Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
im Sept.09 habe ich für 3 Wochen für die Firma ERV Oranienburg in Dresden gearbeitet. Eingestellt bin ich von einem Personaldienstleister ( Unicorn Magdeburg ) auf 400,- Euro Basis mit Arbeitsvertrag. Anfang November 09 wurde mir der anteilige Lohn für drei Wochen ausgezahlt. Die von der Firma ERV angeordneten Überstunden (ca. 1oo Stunden) wurden nach meiner telefonischen Rücksprache mit ERV komplett an den Personaldienstleister gezahlt. Ich warte nun bis heute auf die Auszahlung der Überstunden vom Personaldienstleister an mich.
Meine Frage: Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, um an mein mir zustehendes Überstundengeld, was mir vom Personaldienstleister mündlich zugesichert wurde, zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Najvar
Hallo Michael,
erstmal die Fakten:
Auf 400,-- € Basis eingestellt heißt, dass Du nicht über 14,95 Std. pro Woche arbeiten darfst. Wenn Du mehr Stunden arbeitest, machen Du und die Firma sich strafbar. (Steuerhinterziehung und Sozialbetrug). Ich würde an Deiner Stelle zun Arbeitgeber gehen und ihm sagen: Gib mein Geld, sonst zeige ich Dich an. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sofort beim Arbeitsgericht Klage erheben. Dazu brauchst Du keinen Rechtsanwalt, der Rechtspfleger auf dem Arbeitsgericht hilft Dir beim formulieren.
Günstigster Fall für Dich: Das AG teilt dem Finanzamt nichts mit und verurteilt deinen Arbeitgeber zur Zahlung.
Schlimmster Fall: Der ausstehende Lohn wird versteuert und sozialversicherungspflichtig. Und Du bekommst eine Strafe. Eine viel höhere Strafe bekommt der Arbeitgeber. Also droh ruhig damit, ihn beim Finanzamt und der Krankenkasse anzuschwärzen.
Im übrigen sind die Stunden, die Du über 14,95 pro Woche gearbeitet hast, keine Überstunden. Überstunden gibts erst bei überschreitung der Monats- oder Wochenarbeitszeit, die tariflich oder gesetzlich für eine Branche festgelegt wurde. (gesetzlich: ab der 41. Wochen bzw. 173. Monatsarbeitsstunde).
In Deinem Fall nutzt auch Unwissenheit nicht vor Strafe. Tut mir leid, aber jedem, der einen 400,-- € Job annimmt, ist klar, dass man eben auch nicht für mehr als 400,-- € pro Monat Arbeitsleistung erbringen darf. Alles darüber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. So wird vermieden, das Firmen und Arbeitnehmer sich auf Kosten der Gesellschaft bereichern.
Hallo Wolfgang,
ich bedanke mich ganz herzlich für die schnelle Antwort.
Bei meiner Frage erwähnte ich leider nicht,dass ich bereits Altersrentner bin und sich hier die Sache vielleicht anders darstellt.Ich denke,dass ich als Rentner unbegrenzt dazuverdienen darf.Bitte entschuldige
mein Versäumnis,ich hoffe auf eine neue Antwort von Dir.
Michael
Hallo Michael,
ich denke, Du bist einem weit verbreitetem Irrtum aufgesessen. Es ist richtig, dass Du als Altersrentner so viel Du willst dazuverdienen darfst. Egal wieviel Du verdienst, wird die Rente nie gekürzt. Die Aussage bezieht sich also auf die Rente und hat nichts zu tun mit der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Arbeitsverhältnisse, die Du als Rentner ausübst. Falls Du einen Ertragsanteil Deiner Rente schon versteuern mußt, würde Dein „Nebenverdienst“, sofern er 14,99 Wochenstunden oder 400,-- € Monatsverdienst übersteigt, sogar mit Steuerklasse VI abgerechnet werden.
Ich würde an Deiner Stelle mit der Zeitarbeitsfirma sprechen. Die sollten eigentlich dran interessiert sein, dass die „Überstunden“ und deren Folgen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Wie gesagt, droh ruhig ein wenig, Ihr sitzt zwar in einem Boot, aber die gehen zuerst unter.
Wolfgang
Wie ist die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit?
Gibt es ein Stundenkonto? Wenn ja wie ist das geregelt?
Mit den Informationen die vorliegen, wäre die Antwort 400€ ./. Arbeitstage im Monat * Tage die gearbeitet wurden. Mehr würde dir nicht zustehen. Wer einen 400er macht und mehr als 25 Stunden die Woche arbeitet ist selber schuld! so was unterschreibt man nicht! Ich glaube wohl kaum, dass du für 3,63€ die Stunde freiwillig arbeiten gehst ( 25 Stunden ./. 5 Tagewoche = 5 Stunden/Tag * 22 Arbeitstage = 110 Stunden/Monat ./. 400€ * 1oo = 3,63€/Stunde)