Arbeitsrecht, Schichtplaneinteilung

Herr X arbeitet als Teamleiter (stellv. Schichtleiter) im Schichtdienst bei den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften (gültiger Tarifvertrag TV AL II). Bisher war ein fest eingeteiltes 2-Schichtsystem (2 Tage à 13 Std. Tag- oder Nachtschicht bei jeweils 3 Std. Arbeitsbereitschaft) vereinbart.
Fast jeder Arbeitnehmer (über 95% der betroffenen Arbeitnehmer) war mit dem bisherigen Schichtsystem voll einverstanden bzw. hat sich damit vereinbart. Vorteile waren bei 15 Arbeitstagen, 15 Freitage im Monat, jedes 2-te Wochenende 3 Tage frei usw. Dieses Schichtsystem wurde in den letzten 7 Jahren betrieben. Arbeitszeiten der Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinderbetreuung, Freizeitaktivitäten usw. wurden im privaten individuell darauf abgestimmt.
Aufgrund einer Basisentscheidung sollen jetzt die regelmäßigen Arbeitszeiten auf 8 Std. täglich reduziert werden. In diesem neuen System soll zwischen einer 8,6 Std. Woche bei 5 Arbeitstagen in der Spätschicht (Mo-Fr) bei 2 monatiger Dauer, in einem 12 Std. System (fast wie bisher) in Früh-/Nachtschicht bei 4 Std. Arbeitsbereitschaft/Weiterbildung gearbeitet werden. Da bie Mitarbeiter von Herr X Ihn auf offene Sachverhalte ansprechen und er von seinem Abteilungsleiter keine Antwort bzw. keine qualifizierte Antwort oder nur ausweichende Antwort bekomme hier einige Fragen.

  1. Der Beginn des Schichtwechsels wurde in den letzten 4 Wochen mind. 4-mal mündlich Angekündigt und wieder verschoben. Weiter wurden die Arbeitnehmer von der Dienststellenleitung eingeteilt ohne diese zu benachrichtigen bzw. zu Fragen ob Sie damit einverstanden wären. Muß dies nicht schriftlich angekündigt werden und verbindlich sein?
  2. Des weiteren wurde bei der letzten Ankündigung (auf eine Beschwerde hin) ein schriftliche Benachrichtigung Nachts (!) verteilt um die vertraglich festgeschrieben 1-wöchige Frist offiziell zu waren. Auf meine Anmerkung hin daß ich nachts bzw. morgens um 4 Uhr (wenn ich zur Arbeit gehe) nicht den Briefkasten prüfe wurde mir geantwortet daß ja auch eine SMS verschickt worden wäre. In einzelnen Fällen wurden Arbeitnehmer telefonisch abends kontaktiert um zu Fragen wo diese seien um das Schriftstück zu übergeben. Weiter wurde keine Rücksicht auf die Tageszeit genommen und einfach an der Tür geklingelt. Dies geschah in den späten Abendstunden zwischen 20Uhr - 21Uhr. Eine SMS ist nach meiner Meinung keine verbindliche Form einer Mitteilung des Arbeitgebers. Ist dies rechtens und was die Definition von „offiziell zugestellt“?
  3. Letzte Woche wurde mitgeteilt daß der Schichtwechsel „inoffiziell“ einen Tag früher als schriftlich angekündigt begänne. Müssen sich die Arbeitnehmer danach richten?
  4. Weiter wurde auf geäußerten Bedenken hinsichtlich der organisatorischen Probleme von Arbeitnehmern mit berufstätigen Partner bzw. Familie ignoriert. Es wurde geantwortet man soll sich doch überlegen wo man arbeitet bzw. wer mehr verdient. Es wurde nicht verstanden daß nach 7 Jahren in einem festen Schichtplan ein Wechsel der Arbeitszeit nicht von heute auf morgen von den meisten Arbeitnehmern zu bewältigen ist. Muß hier der Arbeitgeber nicht auf den Arbeitnehmer zugehen und versuchen im Benehmen den Wechsel erträglich zu machen?
  5. Weiter konnte der Abteilungsleiter nicht beantworten wie der Urlaubsanspruch geregelt wird, da die täglich Arbeitszeit zwischen 8,6 Std. und 12 Std. wechselt. Ist in diesem Fall ein Schichtplan überhaupt zulässig?
  6. Die Betriebsvertretung hüllt sich in Schweigen und der Vorsitzende ist fast nie zu erreichen oder auf Meetings. Der Abteilungsleiter hat während der letzten 4 Wochen mehrfach erklärt die Betriebsvertretung sowie die Personalverwaltung hätten dem neuen Schichtplan zugestimmt, dann wieder dementiert und wieder erklärt alle Verantwortlichen hätten eine Übereinkunft getroffen. Weder von Seiten der Betriebsvertretung noch von Seiten der Dienststellenleitung wurde offiziell (hier schriftlich oder als Personalversammlung) über den neuen Schichtplan informiert noch auf Fragen der Arbeitnehmer reagiert. Es wurde nur ein Schriftstück verteilt in dem mitgeteilt wurde daß sich die regelmäßige Arbeitszeit von 46 Std. auf 43 Std. die Woche ändert. Näheres, Zitat „ist dem jeweiligen Schichtplan zu entnehmen“. Es wurde kein offizieller Schichtplan ausgeteilt bzw. ausgehängt. Besteht hier nicht eine Pflicht zur Information bzw. zu Anhörung? Muß ein Schichtplan nicht monatlich von der Betriebsvertretung genehmigt, von Dienststellenleitung und Betriebsvertretung unterzeichnet und ausgehängt werden?