Arbeitsrecht und Sommerurlaub I

Hallo Forum,

jedes Jahr das gleiche Problem. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern bestehen auf ihren Urlaub in den Sommerferien. Von 8 Leuten betrifft das 5. Da kann man sich vorstellen, das es in dieser Zeit ziemlich eng wird.
Das dabei nicht alle zufrieden gestellt werden können, ist ganz klar.
Ersatz gibt es in dieser Zeit nicht. Sehr schlechte Erfahrungen sprechen gegen Aushilfen.
Dazu meine Frage. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die meisten Leute in einer Firma fast gleichzeitig Urlaub haben möchten? Urlaub im Sommer steht jedem zu, das ist klar. Ist es denn noch so, das Eltern von Schulpflichtigen Kindern ein Anrecht auf ihren Urlaub in den Sommerferien haben, ohne Rücksicht auf die Belange der Firma?
Für rechtlichen Rat, sowie Tipps für die Zukunft wäre ich sehr dankbar.

Gruß
roland

Hallo.

Dazu meine Frage. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die
meisten Leute in einer Firma fast gleichzeitig Urlaub haben
möchten? Urlaub im Sommer steht jedem zu, das ist klar. Ist es
denn noch so, das Eltern von Schulpflichtigen Kindern ein
Anrecht auf ihren Urlaub in den Sommerferien haben, ohne
Rücksicht auf die Belange der Firma?

Bei der Urlaubsvergabe sind die Interessen der Firma selbstverständlich mit zu berücksichtigen. Extreme Annahme : Alle 5 Beschäftigten mit Kindern nehmen innerhalb der Sommerferien ihren sechswöchigen Jahresurlaub - geht nicht, völlig klar.

Bei fünf Betroffenen ist es sicherlich möglich, daß jeder zwei bis drei Wochen innerhalb der Ferien nimmt - die Abwesenheitsquote liegt dann urlaubsbedingt bei maximal 37 % (was sicher auch schon recht viel ist). Anspruch auf Berücksichtigung hat jeder Arbeitnehmer, aber auf gar keinen Fall auf Kosten anderer Betroffener. Und den Laden für die Sommerferien lahmzulegen, ist der Firma ebenfalls nicht zumutbar. Abhilfe schafft hier nur frühzeitige, verbindliche Planung - und ein Ausgleich für „Härtefälle“ über mehrere Jahre.

Gruß kw

Hallo und Danke erstmal für die Antwort.

Ich bin bereits im Januar bemüht, Regelungen zu finden. Aber auch das ist ziemlich schwierig ,weil, den Eindruck habe ich, jeweils die besseren Hälften, Anforderungen am Urlaub des Gatten stellen. Zum Teil sind auch die Berufstätig und müssen sich dann nach den Betriebsferien richten. So kommt es, das sich die Leute gegenseitig in die Haare kriegen. Schliesslich müssen es ja auch drei Wochen sein. Da kennen die Leute sich aus. Ähm, wieviel Urlaub muss eigentlich am Stück gewährt werden? Drei Wochen sind es meines Wissens, oder irre ich mich da?
Ich sehe, ehrlich gesagt, auch keine Lösung, die auf Dauer tragbar wäre. Die von Dir angesprochene Abwesenheitsquote von 37% ist für die Firma eindeutig zu hoch. Also ein Fass ohne Boden.

Gruß
roland

Hallo und Danke erstmal für die Antwort.

Gern geschehen.

sich die Leute gegenseitig in die Haare kriegen. Schliesslich
müssen es ja auch drei Wochen sein. Da kennen die Leute sich
aus. Ähm, wieviel Urlaub muss eigentlich am Stück gewährt
werden? Drei Wochen sind es meines Wissens, oder irre ich mich
da?

Drei Wochen gilt tatsächlich als Orientierungsgröße. Wobei das BUrlG mit seiner Formulierung „der Urlaub ist in zeitlichem Zusammenhang zu gewähren“ natürlich eine extrem große Hilfe ist

(((

Ich sehe, ehrlich gesagt, auch keine Lösung, die auf Dauer
tragbar wäre. Die von Dir angesprochene Abwesenheitsquote von
37% ist für die Firma eindeutig zu hoch. Also ein Fass ohne
Boden.

