Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden? Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war nicht möglich.
Ja, allerdings ist eine Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen (laut BGB) nicht mehr möglich. Nur noch entsprechend der Fristen, die das BGB regelt.
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Also kann dann vierwöchig zum 15. oder 1. gekündigt werden. Kann die Probezeit um weitere 6 Monate verlängert werden? Muss das durch eine Änderungskündigung vollzogen werden? VIELEN DABK!
meines wissens nach ja. kann ich aber nicht mit einem rechtstext belegen. Google kann das:
Definition, Erklärung
Das Probearbeitsverhältnis, oder umgangssprachlich als Probezeit bezeichnet, dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses kennen lernen und sehen, ob sie zueinander passen. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird über den Arbeitsvertrag vereinbart. Bei einfachen Tätigkeiten gelten eine Dauer von bis zu 3 Monaten und bei höherwertigen Tätigkeiten bis zu 6 Monaten als angemessen. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf das vereinbarte Einkommen und anteilig auf Urlaub in Absprache mit dem Chef. Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate lang besteht. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt, wenn seit mehr als 4 Wochen ununterbrochen das Arbeitsverhältnis besteht. Hat ein Arbeitnehmer während der Probezeit an insgesamt mehr als 10 Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um die Zahl der Arbeitstage, die der Zahl der über 10 hinausgehenden Fehltage entspricht. Die Arbeitszeit und damit auch die Regelungen zu Überstunden ist in den Tarif- und Arbeitsverträgen festgelegt.
http://www.arbeitsratgeber.com/probezeit_0161.html
VG
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Ich danke sehr herzlich! Sie haben alle Fragen beantwortet! Ich bin als neuer Nutzer dieses Portals mehr als begeistert!!! Vielen Dank (diesmal mit n) und viele Grüße
Hallo AGprobeverlängerung,
ob sie verlängert werden kann oder nicht, weiß ich leider auch nicht genau - im Moment- würde heute Mittag aber meinen Chef mal drauf anhauen und mich nochmal melden.
Generell stellt sich mir die Frage, ob Sie das nicht mitmachen wollen/sollten, da er Sie hätte auch ohne Angabe von Gründen hätte kündigen können in der Probezeit.
Ist das eine reine Interessensfrage von Ihnen oder möchten Sie gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen deswegen?
LG aus Stuttgart, Melanie
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Hallo, an anderer Stelle im Internet fand ich folgendes Zitat: „Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt, wenn seit mehr als 4 Wochen ununterbrochen das Arbeitsverhältnis besteht. Hat ein Arbeitnehmer während der Probezeit an insgesamt mehr als 10 Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um die Zahl der Arbeitstage, die der Zahl der über 10 hinausgehenden Fehltage entspricht.“
Die Rechtsgrundlage dazu müsste sich googeln lassen. In der Tat: die Probezeit dient dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kennenlernt, und umgekehrt. Dieses Ziel wird bei Krankheit nicht erreicht.
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Hallo,wenn du großes Glück hast verlängert der Ag die Probezeit.Wenn du Interesse an der Arbeit hast würde ich mal das Gespräch mit ihm suchen,bringt immer ne Lösung . Viel Glück!
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Nein, geht nicht. Nach sechsmonaten tritt der Kündigungsschutz ein.
Gruss Mäggi
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Hallo,
die Probezeit beträgt 6 Monate!
wenn AN nur 2 gearbeitet hat, wieviel ist noch an Probezeit übrig?
Urlaubsanspruch besteht allerdings trotzdem.
Ideal AN willigt ein.
Fazit: eigentlich egal
Im Falle einer AN Freisetzung zählt die Betreibszugehörigkeit.
4 Monate krank…warum übernehmen? nächstes Mal vllt 6 Mon. krank?
Gruss
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Hi,
eine automatische Verlängerung der Probezeit wird im Anschluss an atypische Unterbrechungen (sehr lange Krankheit, wie in deinem geschilderten Fall)möglich sein. Die Probezeit ist schließlich dazu da, einen AN verläßlich zu beurteilen, wenn dieser von 6 Monaten 4 duch Krankheit ausfällt, ist das nicht mehr möglich.
Es wäre ihm anzuraten, sich mit dem AG darüber zu einigen. Natürlich kann es immer sein, dass der AG ihm keine weitere Chance einräumen möchte, da er ihm Kündigung möchte. In dem Fall braucht er keine Gründe anzugeben!
Ich wünsche viel Glück und einen zugänglichen Arbeitgeber.
LG, Feelein
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
ja, das geht. Die Begründung ist in Ordnung, andere hätten gar eine Kündigung bekommen, so scheint weiterhin ein Interesse des Arbeitgebers am Erhalt des Arbeitsplatzes vorzuliegen. Zum Rechtlichen: Hat ein Arbeitnehmer während der Probezeit an insgesamt mehr als 10 Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um die Zahl der Arbeitstage, die der Zahl der über 10 hinausgehenden Fehltage entspricht.
Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/probezeit_0161.html
Wir lösen so was mit einem Änderungsvertrag.
Also kann dann vierwöchig zum 15. oder 1. gekündigt werden.
Kann die Probezeit um weitere 6 Monate verlängert werden? Muss
das durch eine Änderungskündigung vollzogen werden? VIELEN
DABK!
Grundsätzlich Ja.
Prüf aber ob es einer Tarif Vertrag gibt oder sonstige bestimmungen.
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
hallo,
die "Probezeit"ist ein befristeter Arbeitsvertrag, diese kann weiter befristet werden bis zu 2 Jahren in einem Arbeitsrechtverhältnis. Allerdings ändert sich die Kündigungsfrist nach 6 Monaten.
MGF
SN
Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.
Hallo,
kann leider nicht viel beitragen, weil ich die rechtliche Seite nicht genau kenne. Rein vom Gefühl her würde ich die Verlängerung begrüssen, alleine schon aus Fairness dem Ag und den anderen Kandidaten gegenüber. Nicht zu Vergessen: Probezeit ist für BEIDE Seiten da!
Gruss und viel Erfolg!
Wagner
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Während einer 6-monatigen Probezeit wurde ein AN für 4 Monate
krank. Kann deshalb die Probezeit verlängern werden?
Begründung: Das Ziel die Arbeit des AN kennenzulernen war
nicht möglich.