Arbeitsrecht: Soziale Kriterien beiKündigungen

Tach zusammen,

gibt es eigentlich eine Art Liste von sozialen Kriterien (mit Gewichtung der Kriterien), die ein Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung mehrerer MA berücksichtigen muß/soll? Zählt zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit mehr als Anzahl der Kinder oder Qualifikation des Arbeitnehmers? Wenn ja, wo finde ich eine solche Liste?

Gruß

Michael

http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel_co…

http://www.steuerbuero-graeber.de/datenbank/de200010…

http://www.jurawelt.com/aufsaetze/arbsoz/1426

Nichts konkretes
Hi!

Es gibt die Hammer Tabelle als Hilfe

Hammer Tabelle:
Lebensalter bis 20 Jahren = 0 Punkte
bis 30 Jahren = 1 Punkt
bis 40 Jahren = 2 Punkte bis zu
50 Jahren = 3 Punkte über 50 Jahre = 5 Punkte
2. Betriebszugehörigkeit je volles Beschäftigungsjahr = 4 Punkte
3. Unterhaltsberechtigte Kinder je Kind = 5 Punkte
4. Schwerbehinderte pp. = 10 Punkte
5. Doppelverdiener Abzug = 10 Punkte

Diese ist allerdings nicht allgemeinverbindlich! Abgesehen davon, dass sie im Bezug „Doppelverdiener“ unbrauchbar geworden ist:

Diese Punkte (bis auf den letzten, da er nicht schlüssig nachweisbar ist) sollten enthalten sein - die Punkteverteilung obliegt allerdings weitestgehend den Leuten, die eine Sozialauswahl (Geschäftsführung und Betriebsrat) erstellen!

Grüße
Guido

Danke für die schnelle Info-Lieferung. Hilft mir schon mal etwas weiter !

Gruss

Michael