AN (Arbeitnehmer) AG (Arbeitgeber)
Ich habe gleich mehrere Fragen:
-
Der AN hat einen Arbeitsvertrag über 25h/Woche. Abzuleisten sind diese Stunden nach Dienstplan (veränderlich) i.d.R. 5h/Tag. Wird der AN nun krank (Attest), schreibt ihm der AG die Krankheitstage mit 5 Fehlstunden/Tag (Minusstunden) an und fordert Nacharbeit. Ist das rechtens?
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Der AN erhält zum Ablauf der 6monatigen Probezeit eine Kündigung wobei der Urlaubsanspruch (10 Tage) einfach gestrichen wird. Direkt im Anschluss an die Probezeit erhält er einen befristeten Zeitarbeitsvertrag für weitere 3 Monate, in dem
a) die gleichen Kündigungsbedingungen wie für die Probezeit gelten sollen
b) der in den ersten 6 Monaten erworbene Urlaubsanspruch abgegolten werden soll.
Wie ist dabei die Rechtslage? Darf die Probezeit auf diese Weise verlängert werden?
AN (Arbeitnehmer) AG (Arbeitgeber)
Ich habe gleich mehrere Fragen:
- Der AN hat einen Arbeitsvertrag über 25h/Woche.
Abzuleisten sind diese Stunden nach Dienstplan (veränderlich)
i.d.R. 5h/Tag. Wird der AN nun krank (Attest), schreibt
ihm der AG die Krankheitstage mit 5 Fehlstunden/Tag
(Minusstunden) an und fordert Nacharbeit. Ist das rechtens?
NEIN
- Der AN erhält zum Ablauf der 6monatigen Probezeit
eine Kündigung wobei der Urlaubsanspruch (10 Tage) einfach
gestrichen wird. Direkt im Anschluss an die Probezeit erhält
er einen befristeten Zeitarbeitsvertrag für weitere 3 Monate,
in dem
a) die gleichen Kündigungsbedingungen wie für die Probezeit
gelten sollen
b) der in den ersten 6 Monaten erworbene Urlaubsanspruch
abgegolten werden soll.
Wie ist dabei die Rechtslage? Darf die Probezeit auf diese
Weise verlängert werden?
Umstritten, man könnte aber hier prüfen ob auf Entfristung geklagt werden kann.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist mir zwar schon ein wenig geholfen aber ich hätte gerne noch Textstellen/Links, die die Aussagen belegen. Ich konnte leider noch nichts passendes im Internet finden. Zur Beantwortung hier noch einmal die Kernfragen:
a) Wie werden Stunden im Krankheitsfall verrechnet/angerechnet?
b) kann der in der Probezeit erworbene Urlaub einfach ein den Zeitarbeitsvertrag verschoben werden oder muss/darf man den Urlaub zum Ende der Probezeit (wegen Kündigung) nehmen?
c) ist es zulässig, dass direkt im Anschluss an die 6monatige Probezeit die mit Kündigung beendet wird ein 10wöchiger befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird mit den gleichen Kündigungsbedingungen wie in der Probezeit?
Danke im Voraus für passendes Textmaterial 