Na ja, 37 % hast Du, wenn drei von Deinen acht Mann fehlen, was bei meinem Beispiel der Maximalwert wäre. Zwei von acht sind 25 % - und das müßte während der Ferien doch zu verkraften sein. Wenn nicht, müßtest Du Aushilfen ins Auge fassen oder selbst Betriebsferien einführen …

Bedaure, daß ich keine Patentlösung anzubieten habe.
Gruß kw

Na ja, 37 % hast Du, wenn drei von Deinen acht Mann fehlen,
was bei meinem Beispiel der Maximalwert wäre. Zwei von acht
sind 25 % - und das müßte während der Ferien doch zu
verkraften sein. Wenn nicht, müßtest Du Aushilfen ins Auge
fassen oder selbst Betriebsferien einführen …

Das wäre auf jeden Fall zu verkraften, wenn da nicht Vertraglich mit der Spedition geregelt wäre, das eine bestimmte Anzahl von Lkws jederzeit zur Verfügung stehen müssen.
Betriebsferien sind auch aus diesem Grunde nicht drin.

Bedaure, daß ich keine Patentlösung anzubieten habe.

Ja, wirklich schade :wink:

Gruß
roland

Öhm - ENTSCHEIDEN tut der Arbeitgeber!
Hi!

Dazu meine Frage. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die
meisten Leute in einer Firma fast gleichzeitig Urlaub haben
möchten? Urlaub im Sommer steht jedem zu, das ist klar.

Ist das so? Im BUrlG § 7 steht nur:

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Hier steht erst mal nur, dass Wünsche in der Planung zu berücksichtigen sind! Hier steht nicht, dass Du die Wünsche bedingungslos zu erfüllen hast - Ausnahme ist der letzte Satz!

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Diese betrieblichen Gründe gibt es wohl IMMER! Ich kenne nur sehr wenige Arbeitgeber, die es sich erlauben können, - die nicht ungewöhnlichen - sechs Wochen an einem Stück zu gewähren!

Ist es
denn noch so, das Eltern von Schulpflichtigen Kindern ein
Anrecht auf ihren Urlaub in den Sommerferien haben, ohne
Rücksicht auf die Belange der Firma?

Einfach gesagt: Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht! Und letztendlich legt der Arbeitgeber fest, wann wer Urlaub nimmt. Einen Rechtsanspruch auf die Sommerferien gibt es de facto nicht.

Für rechtlichen Rat, sowie Tipps für die Zukunft wäre ich sehr
dankbar.

Führe doch so eine Art „Rotationsprinzip“ ein. Das eine Jahr dürfen die einen Mitarbeiter, das nächste die anderen…

Liebe Grüße
Guido

Hi Guido,

ich habe zum Direktionsrecht etwas gefunden. So eindeutig scheint es dann doch nicht zu sein:

Das vielzitierte “Direktionsrecht” des Arbeitgebers hilft Ihnen bei der Festsetzung des Urlaubs nicht weiter. Es wird durch § 7 BUrlG eingeschränkt, wonach zuerst die Interessen des Arbeitnehmers bezüglich seiner Urlaubswünsche zu berücksichtigen sind. Sie können die Koordination der verschiedenen Urlaubswünsche also nicht durch ein “Machtwort” vermeiden.

Gefunden habe ich es hier: http://www.kanzlei-kranz.de/Arbeitsrecht/Urlaub/Urla…

Die Seite befasst sich mit genau meinem Problem. Vielleicht kann ich hier ein paar Tipps finden.

