Arbeitsrecht, Schadensersatz /evtl.Allgemein-Recht

Hallo liebe ExpertINNen von „wer-weiss-was“.

Benötige eure Unterstützung;
nachfolgende Informationen (und kurze Historie) liegen vor & sind bisher auch gesichert:

1.) … die Fragestellung:

KANN eine,
1.) aus einem (aktuellen) Arbeitsverhältnis entstandene,
BERUFS-Unfähigkeit (incl. Arbeitskraft-Verlust !)

> die per Attest bestätigt vorliegt, (wie z.B. massive Depression/en, sonstige Störungen im persönlichen, psychischen und seelischen Bereich, u.a.m. !)

UND diese Erkrankung(en)
dann eine erfolgreiche Neuaufnahme einer anderen, zur vorherigen Tätigkeit gleichwertigen Arbeit nicht (mehr) zuläßt bzw. verhindert !

… zu einem SCHADENSERSATZ-Anspruch gg. den (bisherigen) Arbeitgeber führen bzw. berechtigen ??

> UND für die restliche (und komplette !) Dauer des Erwerbslebens; also bis eben normalerweise der Renteneintritt wäre / z.B. für Mann mit Endalter 67 Jahre, geltend gemacht werden ???

2.) also SCHADENSERSATZ-Anspruch gg. den
bisherigen, derzeitig (noch) aktuellen (!) Arbeitgeber;
Zusatz: bin nach JAhr 1961 geboren UND daher wohl auch keine Unterstützung vom „VAter Staat“ … !!

2a) Anmerkung:
> bei einer Restdauer bis Endalter 67 Jahre und so ca. 15-20 Jahren möglicher Erwerbsdauer käme dann schon „ein gewisser …€“ Betrag hier zustande !
Aber:
es besteht KEINERLEI (private oder sonstige) BU- Versicherung …!

3.) Grundsätzlich seien Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeldansprüche möglich …
Es kommt, wie ich soeben erfahren hatte, natürlich auf den konkreten Sachverhalt und insbesondere auf die Frage an, inwieweit der Arbeitgeber schuldhaft die Krankheit verursacht haben soll.

4.) Also wäre vermutlich der „Dreh- und Angel“-Punkt hierbei, in wie weit „es schuldhaft“ war …,
dann entscheidend ??

5.) Könnte eine fahrlässige / vorsätzliche Handlung seitens dieses Arbeitgebers,
der dann die Krankheit(en) ausgelöst hat(te), dafür in Frage kommen … ?!?

5a.) Das „vermeintliche“ Fehlverhalten des Arbeitgebers ist:
eine (aktive) Verleumdung,
MOBBING gg. meine Person
(Arbeitsaufgabe Entzug, Isolierung von Kollegen und internen Informationen und dem Team, u.a.m.),
PLUS
gezielte / bösartige Unterstellungen
wie u.a. die einer Straftat
(hier wurden die „sexuellen Übergriffe“, gewählt) !

P.s.
dafür sind diverse ZeugINNen vorhanden;
eine Strafanzeige wurde bei der Polizei / Staatsanwaltschaft (local) bereits Ende 2011
(von 3. Seite aus, von der anderen, vermeintlich „Betroffenen“ separat) gestellt
==> das vorauss. Ergebnis ist, exakt so wie oben, erwähnt !!

Also Bestätigung(en) durch diverse, verschiedene Aussagen … (was diese angebliche Straftat
der „sexuellen Übergriffe“ betrifft) !

Zu all den anderen Themen gibt es Protokolle, Aufzeichnungen etc.

6.) Wenn ja (bei Punkt 5.),
reicht das alles schon, & dafür aus /
siehe Punkt 2 und ff.) …?

7.) Zu dieser o.g. Gesamt-Thematik erbitte Ihre(n) Erfahrungswert(e),
Einschätzung / Bewertung(en),
evtl. vielleicht erste Rechtssprechnungen, etc. !

>>> Besten Dank, schon im Voraus !

Hallo,
leider kann ich ihnen nicht helfen , ich würde ihnen einen RA an herz legen.
LG Maike Roeder

Hallo,
zu deinen recht umfangreichen Themen und Fragen kann dir letzlich nur ein Anwalt genaueres sagen und ggf. die notwendigen Schritte einleiten.

Sorry, das ich nichts konkreteres beitragen kann.

Letzlich ist mir aber kein Fall bekannt, bei dem die Symtomatik eine BU von 15-20 Jahren bestätigt wurde. Man wird dir letzendlich, möglicherweise sogar vom Gericht, die evtl. mehrjährige stationäre/ambulante Therapie vorschlagen oder auferlegen. Sinn und Zweck soll die Wiedereingliederung in das Berufsleben hiermit gewährleisten.
Ob du jemals eine der jetzigen Tätigkeit gleichwertigen Tätigkeit wieder nachkommen kannst wird sich auch erst nach der Therapie herausstellen. hierzu kann dir nur jemand mit Glaskugel eine negative Prognose für die Zukunft stellen.
Ohne eine BU-Versicherung (die auch in gewissen Zeitabständen deinen Gesundheitszustand prüfen läst) wirst du dich mit dem Gedanken an eine andere Tätigkeit anfreunden müssen. Auch wenn dies Tätigkeit mit weniger Entgelt und völlig anderem Berufbild einhergeht.
Also, Ärmel hochkrempeln, Kopf hoch und mit frischem Elan neue Wege gehen.
Gruß Svalroph

Ich bin kein Experte für Recht oder Arbeitsrecht.

