Wer kann mir eine genaue Auskunft geben?
Wenn in meinem Schichtplan Montag- Mittwoch Spätschicht steht und ich aber Montag - Freitag krank geschrieben bin muss mein AG mir Donnerstag+ Freitag als 6 Stunden trotzdem auf meinem Arbeitszeitkonto gutschreiben? Bei uns wird dies nicht gemacht obwohl ich die 5 Tage bezahlt ( Krankenkasse) bekomme. Es werden dadurch Überstunden abgeschrieben oder es kommt zu Minusstunden.Ich habe ja aber für meine freien Tage in der Woche ein Wochenende gearbeitet.
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten und ich kann hier nicht weiterhelfen. Am besten Sie kontaktieren die Öffentliche Rechtsauskunft bzw. suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens auf.
MfG
Christian Waldheim
trotzdem vielen Dank
Hallo Ilei,
leider komme ich mit Deinen Ausführungen zum Problem nicht ganz zurecht! Wie sieht denn Dein Schichtplan konkret aus? Arbeitest Du Montag bis Freitag oder Samstag bis Mittwoch oder „Gemischt“?
Grundsätzlich sehe ich die Sache so: Wirst Du Montag bis Freitag krankgeschrieben und Dein Dienstplan sieht Donnerstag und Freitag keinen Dienst vor, kannst Du nicht verlangen, dass man Dir für freie Tage Arbeitzeit einträgt und gutschreibt. Ist jedoch Donnerstag und Freitag Dienst eingetragen, muss diese Zeit selbstverständlich bei der Arbeitszeitberechnung berücksichtigt werden.
Überstunden können durch Freizeit ausgeglichen werden. Hier gilt aber im Krankheitsfall ebenfalls, dass man nachträglich keine Überstunden-Frei eintragen kann. Ist Überstundenfrei geplant, weil man am Wochenende zusätzlich gearbeitet hat und man wird dann im geplanten Überstundenfrei krank, so ist es (leider) zulässig, dass dieses Überstunden-frei nicht ersetzt wird. - Mit Urlaubstagen und Krankheit ist das anders.
Die von Dir gewünschte genaue Auskunft ist wohl nur zu erteilen, wenn man Deinen Schichtplan genau kennt.
Gruß Mike
tut mir leid, da bin ich die falsche adresse
Hallo Ilei,
tur mir sehr Leid, ich kenne dies in den deutschen System nicht genau aus…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Es ist unterschiedlich von Branche zu Branche. Bei mir in die öffentliches Dienst darf mann keine benachteiligung haben wenn mann Kranks ist. Minus Stunden sind eine nachteil, also wenn du deine wochentliches/monatliches stunden zahl noch nicht erreicht haben, dann springt die ‚lohnfortzahlung in Krankheitsfall‘ ein.
Solltes du voher deine Stunden erreicht haben, dann ist es Pech. Das system ist nür da um zu schutzen vor benachteiligungen, aber nicht um vorteiler zu haben über Andere. Also es wird keine plus Stunden angesammelt.
Hoffe das ist klar genug.
Jason
Hallo!
Wenn Du im Dienstplan Donnerstag und Freitag frei hattest, kann Dir der Arbetgeber keine Arbeitszeit anrechnen, auch wenn Du eine Krankmeldung hast. Die Krankmeldung gilt nur für die Tage wo Du Dienst haben solltest. Das andere mit dem WE hab ich nicht richtig verstanden und mit den Überstunden abschreiben auch nicht. Ich weiss nur, dass wenn man im Dienstplan Überstundenfrei hat und krank wird, dann hat man Pech gehabt, die Stunden gehen verloren, ist leider so.
MfG
Barbara Bartoszek