Das ich im Endeffekt den Urlaub koordinieren kann, ist klar. Ich versuche aber auf die Belange der Mitarbeiter einzugehen, denn es kommen saisonbedingte Zeiten, in denen eine Bereitschaft zu Mehrarbeit gefragt ist. In der Hinsicht hatte ich noch nie Probleme. Wie sagt man? Eine Hand wäscht die andere.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß
roland

Klar sollst Du Rücksicht nehmen!
Hi Roland,

ich habe zum Direktionsrecht etwas gefunden. So eindeutig
scheint es dann doch nicht zu sein:

Eindeutig wäre ja auch ein wenig einfach, oder ? :wink:

Das vielzitierte “Direktionsrecht” des Arbeitgebers hilft
Ihnen bei der Festsetzung des Urlaubs nicht weiter. Es wird
durch § 7 BUrlG eingeschränkt, wonach zuerst die Interessen
des Arbeitnehmers bezüglich seiner Urlaubswünsche zu
berücksichtigen sind. Sie können die Koordination der
verschiedenen Urlaubswünsche also nicht durch ein “Machtwort”
vermeiden.

Eigentlich hielt ich Kranz immer für sehr seriös! Wäre die Einschränkung so gravierend, gäbe es keine Betriebe mit Betriebsferien! Klar sollst Du Rücksicht nehmen und zumindest den Versuch unternhemen, den Mitarbeiterwünschen gerecht zu werden! Aber was nicht geht (betrieblich oder sozial), geht halt nicht!

Das ich im Endeffekt den Urlaub koordinieren kann, ist klar.
Ich versuche aber auf die Belange der Mitarbeiter einzugehen,
denn es kommen saisonbedingte Zeiten, in denen eine
Bereitschaft zu Mehrarbeit gefragt ist. In der Hinsicht hatte
ich noch nie Probleme. Wie sagt man? Eine Hand wäscht die
andere.

Es liegt ja auch im Interesse eines jeden Arbeitgebers, dass seine Mitarbeiter halbwegs (wenigstens das) zufrieden sind! Dagegen ist gar nichts zu sagen! Nur der Rechtsanspruch ist weitaus geringer, als viele Familienväter (ich bin selbst einer) meinen!
Worauf ich einfach hinaus wollte, war: Wenn alle im Sommer gehen wollen und dadurch der Betrieb vielleicht sogar gefährdet ist, dann müssen die Kollegen

a) sich einig werden
oder
b) Abstriche machen
oder im schlimmsten Fall
c) sich auf den Arbeitgeber verlassen (ohne eine Wertung zum Arbeitgeber!)

Liebe Grüße
Guido

Hallo Roland,

in den unteren antworten ist ja das gestzliche schon gesagt. was von mir als Ex-Arbeitgebe:

Der MA hat 6 wochen Urlaub, aber er hat keinen anspruch, die gesamte Zeit an einem Stück zu nehmen.

Also wäre bei 8 Mitarbeitern die Möglichkeit folgende:

Alle machen gemeinsam in den Sommerferien 2 oder 3 Wochen,
den Rest nach Absprache und vorheriger Beantragung. die Genehmigung bleibt dir überlassen. D.h. wenn jemand noch ne Woche an die Betriebsferien dranhängt: Einzelfall ohne Anspruch auf Wiederholung.

Je nach Betriebsart: Einzelhandel, Produktion, Handwerk ließe sich auch noch die Regelung vorstellen:

Ein teil die ersten drei Wochen, einteil der Belegschaft die 2 drei Wochen, wer und wann sollen die unter sich ausmachen.

Der beste Trick:

Betriebsversammlung in der du die notwendigen Anwesenheiten begründest ein Urlaubszeitfenster zur Verfügung stellen und die Mitarbeiter sollen sich die Köppe einschlagen.

gruss
winkel

jedes Jahr das gleiche Problem. Mitarbeiter mit
schulpflichtigen Kindern bestehen auf ihren Urlaub in den
Sommerferien. Von 8 Leuten betrifft das 5. Da kann man sich
vorstellen, das es in dieser Zeit ziemlich eng wird.
Das dabei nicht alle zufrieden gestellt werden können, ist
ganz klar.
Ersatz gibt es in dieser Zeit nicht. Sehr schlechte
Erfahrungen sprechen gegen Aushilfen.
Dazu meine Frage. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die
meisten Leute in einer Firma fast gleichzeitig Urlaub haben
möchten? Urlaub im Sommer steht jedem zu, das ist klar. Ist es
denn noch so, das Eltern von Schulpflichtigen Kindern ein
Anrecht auf ihren Urlaub in den Sommerferien haben, ohne
Rücksicht auf die Belange der Firma?
Für rechtlichen Rat, sowie Tipps für die Zukunft wäre ich sehr
dankbar.

