Arbeitsrecht TVÖD

Liebe/-r Experte/-in,

Auf unserer Station gibt es derzeit viele personelle Probleme, welche in jüngster Zeit dazu geführt haben, dass wir Überlastungsanzeigen eingereicht haben- da die Patientensicherheit für uns nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Als Konsequenz daraus konfrontierte man uns jetzt mit der Tatsache seitens des Managments, das fortan ein
10-Stündiger Tagdienst (6-16Uhr) und ein geteilter Dienst eingeführt werden sollen.

Meine Fragen dazu sind:

Sind beide Dienste von Vertragsrechtlicher Seite zulässig? Vor allem OHNE das vorher durch den Betriebsrat genehmigen zu lassen?

Vorallem wenn es darum geht sie für ein halbes Jahr bis Jahr einzuführen. (Ich weiss darum das z.B. geteilter Dienst als Notfallinstrument verwendet werden kann)

Die 2te Frage die dazu ist:

Wie sieht es aus : Gesetz dem Falle werdne wir nochmehr Überstunden bekommen als wir eh schon haben- Kann der Arbeitnehmer uns dazu zwingen die Überstunden einfach auszuzahlen- gegen unseren Willen?

Vielen Dank für ihre Hilfe

mfg
Christian Klann

Hallo,

Arbeitszeitänderungen ohne Betriebsratszustimmmung sind unzulässig.
Dazu gezwungen zu werden, sich Überstunden auszahlen zu lassen, das geht auch nicht.

MfG
Angelsfear