Darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu Schulungen an einem Sonntag verpflichten (anwesenheitspflicht) wenn die normale Arbeitszeit nur von Montag bis Samstag ist???
Darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu Schulungen an einem
Sonntag verpflichten (anwesenheitspflicht) wenn die normale
Arbeitszeit nur von Montag bis Samstag ist???
Es kann sein, dass er das darf, es kann abe auch sein, dass er das nicht darf.
Beantworten kann man Dir die Frage nur mit Details, wie z.B.
- Wird das Schulungsangebot nur an Sonntagen angeboten?
- Handelt es sich um eine zwingend notwendige Schulung?
- Ist es aus betrieblichen Gründen vollkommen unmöglich, die Schulung innerhalb der Woche anzubeiten?
usw. usf.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Hallo,
arbeit am Sonntag muss von der Gemeinde genehmigt werden, in der die Schulung stattfindet.
Zumindest der Schulende arbeitet und fällt somit in den allermeisten Bundesländern in die Genehmigungspflicht nach dem jeweils gültigen Feiertagsgesetz.
Grüße
miamei
Hi!
arbeit am Sonntag muss von der Gemeinde genehmigt werden, in
der die Schulung stattfindet.
Da ist zumindest pauschal falsch.
Gruß
Guido
Ganz nett für den UP
Hallo,
nein so ohne weiteres nicht…die
Ausnahme-Tatbestände von Sonntagsarbeit
sind im § 10 Arbeitszeitgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html
genannt…
Der AG wäre hier also (vor allem gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz)
beweispflichtig,das diese Schulung nur an einem Sonntag erfolgen könnte…
Denn für den Einsatz der AN an einem Sonntag benötigt er die Genehmigung dieser Behörde…