Arbeitsrecht / Reisekosten

Liebes Forum, ich habe einmal eine Frage:
Eine Firma sitzt am Standort A und schickt ihre Mitarbeiter beruflich in andere Standorte, weil sie dort beruflich für die Firma tätig werden müssen. Ein Mitarbeiter hat zufällig in einem dieser Standorte (B) sein Haus & seine Familie, so dass er dort übernachten kann. Die Firma weigert sich nun, die Reisekosten für die Zugfahrt von A (Firmensitz) nach B (Sitz der Familie) zu bezahlen mit der Begründung, dass der Mitarbeiter ja einen Vorteil hätte, weil er so seine Familie sehen könnte und ja dann ohnehin mehr Freizeit hätte, weil er abends zu Hause wäre. Dass der Mitarbeiter aus beruflichen Gründen von A nach B muss und auf Geheiß der Firma wird nicht anerkannt. Wenn der Mitarbeiter seine Reisekosten ersetzt haben will wurde ihm angedroht, dass die Kosten dann von seinem Bonus am Jahresende abgezogen werden.
Vom gesunden Menschenverstand finde ich das nicht Rechtens, aber was sagt das Arbeitsrecht dazu?? Klar ist, dass es in so einer Firma nicht viel Spaß macht zu arbeiten und man einen neuen Job braucht. Wenn man den dann gefunden hat, kann man nachträglich die Kosten noch einfordern? Was muss man tun, damit sie nicht verfallen??
Danke im Voraus für Eurer Feedback!

Die Reisekostenerstattung ist eine Aufwandsentschädigung. Kein Aufwand, keine Entschädigung! Seit wann geht es bei Rechtsfragen nach dem gesunden Menschenverstand?
Merke: Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!