Arbeitsrecht und Mitspracherecht des Betriebsrates

Hallo, habe Aufgaben aus der Schule, aber finde nicht die passenden Infos.

Aufgabe:

  1. Maßnahmen gegenüber Mitarbeiter
  2. Beteiligungsrecht des Betriebsrats (entsprechend Betriebsverfassungsgesetztes)

Fall 1:
Herr M. kam innerhalb einer Woche 2 mal 30 Min. zu spät. Er wurde bereits abgemahnt. Nun kommt er erneut 2 mal 20 Min zu spät.

Fall 2:
Angestellter H. meldete sich 10 Tage krank, half aber seiner Frau in der ihrem Laden aus und wurde dabei erwischt.

Fristlose Kündigung, oder?
Hat der Betriebsrat mitzureden?

Fall 3:
Betriebsrat Müller hat sich mehrfach mit der Geschäftsführung gestritten, weil der Betriebsrat gegen mehrere Betriebsinterne Versetzungen vergeblich Widerspruch eingelegt hatte. Bei der Auseinandersetzung hat Herr Müller den Geschäftsführer mehrmals unhöflich beschimpft.

Bei 1 und 3 habe ich leider keine Ahnung.
Danke schonmal im Voraus!

Auch hallo.

Hallo, habe Aufgaben aus der Schule, aber finde nicht die
passenden Infos.

Nicht ? Schade: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Aufgabe:

  1. Maßnahmen gegenüber Mitarbeiter
  2. Beteiligungsrecht des Betriebsrats (entsprechend
    Betriebsverfassungsgesetztes)

Fall 1:
Herr M. kam innerhalb einer Woche 2 mal 30 Min. zu spät. Er
wurde bereits abgemahnt. Nun kommt er erneut 2 mal 20 Min zu
spät.

Kommt drauf an:
-ist er zu wichtig für den Betrieb ? (gute MA sollte man nicht zur Konkurrenz treiben)
-liegt es in seinem Verschulden ? …

Fall 2:
Angestellter H. meldete sich 10 Tage krank, half aber seiner
Frau in der ihrem Laden aus und wurde dabei erwischt.

Fristlose Kündigung, oder?

Kommt wieder drauf an:
-Wiederholungstäter ?
-Schwere der Krankheit ?
-Tätigkeit bei der Frau ?
-beeinträchtigt die Tätigkeit den Gesundungsprozess ?
-http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Hat der Betriebsrat mitzureden?

Sicher

Fall 3:
Betriebsrat Müller hat sich mehrfach mit der Geschäftsführung
gestritten, weil der Betriebsrat gegen mehrere Betriebsinterne
Versetzungen vergeblich Widerspruch eingelegt hatte. Bei der
Auseinandersetzung hat Herr Müller den Geschäftsführer
mehrmals unhöflich beschimpft.

Auch BR-Mitglieder können gekündigt werden, nur liegen hier die Hürden schon deutlich höher als bei normalen AN.

mfg M.L.

Hallo

Hallo, habe Aufgaben aus der Schule, aber finde nicht die
passenden Infos.

Gott segne das WWW! Hätte ich damals in den Latein-Klausuren doch auch ein Laptop mitnehmen dürfen…

  1. Maßnahmen gegenüber Mitarbeiter
  2. Beteiligungsrecht des Betriebsrats (entsprechend
    Betriebsverfassungsgesetztes)

Fall 1:
Herr M. kam innerhalb einer Woche 2 mal 30 Min. zu spät. Er
wurde bereits abgemahnt. Nun kommt er erneut 2 mal 20 Min zu
spät.

Und nu? Es gibt da viele Möglichkeiten: Nix machen, noch einmal abmahnen, ermahnen, sanktionelle Maßnahmen aussprechen (z.B. temporäre Zwangsversetzung), fristgerecht schriftlich kündigen. Vor der Kündigung ist der BR anzuhören. Er kann zustimmen oder ablehnen, aber verhindern kann er die Kü nicht.
wichtige §§ für dich sind die §§99ff des BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR0001309…

Fall 2:
Angestellter H. meldete sich 10 Tage krank, half aber seiner
Frau in der ihrem Laden aus und wurde dabei erwischt.

Tja, wär nett zu wissen, was er hatte und wie diese „Mithilfe“ im Detail aussah. Kleine Anmerkung an den Aufgabensteller: „Erwischt“ ist sehr polemisch und daher führt es zu zwangsläufig falschen Antworten.

Fristlose Kündigung, oder?

Tendenziell wird diese Kü scheitern. Man kann versuchen (wenn der Sachverhalt das auch wirklich hergibt!) „fristlos, hilfsweise ordentlich“ zu kündigen. Ob eine Kü allerdings Bestand haben wird, kann man ohne Fakten ja gar nicht vermuten…

Hat der Betriebsrat mitzureden?

Bei Kündigungen: IMMER! siehe §§ oben

Fall 3:
Betriebsrat Müller hat sich mehrfach mit der Geschäftsführung
gestritten, weil der Betriebsrat gegen mehrere Betriebsinterne
Versetzungen vergeblich Widerspruch eingelegt hatte. Bei der
Auseinandersetzung hat Herr Müller den Geschäftsführer
mehrmals unhöflich beschimpft.

Was hat er denn geschimpft? „Sie sind inkompetent!“ wäre schon anders zu bewerten als „Du A****, du blöd*** ****“, „**@*@*!****“, „*@#** *** ******“ :smile:
Dazu führst Du dir jetzt erst den http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__103.html
zu Gemüte und dann erleuchtest du dein Dasein um den folgenden Artikel:
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006…

Gruß,
LeoLo