Arbeitsrecht Psychologie

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen, jemand macht sein Diplom in Psychologie. Jetzt will er noch die Approbation dranhängen. Er bewirbt sich bei verschiedenen Kliniken und wird auch genommen. Nach kurzer Zeit (1 Monat) schlägt ihm das Krankenhaus vor, doch als vollwertiger Psychologe zu arbeiten. Dies bedeutet natürlich auch gleich viel mehr Geld. Das erste Jahr wird als Praktikum voll angerechnet. Bedingung des Krankenhauses ist aber, dass er die Approbationsausbildung in den nächsten Jahren vollendet.
Mittlerweile ist er fast fünf Monate dort und es läuft sehr gut. Jetzt wird von ihm verlangt, dass er Berichte und auch Ärztebriefe schreibt.
Da er ja eigentlich Praktikant ist, darf er sie nicht unterschreiben. Oder doch?
Was passiert, wenn er einen Patienten aus der Klinik entlässt und dieser bringt sich am nächsten Tag um?
Welche rechtlichen Folgen kann das für ihn bzw. das Krankenhaus bedeuten?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen, jemand macht sein Diplom in Psychologie. Jetzt
will er noch die Approbation dranhängen. Er bewirbt sich bei
verschiedenen Kliniken und wird auch genommen.

Einfach nur mit klinischer Erfahrung gibt es ja noch keine Approbation:

Die Approbation erhält nur, wer eine Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz abgeschlossen hat. Die kostenpflichtige Ausbildung umfasst neben der umfangreichen Theorieausbildung auch therapeutische Selbsterfahrung, die Arbeit als Psychotherapeut in Kliniken und Institutionen, eine Mindestanzahl von abgeschlossenen und überwachten Therapien und ständige Supervision durch erfahrene Lehrtherapeuten (Dauer: 3-5Jahre). Die Gesamtausbildungszeit für einen approbierten Psychotherapeuten liegt bei 9-10 Jahren.

Nach kurzer

Zeit (1 Monat) schlägt ihm das Krankenhaus vor, doch als
vollwertiger Psychologe zu arbeiten. Dies bedeutet natürlich
auch gleich viel mehr Geld. Das erste Jahr wird als Praktikum
voll angerechnet. Bedingung des Krankenhauses ist aber, dass
er die Approbationsausbildung in den nächsten Jahren
vollendet.
Mittlerweile ist er fast fünf Monate dort und es läuft sehr
gut. Jetzt wird von ihm verlangt, dass er Berichte und auch
Ärztebriefe schreibt.
Da er ja eigentlich Praktikant ist, darf er sie nicht
unterschreiben.

Wenn er Patienten selbständig behandelt, dann darf er natürlich darüber auch Berichte schreiben und diese unterzeichnen.

Oder doch?

Was passiert, wenn er einen Patienten aus der Klinik entlässt
und dieser bringt sich am nächsten Tag um?
Welche rechtlichen Folgen kann das für ihn bzw. das
Krankenhaus bedeuten?

Der vorgesetzte Arzt oder Psychologe weiss ja davon, dass die Approbation noch nicht erfolgt ist und wird sich in eigenem Interesse - im Ernstfall wäre er ja selbst „dran“ - diese Berichte ansehen.

Der „Lehrling“ sollte dieses Thema mit dem Vorbesetzen besprechen und ausdrücklich um, eine gewisse Kontrolle seiner berichte bitten.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort.

Es ist klar, dass die Approbation eine sehr lange Ausbildung erfordert. Aber eben auch ein Praktikum. Darum auch meine Frage.

Nur mal den schlimmsten Fall angenommen: Der Praktikant unterschreibt die Entlassungspapiere OHNE dass der Vorgesetzte sie gesehen hat (oder dies später abstreitet), welche Folgen könnte das für den „Praktikanten“ haben? Könnten die Angehörigen des Patienten ihn rechtlich belangen?

Nochmal danke und viele Grüße

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort.

Es ist klar, dass die Approbation eine sehr lange Ausbildung
erfordert. Aber eben auch ein Praktikum. Darum auch meine
Frage.

Nur mal den schlimmsten Fall angenommen: Der Praktikant
unterschreibt die Entlassungspapiere OHNE dass der Vorgesetzte
sie gesehen hat (oder dies später abstreitet), welche Folgen
könnte das für den „Praktikanten“ haben? Könnten die
Angehörigen des Patienten ihn rechtlich belangen?

Grundsätzlich ist hier erst einmal der Vorgesetzte verantwortlich, aber auf hoher See und vor Gericht…

Sinnvollerweise sollte der Praktikant, wenn er sich nicht ganz sicher ist, immer den Vorgesetzten auf das Thema kurz ansprechen.

Nochmal danke und viele Grüße

hallo,
das ist keine arbeitsrechts sondern eine berufshaftpflichtfragestellung.
erkundigen sie sich bitte bei ihrem arbeitgeber wie sie berufshaftungstechnisch dort abgesichert sind.
zum zweiten haben sie doch allen vorteilen der vorgehensweise des arbeitgebers zugestimmt…nun müssen sie auch die daraus wachsende verantwortung übernehmen
quit pro quo…oder?

Vielen Dank für die Antwort.

Es ging nicht darum, ob er es machen will oder nicht. Es ging darum, welche Konsequenzen es haben kann, wenn sich z.B. ein Patient das Leben nimmt, nach dem der Praktikant in aus der Klinik entlassen hat.
Riskiert er damit z.B. die Approbation? Kann er ein Berufsverbot bekommen?
Natürlich wäre es am einfachsten, den AG zu fragen. Allerdings wollte der Praktikant auch keine schlafenden Hunde wecken. Daraum hat er mich gebeten, doch mal hier zu fragen.

Das waren die Fragen.

und meine hauptantwort war…das ist eine haftungsrechtliche frage…keine reine arbeitsrechtsfrage.
und ich bin eben auch kein spezialist in arbeitsrecht