Arbeitsrecht->rueckverguetung?

hallo, lieber wer-weiss-was-experte!

folgende frage:

bis einschl. januar 00 habe ich in einem betrieb gearbeitet, in dem seit '96 2 bzw. 1 wochenstunde unentgeltlich mehrgearbeitet wurde.
sinn der aktion war die sicherung des betriebes, wirtschaftlichkeit, blabla.

nun schliesst aber dieser betrieb zum jahresende, und offensichtlich war das auch schon seit jahren so geplant. die beiden geschaeftsfuehrer sind beide mitte 60.

so!!
nun haben die noch-angestellten einen rechtsanwalt beauftragt, der ihnen die bezahlung der mehrgeleisteten stunden sichern soll/will. (ca. 200 bis 250 std.)

obwohl ich schon seit 6 monaten nicht mehr bei der firma beschaeftigt bin, habe ich lt, anwalt auch anspruch darauf.

frage: wie sicher ist es, die zahlung zu erhalten?
stehe cih eventuell als letzter auf der liste der
anspruchsberechtigten?
der anwalt soll rund 1.000,- dm kosten, der streitwert (bei mir)
wuerde sich auf ca. 6.000,- dm belaufen.

besten dank fuer deine muehe

cu

hans

Rückvergütung kommt m.E. nur in Betracht, wenn es einen zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirkenden Tarifvertrag gibt (bist Du Mitglied der Gewerkschaft und Dein Betrieb tarifgebunden, also im Arbeitgeberverband?). Denn ansonsten kann man ja im Rahmen der Vertragsfreiheit auf Bezahlung verzichten. Nur bei Tarifverträgen geht das nicht ohne Zustimmung der Tarifparteien (analog bei Betriebsvereinbarungen, die aber so etwas gar nicht regeln dürfen, § 77 Abs. 3 BetrVG).