Arbeitsrecht Unterkunft

Hallo erstmal

Also erstmal vorweg ich bin auf Montage und immer mit acht bis zehn Leuten in einer Kolonne unterwegs normalerweise haben wir immer ein Einzelzimmer ich weiß das ich darauf kein Anrecht habe aber wie sieht das aus mit einem Ehebett es kann doch nicht sein das ich kein recht auf ein einzelnes Bett habe und mit einem anderem das Bett teilen muss soviel Privatsphäre muss mir doch laut Arbeitsrecht zustehen oder nicht???

Guten Tag,

das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Es gibt aus dem Arbeitsrecht keinen auomatischen Anspruch auf ein Einzelbett/Einzelzimmer.
Gruß
Martin

Sorry, da kenne ich mich nicht aus.
Bitte einen F Arb.recht aufsuchen.

Hallo Toby,
tut mir leid, aber ich kenne keinerlei arbeitsrechtliche Vorschrift, die so etwas regelt. Ich persönlich würde es als unzumutbar einstufen und entsprechend argumentieren.
Vielleicht und hoffentlich kann dir jemand anderes besser helfen. Viel Erfolg!
Brigitte

Hallo Toby,

vielen Dank für Deine Anfrage. Jedoch können wir DIr hier nicht weiter helfen. Unsere Kompetens ist der Rollladen, Sonnenschutz uvm.

Viel Glück / Erfolgt

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Hallo,
sehr speziell, da kann ich leider nicht helfen. Mein Gefühl sagt mir das man es einem nicht zumuten kann mit einem Kollegen in einem Ehebett zu schlafen.
Gruß
Alex

Hallo Toby,

also so genau ist das arbeitsrechtlich nicht definiert. Gemeinschaftsunterkünfte sind durchaus üblich und um welches Bett es sich da handelt, ist nicht festgelegt. Menschlich ist es sehr nachvollziehbar, dass ein Einzelbett mehr Privatshäre bietet als ein Doppelbett. Nach meiner Erfahrung sind aber auch Doppelbetten durchaus üblich.
Wie Du schreibst, ist das wohl eine Ausnahme jetzt mit dem Doppelbett?

Claudia

Nach meinem Kenntnisstand gibt es im Arbeitsrecht keinen Passus, der die Bettfrage wie in Ihrem Fall klar stellt.Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft, oder den Betriebsrat, sofern diese vorhanden.
Ansonsten sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag dahingehend ändern bzw. ergänzen.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo erstmal

Also erstmal vorweg ich bin auf Montage und immer mit acht bis
zehn Leuten in einer Kolonne unterwegs normalerweise haben wir
immer ein Einzelzimmer ich weiß das ich darauf kein Anrecht
habe

Wieso denn nicht?

aber wie sieht das aus mit einem Ehebett es kann doch

nicht sein das ich kein recht auf ein einzelnes Bett habe und
mit einem anderem das Bett teilen muss

Das ist nicht zumutbar!

soviel Privatsphäre

muss mir doch laut Arbeitsrecht zustehen oder nicht???