Arbeitsrecht Urlaub Freier Tag in der Woche

Angenommen, folgender Fall tritt ein:

Ein Angestellter hat bei seinem Arbeitgeber Urlaub für 30 Tage beantragt und diesen auch vom Arbeitgeber erhalten.

Er hat diesen Urlaub auch beim Reisebüro gebucht und auch voll bezahlt.

Der Angestellte hat aber vor seinem Urlaub noch einige Termine wahrzunehmen, die er nur in den Werktagen machen kann, wie zum Beispiel Friseur, Zahnarzt, Arzt, Anwalt und was noch alles.

Da muss er sich doch an den Werktagen frei nehmen, wenn er seine Termine wahr machen möchte, weil er ja normalerweise an den Werktagen in seinem Betrieb sein und arbeiten muss.

Jetzt die Frage:

Gelten diese freien Tage auch als Urlaubstage und werden diese Tage auch von dem schon gebuchten Urlaub abgezogen?

Oder wie macht der Angestellte seinem Arbeitgeber klar, dass er zumindest einen halben freien Tag braucht, um seine Termine wahr nehmen zu können?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar passende Antworten und Tipps geben würdet.

Ich hoffe ja, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe, um die richtigen Antworten zu erhalten.

PS: Was versteht man unter einem Sonderurlaub und wann bekommt man diesen?

       Ist dieser auch im normalen Jahresurlaub drin oder kann beide Urlaube trennen?

Wenn ein Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub hat, dann stehen ihm diese zu und nicht mehr. Wenn man nun 30 Tage Urlaub genommen hat, ist er weg. (Friseur muss übrigens nicht zwingend an einem Arbeitstag erledigt werden, das geht auch abends oder Samstags)
Sonderurlaub ist unterschiedlich geregelt und steht im Arbeits-/oder Tarifvertrag. Den gibt es z.B. bei Heirat, Todesfall im engsten Familienkreis oder Umzug. Aber nicht überall. Da hilft ein Blick in den Vertrag. Jedenfalls gibt es den nicht für Anwaltsbesuche oder dergl.
Wenn jemand im März 30 Tage Urlaub nimmt, hat er keinen Anspruch mehr auf weiteren bis zum 31.12.
Bei gleitender Arbeitszeit könnte man höchstens einen sogenannten Gleittag beantragen, wenn das dort möglich ist. Dann hat man aber die Zeit eingearbeitet vorher.

Meine Vorschreiberin hat den Grundsatz schon vollkommen richtig zusammengefasst, ich mach es jetzt etwas detaillierter:

Angenommen, folgender Fall tritt ein:

Ein Angestellter hat bei seinem Arbeitgeber Urlaub für 30 Tage
beantragt und diesen auch vom Arbeitgeber erhalten.

Schön für den AN

Er hat diesen Urlaub auch beim Reisebüro gebucht und auch voll
bezahlt.

Spielt für die Fallgestaltung keine direkte Rolle.

Der Angestellte hat aber vor seinem Urlaub noch einige Termine
wahrzunehmen, die er nur in den Werktagen machen kann, wie zum
Beispiel Friseur, Zahnarzt, Arzt, Anwalt und was noch alles.

Das ist grundsätzlich seine Privatsache. Der AN hat diese Termine grundsätzlich in seiner Freizeit zu absolvieren.
Ob bezüglich der Arzttermine evtl. § 616 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
geltend gemacht werden kann, ist aus der Fallschilderung nicht ersichtlich. §616 BGB kann „abbedungen“ (= vertraglich ausgeschlossen) sein. Hat der AN flexible Arbeitszeit, greift diese Vorschrift sowieso idR nicht.

Da muss er sich doch an den Werktagen frei nehmen, wenn er
seine Termine wahr machen möchte, weil er ja normalerweise an
den Werktagen in seinem Betrieb sein und arbeiten muss.

Das ist dann das Planungsproblem des AN

Jetzt die Frage:

Gelten diese freien Tage auch als Urlaubstage und werden diese
Tage auch von dem schon gebuchten Urlaub abgezogen?

Das wäre eine Verlegung des genehmigten Urlaubs, der beide Seiten (AN und AG) zustimmen müßten.

Oder wie macht der Angestellte seinem Arbeitgeber klar, dass
er zumindest einen halben freien Tag braucht, um seine Termine
wahr nehmen zu können?

Indem der AN schön „bitte, bitte“ sagt, da vermutlich jegliche Anspruchsgrundlage fehlt (evtl. mit o.a. Ausnahme) und die ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nacharbeitet (mit ausdrücklichem Einverständnis des AG)

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar passende
Antworten und Tipps geben würdet.

Urlaub und private Termine besser planen.

PS: Was versteht man unter einem Sonderurlaub und wann bekommt
man diesen?

„Sonderurlaub“ ist jeder Urlaub, der nicht zum Erholungsurlaub iSd BUrlG zählt. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert. In Arbeits- oder Tarifverträgen gibt es dazu in vielen Fällen Regelungen, die aber nicht verallgemeinerbar sind. Abgesehen davon ist in den angesprochenen Regelungen zum „Sonderurlaub“ nicht zwingend eine Vergütung vorgesehen.

       Ist dieser auch im normalen Jahresurlaub drin

Nein

oder kann
beide Urlaube trennen?

Die Begriffe haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.

Oder wie macht der Angestellte seinem Arbeitgeber klar, dass
er zumindest einen halben freien Tag braucht, um seine Termine
wahr nehmen zu können?

Höflich um zusätzlichen, unbezahlten Urlaub bitten.

Grüße,
.L