Öhm - ENTSCHEIDEN tut der Arbeitgeber!
Hi!
Dazu meine Frage. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die
meisten Leute in einer Firma fast gleichzeitig Urlaub haben
möchten? Urlaub im Sommer steht jedem zu, das ist klar.
Ist das so? Im BUrlG § 7 steht nur:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
Hier steht erst mal nur, dass Wünsche in der Planung zu berücksichtigen sind! Hier steht nicht, dass Du die Wünsche bedingungslos zu erfüllen hast - Ausnahme ist der letzte Satz!
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Diese betrieblichen Gründe gibt es wohl IMMER! Ich kenne nur sehr wenige Arbeitgeber, die es sich erlauben können, - die nicht ungewöhnlichen - sechs Wochen an einem Stück zu gewähren!
Ist es
denn noch so, das Eltern von Schulpflichtigen Kindern ein
Anrecht auf ihren Urlaub in den Sommerferien haben, ohne
Rücksicht auf die Belange der Firma?
Einfach gesagt: Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht! Und letztendlich legt der Arbeitgeber fest, wann wer Urlaub nimmt. Einen Rechtsanspruch auf die Sommerferien gibt es de facto nicht.
Für rechtlichen Rat, sowie Tipps für die Zukunft wäre ich sehr
dankbar.
Führe doch so eine Art „Rotationsprinzip“ ein. Das eine Jahr dürfen die einen Mitarbeiter, das nächste die anderen…
Liebe Grüße
Guido