wie läuft eigentlich die Probezeit im öffentlichen Dienst
(Spezialfall Lehrer oder Erzieher als Angestellter)ab.
Wie ist das, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?
Es wird ja eine Klasse / Gruppe geführt, der man eigtl das ganze Jahr
zur Verfügung stehen sollte.
MUss man,
kann man,
darf man,
dann nach 6 Monaten aufhören, falls man nicht besteht?
d.h. definitiv:
Ist man verpflichtet, das Jahr zu Ende zubringen, oder könnte man dann nach 6 Monaten, rechtlich nicht ethisch gedacht, gehen ?
Gruß und danke Uschi
Hallo Uschi
Sei mir nicht böse, aber ich habe nicht wirklich einen Schimmer, worauf Du hinauswillst. Bisher sieht es danach aus, als hättest Du einen Arbeitsvertrag gemäß BAT. Wenn Du als AN diesen AV kündigen willst, dann kündige ihn einfach fristgerecht. Soweit der BAT Anwendung findet, geht das auch bei einem befristeten AV. Findet kein TV Anwendung und es ist nichts anderslautendes vereinbart, kann man den befristeten AV nicht vor Ablauf ordentlich kündigen.
Ansonsten wäre es vielleicht mal klug, Deine Frage in eine griffigere Form zu bringen.
Gruß,
LeoLo
HALLO Leo
das reicht mir schon als Antwort.
Danke Uschi