Hallo,
ich hätte eine Frage und hoffe, dass mir jemand diese bantworten kann. In einem Arbeitsvertrag sind folgende Überstundenregelungen getroffen:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigen Umfang Überstunden zu leisten.
Geleistete Überstunden werrden in ein vom Arbeitgeber geführtes Stundenkonto aufgenommen…
Das Guthaben auf dem Zeitkonto ist durch Entnahme von halben oder ganzen Arbeitstagen abzubauen… Kann das Zeitguthaben wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden, so ist es ebenfalls abzugleichen.
Meine Frage ist nun, ob dem Arbeitnehmer nun der Ausgleich durch Freizeit (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) verwehrt werden darf? Kann der Arbeitnehmer auf Freizeit (statt Ausbezahlung) bestehen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.