Hallo,
ich war im 1. Dienstjahr bereits längeren Zeitraum nicht Arbeitsfähig wegen Krankheit. Nach den 3 Wochen lohnfortzahlung ist die Krankentaggeldversicherung nach einer Sperrfrist von 60 Tagen eingesprungen. Jetzt im 2. Dienstjahr trifft lt Zürcher Skala eine 8 wöchige lohnfortzahlungspflicht ein. Tritt dann direkt bei erneuter ANDERER Krankheit wieder die Sperrfrist von 60 Tagen ein oder muss der Arbeitgeber 8 Wochen Lohn fortzahlen?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen aber schon jetzt vielen Dank für Antworten
Lg