Arbeitsrecht, Stellenausschreibungen, intern

Kann man jemand einfach auf eine Stelle sitzten ohne diese Stelle, in einer Behörde, auszuschreiben. Der Personalrat sagt, wenn man diese Person vorher zwei Jahren auf diese Stelle normal sitzt, braucht man es anschließend nicht mehr ausschreiben, mit der Begründung, da die Person die jetzt drauf sitzt dafür am geeignetesten ist.

Wenn das stimmt wird hier bald nichts mehr ausgeschrieben.
Danke für die Information

Hallo Snow100

Betriebsinterne Stellen werden nur ausgeschrieben, wenn diese Stelle zu besetzen ist.
Ist diese Stelle bereits mit einem geeigneten Arbeitnehmer besetzt und er eignet sich für diese Stelle, so kann diese ohne Ausschreibung besetzt werden (Probezeit).
Ist kein geeigneter Nachfolger für diese Stelle vorhanden, wird diese Stelle erst Betriebsintern ausgeschrieben, findet sich Innerbetrieblich keine geeignete Person, kann die Stelle offiziell Ausgeschrieben werden.
karli3

Hallo,
wenn der Betriebs- oder Personalrat mit der Geschäftsleitung vereinbart hat(darauf kann er bestehen), dass Stellen intern zunächst ausgeschrieben werden, muss der Arbeitgeber sich daran halten. Wenn aber Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf eine interne Ausschreibung in einem bestimmten Fall (ggf. wie beschrieben) verzichten, dann muss nicht ausgeschrieben werden und die Versetzung kann mit Zustimmung des Personal-/Betriebsrates erfolgen.

Hallo Kollege,dies ist nicht üblich,es kann ja Kolleginnen/Kollegen geben, die noch besser geeigneten wären, zb.auf Grund wegen Fortbildungen usw.Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Hallo,

Entschuldigung für die verspätete Antwort.
Also mit Personalrat kenne ich mich leider nicht so recht aus. Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.
Bei uns muß immer 2 Wochen bevordie Stelle öffentlich ausgeschrieben wird eine interne Ausschreibung erfolgen.
Wenn sich intern dann jemand geeignetes auf die Stelle bewirbt kann man sie besetzen, soweit die aufgegebene Stelle wiederrum besetzt werden kann.

Ich werde mal eine Kollegin fragen wie es bzgl. Personalrat aussieht. Da gibt es geringfügige Unterschiede, glaube ich.

Allerdings hätte ich wahrscheinlich auch die Person die bereits die zu besetzende Stelle ausgefüllt hat für den Job eingesetzt.

Meld mich nochmal.

Ich hoffe jemand anderer konnte eher weiterhelfen.
Viele Grüße

Rein rechtlich JA. Ohne die Personalrat geht es aber nicht. Einer entscheidung einer stellezu besetzen ohne es auszuschreiben, geht nür mit die zustimmung des Personalrats!

Also, wird ich hier bei der Perrsonalratsvorsitzender nachfragen unter welche umstände es gab, die stelle nicht auszuschreiben (scheller besetzung benötigt zum beispiel).

Auf jedenfall wenn Sie fuhlen das sie selbe die voraussetzung gehabt hätten und hätte gern die möglichkeit gehabt intern was neues zu machen, dann sollten Sie einer beschwerde bei die Personat einreichen. Es wird im diesem fall nicht viel Ändern, aber im zukunft, werden die PR zweimal überlegen ob die ihre zustimmung geben oder nicht.

Ob wohl es nicht logisch klingt, die PR kann immer noch was tun. Wenn einer Kandidat gefunden ist musse auch die PR ihre zustimmung auch dazu geben. Hier könnte die PR obwohl zugestimmt zum nicht aushängen einer posten können ihre zustimmungen verweigern weil es stellte sich heraus das einer Andere AN die möglichkeit genommen worden ist sich zu bewerben.

Rede mal mit dem PR, schließlich sind die von euch alle gewählt, es heisst ‚Intressenvertretung‘ also die sollten deiner Intressen vertreten!

Grüß

JAson

Danke für die Antwort.
Der Personalrat ist bei uns leider ein Witz. Er macht eigentlich bei jeder Sache mit, egal ob erlaubt oder nicht. Deshalb kann ich mir leider das Gespräch mit dem Personalrat sparen.

Gruß
Simon

Schade es zu hören.

Es gibt möglichkeiten aber die Personalrat einer denkzettel zu geben, wenn du genug mitarbeiter finden kannst das bereit sind ihre unmut auszusprechen, dann kann mann was tun.

Gruß

Jason

Hallo,
sorry, aber ich kann nicht weiterhelfen.
LG
Maike Roeder

Das Betriebsverfassungsgesetz sagt, das der Betriebsrat/Personalrat dann wohl auch, eine Ausschreibung verlangen kann. Wenn er darauf verzichtet ist das i.O. Das ist in dem geschilderten Fall auch arbeitsrechtlich sauber, denn derjenige, der seit 2 Jahren auf der Stelle sitzt, kann sich zur Not auf diese Stelle einklagen. Denn es gibt keinen Grund, warum es nach 2 Jahren anstandslose Ausübung der Tätigkeit jemanden geben soll, der geeigneter ist, als der Stelleninhaber. Aber auch befristete Stellen müssen bzw. können ausgeschrieben werden. Das heißt, dass bei der Erstbesetzung der Personalrat ins Spiel kommt und nicht erst nach 2 Jahren bei Verlängerung oder Entfristung.

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen
mfg susisorglos