Gruß
roland

Hallo Roland,

mit dem Urlaubsthema habe ich selbst leidvolle Erfahrung. Jeder sieht ja ein, daß es Sachzwänge während der Schulferien gibt und alles mögliche mehr. Es gibt aber Zeitgenossen, die regelmäßig zu Lasten aller anderen neue, vermeintliche Sachzwänge schaffen und solchen Damen und Herren müssen die Zähne gezogen werden. Da bucht jemand ohne jede Abstimmung im Betrieb schon im Vorjahr seinen Urlaub. „Ich muß unbedingt dann und dann meinen Urlaub haben, denn ich habe schon gebucht.“ Sogar das Wort Schadenersatz hört man. Der nächste erzählt vom Betriebsurlaub am Arbeitsplatz seiner Frau und versucht damit, seinen Wunsch durchzusetzen.

Mir reichte das irgendwann und ich verkündete, daß mich irgendwelche Buchungen ohne vorherige Absprache einen Scheissdreck interessieren und mir auch die Bereitschaft fehlt, die Urlaubsplanung in meiner Firma von anderen Unternehmen abhängig zu machen. Ferner ginge es nicht an, daß immer die gleichen Mitarbeiter zurückstecken müssen. Wer also in einem Jahr seinen Terminwunsch erfüllt bekommt, muß sich beim nächsten Urlaub anderen Wünschen unterordnen, egal, ob Kinder, Verwandte oder wer auch immer vorhanden sind. Wenn es keine Einigung untereinander gibt, wer zuerst seinen Wunsch durchsetzt, wird gelost. Punkt, Schluß, Ende der Debatte. Es gab ein paar beleidigte Gesichter, aber es herrschte endlich Ruhe. Diese verdammte Urlaubsplanung konnte mir wirklich den Tag verderben und verursacht wird das alles von immer den gleichen Leuten, die ihre Wünsche für vorrangig halten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Ihr habt ja alle Recht. Ich habe heute alle Leute telefonisch zu einem Treffen am Montag Morgen um 5 Uhr in die Kantine geladen. Da haben wir mal ein Stündchen Zeit, alles in Ruhe zu besprechen. Mal sehen, was dabei heraus kommt. So geht es auf jeden Fall nicht weiter. Auch wenn ich es eigentlich vermeiden wollte, aber vielleicht muß da mal ein Machtwort gesprochen werden. Anders wird es wohl keine befriedigende Lösung geben.

Danke für Dein Machtwort.

Gruß
roland

Hallo Roland,

da ich nun in keinster Weise an irgendwelche Schulferien gebunden bin und eh „antizyklisch“ in den Urlaub gehe, kann ich das Problem nur „von außen“ betrachten. Und für dieses Jahr finde ich auch die Lösung mit der großen Besprechung nicht dumm. Um aber solche Probleme in Zukunft zu vermeiden, würde ich Euch raten zu Jahresanfang nen Kalender 1 rauszuhängen, wo jeder seine Urlaubswünsche eintragen kann. Ich würd vielleicht rechtzeitig (so 1-2 Wochen vorher) ankündigen, daß sowas kommen wird, damit die Jungs das klären können (wann sind Sommerferien? wann hat meine Frau Betriebsurlaub? etc.) und dann darf jeder seine Wünsche eintragen. Je nachdem, wie das dann ausgeht würd ich das nach dem Motto machen: „Wer zuerst einträgt macht zuerst Urlaub“

Liebe Grüße

Petzi

1 einer von der Sorte wo nach rechts die Tage (alle nebeneinander) aufgetragen sind und nach unten die Namen der Leute, dann muß nur jeder für seinen Urlaub nen Balken reinmalen.