Liebe/-r Experte/-in,
angenommen, jemand macht sein Diplom in Psychologie. Jetzt
will er noch die Approbation dranhängen. Er bewirbt sich bei
verschiedenen Kliniken und wird auch genommen.
Einfach nur mit klinischer Erfahrung gibt es ja noch keine Approbation:
Die Approbation erhält nur, wer eine Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz abgeschlossen hat. Die kostenpflichtige Ausbildung umfasst neben der umfangreichen Theorieausbildung auch therapeutische Selbsterfahrung, die Arbeit als Psychotherapeut in Kliniken und Institutionen, eine Mindestanzahl von abgeschlossenen und überwachten Therapien und ständige Supervision durch erfahrene Lehrtherapeuten (Dauer: 3-5Jahre). Die Gesamtausbildungszeit für einen approbierten Psychotherapeuten liegt bei 9-10 Jahren.
Nach kurzer
Zeit (1 Monat) schlägt ihm das Krankenhaus vor, doch als
vollwertiger Psychologe zu arbeiten. Dies bedeutet natürlich
auch gleich viel mehr Geld. Das erste Jahr wird als Praktikum
voll angerechnet. Bedingung des Krankenhauses ist aber, dass
er die Approbationsausbildung in den nächsten Jahren
vollendet.
Mittlerweile ist er fast fünf Monate dort und es läuft sehr
gut. Jetzt wird von ihm verlangt, dass er Berichte und auch
Ärztebriefe schreibt.
Da er ja eigentlich Praktikant ist, darf er sie nicht
unterschreiben.
Wenn er Patienten selbständig behandelt, dann darf er natürlich darüber auch Berichte schreiben und diese unterzeichnen.
Oder doch?
Was passiert, wenn er einen Patienten aus der Klinik entlässt
und dieser bringt sich am nächsten Tag um?
Welche rechtlichen Folgen kann das für ihn bzw. das
Krankenhaus bedeuten?
Der vorgesetzte Arzt oder Psychologe weiss ja davon, dass die Approbation noch nicht erfolgt ist und wird sich in eigenem Interesse - im Ernstfall wäre er ja selbst „dran“ - diese Berichte ansehen.
Der „Lehrling“ sollte dieses Thema mit dem Vorbesetzen besprechen und ausdrücklich um, eine gewisse Kontrolle seiner berichte bitten.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.