Hallo,
ich hätte eine Frage in Sachen Arbeitsrecht.
Was ist eigentlich gesetzlich geregelt hinsichtlich der Handhabe von Überstunden.
Über die Zeit an sich weiß ich Bescheid (max. 10 Std. pro Tag usw.), aber wie sieht es rechtlich aus hinsichtlich der Punkte
_- mit Gehalt abgegolten
- Überstunden auf Zeitkonto
- Überstunden-Bezahlung_
Was ist da „Gesetz“ und was kann vertraglich wie vereinbart werden?
Wenn ein Vertrag z.B. besagt, dass die
regelmäßige Arbeitszeit 40 Std. wöchentlich beträgt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der vereinbarten Regelung. Mehrarbeitsstunden sind zu leisten, soweit sie angeordnet werden und aus betrieblichen Gründen erforderlich sind.
Als Gehalt würde man z.B. kein „Manager-Gehalt“ erhalten, sondern ein ganz normales monatliches Angestelltengehalt - und angenommen, es besteht auch keinerlei tarifliche Bindungen von AG und AN und auch nicht ein allg.verbindlicher Tarifvertrag.
Wie sieht es dann
a) allgemein arbeitsrechtlich mit den Überstunden aus:
_- mit Gehalt abgegolten
- Überstunden auf Zeitkonto
- Überstunden-Bezahlung_
und
b) was besagt eine angenommen Vertragsklausel wie die oben genannte?
Danke.
Chris
Hallo
Prinzipiell zulässig. Ob das Vereinbarte im Einzelfalle (teil)unwirksam ist, muß auch im Einzelfalle entschieden werden. Insbesondere bei nicht leitendenden Angestellten kann dies der Fall sein, wenn ein anzuwendender oder ein vergleichbar heranzuziehender TV dadurch unterschritten wird. Im Streitfalle entscheidet der Richter.
- Überstunden auf Zeitkonto
Was meinst Du da genau?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es nicht. Da müßte schon eine vertragliche Grundlage dies hergeben. Ob ein Ausgleich in Form von Abgeltung oder Freizeitausgleich vorgenommen wird, wird zunächst vom AG entschieden, wenn nichts explizit dazu vereinbart wurde.
Was ist da „Gesetz“ und was kann vertraglich wie vereinbart
werden?
So eine pauschale Frage kann man auch nur pauschal beantworten: vereinbaren kann man alles, was erlaubt ist…
regelmäßige Arbeitszeit 40 Std. wöchentlich beträgt. Beginn
und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich
nach der vereinbarten Regelung. Mehrarbeitsstunden sind zu
leisten, soweit sie angeordnet werden und aus betrieblichen
Gründen erforderlich sind.
Das ist doch ein ganz normaler Paragraph? Da steht doch gar nichts von „Überstunden sind inklusive“…???
Wie sieht es dann
a) allgemein arbeitsrechtlich mit den Überstunden aus:
Im oben genannten Auszug: Nein.
- Überstunden auf Zeitkonto
Ich lese nichts von einem Zeitkonto. Das heißt aber nicht, daß man nicht die eine Woche mal 45 und die nächste Woche mal 35 Stunden arbeiten könnte.
Überstunden sind abzugelten oder in Freizeit auszugleichen. Einen Zuschlag gibt es laut o.g. Auszug nicht.
b) was besagt eine angenommen Vertragsklausel wie die oben
genannte?
Was soll die besagen? Daß Du eine durchschnittliche 40Stunden-Woche hast und alles darüber Mehrarbeit darstellen wird. Der AG ist hinsichtlich seines Direktionsrechts ziemlich frei.
Gruß,
LeoLo