Guten Tag,
ich brauche mal einen Rat.
Eine bekannte schwedische Modekette möchte mir meinen Urlaub nicht auszahlen. Gewährt haben sie mir ihn auch nicht. Sie meinen, ich hätte keinen Anspruch. Ein stellvertretender Personalchef eines anderen Betriebes (nicht Einzelhandel) wies mich aber noch mal ausdrücklich darauf hin, dass ich sehr wohl einen Anspruch habe.
Ich habe vom 01. September bis 31. Oktober 2009 dort gearbeitet.
Der Personaler des anderen Betriebes sagte, dass ich entgegen den Aussagen der bekannten schwedischen Modekette das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)immer vorrangig gegenüber anderen Arbeitsverträgen ist, wenn die Regelungen im anderen Vertrag im Vergleich zum BUG zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind. Aus §5 BUG ist ersichtlich, dass ich einen gesetzlichen Anspruch auf 2/12 des Jahresurlaubs habe, der nach § 7 (4) auszuzahlen ist, da er mir nicht gewährt wurde.
Wie ist die Rechtslage und was kann ich tun? Ich habe bereits an die Modekette geschrieben und die Auszahlung gefordert. Zurück kam nur ein Schreiben, in dem sich ausschließlich auf den Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW bezogen wurde und gesagt wurde, es bestünde kein Anspruch.
Ihnen steht natürlich Ihr Urlaub zu ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht, sie müssen den Urlaub nehmen. Urlaub wird ja nicht als zusätzliches Einkommen gewährt sondern dient auch rechtlich zur Erholung des Arbeitnehmers. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beendet haben und er nicht gewährt wurde muss man den Urlaub natürlich ausbezahlen, bzw, kann man den Urlaub auch auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Mfg efuessl
es scheint so, dass Du arbeitsgerichtliche Hilfe benötigst. Gehe zu Deinem zuständigen Arbeitsgericht, melde Dich bei der Rechtsantragsstelle und reiche Klage auf Zahlung des Urlaubes ein.
So kannst Du Dir den Rechtsanwalt sparen, weil in der ersten Instanz jeder seine Kosten selber trägt. In diesem Fall maximal 20,00 €.
Geh aber kurzfristig zum AG, ich vermute, dass Dein ehemaliger Arbeitgeber Dich über die Ausschlußfrist ziehen will, Danach sind alle Ansprüche gegenseitig verwirkt.
soweit ich informiert bin müsste dir (sofern dein Arbeitsvertrag zu Ungunsten bzgl des BundesUrlaubsgesetzes ausgelegt worden ist) wie du schon sagtest 2/12 an Urlaub zustehen. Wenn dieser nicht gewährt wird, ist er vom Arbeitsgeber auszuzahlen.
Weiter kann ich leider auch nicht helfen. Im schlimmsten Fall müsstest du vors Arbeitsgericht gehen.
Hallo Annika,
war dein Arbeitsvertrag von vornherein befristet? Also nur für 2 Monate?
Bei einem befristeten Arbeitvertrag hättest du für jeden vollen Monat Anspruch auf 2 Urlaubstage.
War es kein befristeter Arbeitsvertrag und es ist somit während der Probezeit passiert, daß es zu einer Kündigung kam, ist der Fall leider recht einfach.
Der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW, besagt:
„§ 15 (4) Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als dreimonatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen.“
es kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort der Bezug zu dem benannten Manteltarifvertrag genommen wurde, dann könnte die Modekette recht haben.
Andernfalls denke ich auch, dass der Personaler, mit dem du gesprochen hast, Recht hat.