Ich will nur mitteilen, dass es nach meinen Erfahrungen unwahrscheinlich ist, dass ein Arbeitgeber wegen der von dir dargestellten Handlungen erfolgreich verklagt werden könnte.

Er würde vermutlich glaubhaft darstellen wollen / können, dass es „sachliche“ Gründe für die Maßnahmen gab.

Außerdem sind deine Reaktionen (depressive Symptome) keine DIREKTEN Folgen der Ereignisse, sondern INDIREKTE Folgen - will sagen: sie sind Folgen DEINER Bewertung / Deutung, also eher direkte Folgen DEINES - nicht-optimalen - Umgangs mit den Maßnahmen.

Auch in der Justiz wird inzwischen bekannt sein, das „Mobbing-Opfer“ zum Teil durch ihr Auftreten / Verhalten das „Mobbing“ fördern oder überhaupt erst hervorrufen. Das hat mit den Inhalten des (Unter-)Bewußtseins zu tun, die man - unbewußt - nach außen trägt und der Mitwelt zu erkennen gibt.

.

Meine Empfehlung wäre, den „Mangel“ zu beheben, der in deinem (Unter-)Bewußtsein steckt und dann die Depression zu überwinden und wahrhaft / ganzheitlich gesund zu werden.

Wenn du darüber mehr wissen möchtest, schau mal ins Salutogenese-Forum.

Für weitergehende Fragen stehe ich hier gern wieder zur Verfügung.

Alles Gute!

Das ist sehr komplex! Da rate ich Dir zu einem Rechtsberater (entweder Gewerkschaft oder Rechtsanwalt) zu gehen und Dich beraten zu lassen!

Viel Erfolg!

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage! Sie haben sich die Antwort schon selber gegeben. Es kommt natürlich auf den Einzelfall an, den es genau zu prüfen gilt! Mein Vorschlag: SuchenSie sich einen Fachanealt f. Arbeitsrecht. In einigen Städten gibt es kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt.
Viel Glück!

MfG

G. Maßberg

Guten Tag,

klar muss vorab sein, dass eine Rechtsberatung nur durch Anwälte erfolgen darf.

Die Fragen sind sehr vermischt dargestellt. Gerade aus juristischer Sicht ist der genaue Umgang mit den „Ansprüchen“ sehr wichtig.

  1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit und Rentenansprüche ist alleinig der Rentenversicherungsträger zuständig.
    Berufsunfähigkeit = Ausübung der bisherigen Tätigkeit bzw. vergleichbaren nicht mehr möglich
    Erwerbsunfähigkeit = Gar keine Ausübung der Tätigkeit ist mehr möglich.
    In beiden Fällen sind die Kriterien „verschärft“ worden. Ein ärztliches Attest reicht ganz klar dazu nicht aus, sondern ist nur Auftakt verschiedener Begutachtungen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit prüft mittlerweile alle Arten der Verweisbarkeit auf dem Arbeitsmarkt sehr streng.

  1. Zusätzlich können natürlich Schadenersatzanspruche und getrennt Schmerzensgeld auf dem Weg der Privatklage gegen den Verursacher angestrebt und geltend gemacht werden.

Schadenersatz gleicht jedoch nur den „Schaden in den vorherigen Stand“ aus. Also nie on Top.
Schmerzensgeld sind zusätzlich möglich nachweisbare Benachteiligungschäden z.B. in der Genesung oder den Krankheitskosten.

  1. Das Verursachen und der Schaden muss dabei nicht nur schuldhaft sein, sondern auch noch kausal d.h. in direkten ZUsammenhang der Handlungen stehen.

  2. Mobing ist ein sehr vielschichtiges Konstrukt, tatsächlich bleibt der Tatbestand und Vowurf konkret am Einzelfall ggf. arbeitsgerichtlich prüfen.

  3. sexuelle Belästigung kann nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz AGG eine Benachteiligung sein. Die Voraussetzungen und Folgen bzw. Abhilfe durch den Arbeitgeber sind dort benannt.

Viel Erfolg und beste Grüße

TK

Hallo,
meines Wissens nach kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer kaum in Anspruch genommen werden, da ist der AG fast immer draussen, da alles über die „Zwangsmitgliedschaften“ in der Knappschaft und Berufsgenossenschaft abgesichert ist.
Ggf. muss man sich dann an die Berufsgenossenschaft wenden.
In Sonderfällen wie sex. Belästigung o.ä. könnte womöglich die Sache anders aussehen.

Deine Sache ist so umfassend da braucht man einen echten Experten des Arbeitsrechts.
mfg

Hallo Kolleginn, gehe bitte zu einen Rechtsanwalt, beantrage bei den zuständigen Amtsgericht eine Beratung und später für eine evtl. Klage wegen mobbing Prozesskostenhilfe!!Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat

Hallo,

das ist mir zu komplex und zu verworren, ich kann da leidr nicht helfen.

Ich denke aber, dass Sie diese Angelegenheit gerichtlich klären müaaen!

Gruß Bukatcho

Das ist wirklich ein sehr komplizierter Fall. Hierzu brauchst einen wirklich guten Rechtsbeistand. Solltest Du in der Gewerkschaft sein, die könnten Dir helfen. Falls nicht, dann müsstest Du zum Arbeitsgericht gehen, und um Rechtsbeistand bitten. Wenn man nicht genügend Geld hat , bekommt man fast kostenlos einen Rechtsbeistand gestellt. Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen, denn ohne Rechtsbeistand, wirst Du das allein nicht scahffen.
mfg Bernward

Hallo, in diesem Fall würde ich einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht aufsuchen.
Mein Rat, da Ihr Anliegen sehr komplex ist.
MFG
SN