Guten Tag,
in meinem Manteltarifvertrag ist folgendes zu finden:
[…] Angestellte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
als Versicherungskaufmann oder einer ihrer Art entspre-
chenden Berufsausbildung sind jedoch mindestens in
Gehaltsgruppe III einzustufen. Abweichungen hiervon
sind nur in Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit
dem Betriebsrat zulässig. Versicherungskaufleute sollten nach bestandener Abschlussprüfung mit guten Leistun-
gen in die Gehaltsgruppe IV eingestuft werden. Unter
guten Leistungen sind Benotungen bis 2,5 zu verstehen.
Zur Beurteilung sind sowohl die Benotungen der Kam-
merprüfung als auch die betrieblichen Leistungen heran-
zuziehen. […]
Ich habe nun 2 Probleme:
Ich habe bei dem Unternehmen eine Duale Ausbildung (Bachelor an der Dualen Hochschule mit Praxisphasen im Unternehmen) gemacht. Bin also kein Versicherungskaufmann. Trifft der Absatz dennoch auf mich zu?
Meine Note ist 2.0. Ich soll dennoch niedriger als IV eingestuft werden, denn es gibt da so ne interne Regelung (keine richtige Betriebsvereinbarung!!!). Allerdings sagt der Tarifvertrag ja auch „sollten…eingestuft werden“ und nicht „müssen“. Ist das rechtens?
Nebenbei: Ich arbeite seit 01.10 ohne richtigen Arbeitsvertrag. Ich habe einen befristeten am 01.10 ausgehändigt bekommen, den ich aber noch nicht unterschrieben zurück gegeben habe (bin ich jetzt schon unbefristet angestellt?). In dem Arbeitsvertrag ist beim Gehalt ein * und es heißt, das wird ja nach Abschlussnote geregelt. Allerdings wird kein Bezug zum Tarifvertrag hergestellt. Wir haben ja diese „Interne“ Tabelle, von der wir auch wissen.
Guten Tag,
das ganze kann man ohne genaue Betriebskenntnisse sehr schlecht beantworten, sondern nur pauschal…
Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existieren, so empfehle ich dringend die Kontaktaufnahme, weil diese ja ihre Einstellung, als auch die Vergütungsgruppe abgestimmt haben müssen…
Daher möchte ich nicht so gerne auf ihre Fragen eingehen, da die Antworten zu ungenau und „ins blaue“ geschossen wären…
Existiert in ihrem Betrieb kein Betriebsrat, dann kann man sich auch ohne weitere Infos Ihren Fragen annähern…
Guten Tag,
in meinem Manteltarifvertrag ist folgendes zu finden:
[…] Angestellte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
als Versicherungskaufmann oder einer ihrer Art entspre-
chenden Berufsausbildung sind jedoch mindestens in
Gehaltsgruppe III einzustufen. Abweichungen hiervon
sind nur in Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit
dem Betriebsrat zulässig. Versicherungskaufleute sollten nach
bestandener Abschlussprüfung mit guten Leistun-
gen in die Gehaltsgruppe IV eingestuft werden. Unter
guten Leistungen sind Benotungen bis 2,5 zu verstehen.
Zur Beurteilung sind sowohl die Benotungen der Kam-
merprüfung als auch die betrieblichen Leistungen heran-
zuziehen. […]
Ich habe nun 2 Probleme:
Ich habe bei dem Unternehmen eine Duale Ausbildung
(Bachelor an der Dualen Hochschule mit Praxisphasen im
Unternehmen) gemacht. Bin also kein Versicherungskaufmann.
Trifft der Absatz dennoch auf mich zu?
Wohl eher nicht. Es wäre zu verhandeln. Können Sie das?
Meine Note ist 2.0. Ich soll dennoch niedriger als IV
eingestuft werden, denn es gibt da so ne interne Regelung
(keine richtige Betriebsvereinbarung!!!). Allerdings sagt der
Tarifvertrag ja auch „sollten…eingestuft werden“ und nicht
„müssen“. Ist das rechtens?
Das könnte richtig sein. Aber auch falsch.
Nebenbei: Ich arbeite seit 01.10 ohne richtigen
Arbeitsvertrag. Ich habe einen befristeten am 01.10
ausgehändigt bekommen, den ich aber noch nicht unterschrieben
zurück gegeben habe (bin ich jetzt schon unbefristet
angestellt?). In dem Arbeitsvertrag ist beim Gehalt ein * und
es heißt, das wird ja nach Abschlussnote geregelt. Allerdings
wird kein Bezug zum Tarifvertrag hergestellt. Wir haben ja
diese „Interne“ Tabelle, von der wir auch wissen.
Das ganze ist schwierig. Ich würde mich dringend damit mit dem BR auseinandersetzen. Haben Sie keinen Ansprechpartner vor Ort.
Vielen Dank.
Ich werde noch einmal (das habe ich bereits) beim Betriebsrat nachfragen. Das erste mal hieß es, es gibt halt diese interne Regelung…
Noch eine schöne Woche!!!
Vielen Dank.
Ich werde noch einmal (das habe ich bereits) beim Betriebsrat
nachfragen. Das erste mal hieß es, es gibt halt diese interne
Regelung…
Noch eine schöne Woche!!!
Interne Regeln müssen ja nicht TV oder Gesetzeskonform sein. Ich weise mal auf § 77 Abs. 3 BetrVG hin…
Gruss aus Köln