Hallo liebe ExpertINNen von „wer-weiss-was“.
Benötige eure Unterstützung;
nachfolgende Informationen (und kurze Historie) liegen vor & sind bisher auch gesichert:
1.) … die Fragestellung:
KANN eine,
1.) aus einem (aktuellen) Arbeitsverhältnis entstandene,
BERUFS-Unfähigkeit (incl. Arbeitskraft-Verlust !)
> die per Attest bestätigt vorliegt, (wie z.B. massive Depression/en, sonstige Störungen im persönlichen, psychischen und seelischen Bereich, u.a.m. !)
UND diese Erkrankung(en)
dann eine erfolgreiche Neuaufnahme einer anderen, zur vorherigen Tätigkeit gleichwertigen Arbeit nicht (mehr) zuläßt bzw. verhindert !
… zu einem SCHADENSERSATZ-Anspruch gg. den (bisherigen) Arbeitgeber führen bzw. berechtigen ??
> UND für die restliche (und komplette !) Dauer des Erwerbslebens; also bis eben normalerweise der Renteneintritt wäre / z.B. für Mann mit Endalter 67 Jahre, geltend gemacht werden ???
2.) also SCHADENSERSATZ-Anspruch gg. den
bisherigen, derzeitig (noch) aktuellen (!) Arbeitgeber;
Zusatz: bin nach JAhr 1961 geboren UND daher wohl auch keine Unterstützung vom „VAter Staat“ … !!
2a) Anmerkung:
> bei einer Restdauer bis Endalter 67 Jahre und so ca. 15-20 Jahren möglicher Erwerbsdauer käme dann schon „ein gewisser …€“ Betrag hier zustande !
Aber:
es besteht KEINERLEI (private oder sonstige) BU- Versicherung …!
3.) Grundsätzlich seien Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeldansprüche möglich …
Es kommt, wie ich soeben erfahren hatte, natürlich auf den konkreten Sachverhalt und insbesondere auf die Frage an, inwieweit der Arbeitgeber schuldhaft die Krankheit verursacht haben soll.
4.) Also wäre vermutlich der „Dreh- und Angel“-Punkt hierbei, in wie weit „es schuldhaft“ war …,
dann entscheidend ??
5.) Könnte eine fahrlässige / vorsätzliche Handlung seitens dieses Arbeitgebers,
der dann die Krankheit(en) ausgelöst hat(te), dafür in Frage kommen … ?!?
5a.) Das „vermeintliche“ Fehlverhalten des Arbeitgebers ist:
eine (aktive) Verleumdung,
MOBBING gg. meine Person
(Arbeitsaufgabe Entzug, Isolierung von Kollegen und internen Informationen und dem Team, u.a.m.),
PLUS
gezielte / bösartige Unterstellungen
wie u.a. die einer Straftat
(hier wurden die „sexuellen Übergriffe“, gewählt) !
P.s.
dafür sind diverse ZeugINNen vorhanden;
eine Strafanzeige wurde bei der Polizei / Staatsanwaltschaft (local) bereits Ende 2011
(von 3. Seite aus, von der anderen, vermeintlich „Betroffenen“ separat) gestellt
==> das vorauss. Ergebnis ist, exakt so wie oben, erwähnt !!
Also Bestätigung(en) durch diverse, verschiedene Aussagen … (was diese angebliche Straftat
der „sexuellen Übergriffe“ betrifft) !
Zu all den anderen Themen gibt es Protokolle, Aufzeichnungen etc.
6.) Wenn ja (bei Punkt 5.),
reicht das alles schon, & dafür aus /
siehe Punkt 2 und ff.) …?
7.) Zu dieser o.g. Gesamt-Thematik erbitte Ihre(n) Erfahrungswert(e),
Einschätzung / Bewertung(en),
evtl. vielleicht erste Rechtssprechnungen, etc. !
>>> Besten Dank, schon im Voraus !