Ich war fast 1 Jahr (ohne 7 Tage) in einem Betrieb (9 Mitarbeiter) beschäftigt, als ich meine Kündigung bekommen habe. Ich hatte noch Anspruch auf 30 Tage Urlaub, die ich im Laufe des Jahren nicht genommen habe, da ich im Sommer in Urlaub wollte. Jetzt steht in meiner Kündigung: Kündigungsfrist 4 Wochen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen 15 Urlabstage zu. Die restlichen Arbeitstage stellen wir sie frei. Darf mein Arbeitgeber so verfahren? In meinem Arbeitsvertrag steht: Urlabsgeld lt. tariflichen Regelung. Dann habe ich auch gesehen, dass es viel weniger berechnet worden ist (13,80€ /Tag Brutto als im Laufe des Jahres (36,80 €/Tag Brutto. Brauche schnell ihre Hilfe.
leider darf er so verfahren nur die höhe des urlaubgeldes darf nicht verändert werden. weshalb kam es zur kündigung
Hallo,
Darf mein Arbeitgeber so verfahren? In
meinem Arbeitsvertrag steht: Urlabsgeld lt. tariflichen
Regelung. Dann habe ich auch gesehen, dass es viel weniger
berechnet worden ist (13,80€ /Tag Brutto als im Laufe des
Jahres (36,80 €/Tag Brutto. Brauche schnell ihre Hilfe.
Ohne **alle** - und wirklich alle! Tarifverträge zu sehen, die dort gültig sind, kann niemand eine vernünftige Antwort geben.
Am besten: Arbeitsvertrag nehmen und damit zum Rechtsanwalt.
Sorry - und viel Glück
rambam
Hallo pirania,
sofort zum Arbeitsgericht gehen und Klage einreichen, damit die Ansprüche auf den vollen Urlaub und das volle Urlaubsetgelt amtlich festgehalten ist. Wenn ein Tarifvertrag gilt eventuell auch die Gewerkschaft einschalten. Auch vorsorglich sich beim Arbeitsamt melden.
Mehr kann ich ohne nähere Kenntnis der Sachlage nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
Guten Tag.
Ich gehe von DEUTSCHEM Recht aus - korrekt?
Danach ist es so:
- Der AG darf Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen.
- Urlaubsgeld: Es kommt darauf an, ob
a. der Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis überhaupt Anwendung findet (gesetzlicher Regelfall: Sie müssen in der tarifschließenden Gewerkschaft sein UND der AG muss im AG-Verband sei - ODER: Im Arbeitsvertrag steht, dass der TV gelten soll.)
b. die tariflichen Anspruchsvorausetzungen vorliegen (z.B. Anwartschaftszeiten erfüllt z.B. mindestens 1 Jahr Dauer des Arbeitsverhältnisses o.ä.).
Das müssten Sie im TV nachsehen.
Falls alle Voraussetzungen zu a) und b) gegeben sind, haben Sie Anspruch auf das Urlaubsgeld - ggfs. auch in voller Höhe.
Hoffe, habe helfen können!
Gruß
Eifelwanderer (rapweiss.de)
Sofort zum Arbeitsgericht. Es stehen Dir nur besagte 15 Tage zu . Kündigung zum 1.7 dann für das ganze Jahr. Aber UG muss korrekt berechnet werden.
sorry im monent nicht genügend zeit eine ordentliche rechtlich fündierte antwort zu geben…
alles gute
ischem
Hallo,
ganz so einfach ist die Regelung nicht. Wenn Du in einem Jahr über 6 volle Monate beschäftigt bist, dann stehen Dir z.B. im Metall Tarif 30 Tage zu. Wenn Du keine vollen 6 Monate in dem Jahr beschäftigt bist, dann (wie gesagt im Metall Tarif) stehen Dir pro Monat 2,5 Tage zu. Sollten sich Bruchteile ergeben, dann sind diese aufzurunden.
Ist der Anspruch noch vom alten Jahr ? Oder ist es der Anspruch aus 2012 ? Wenn nur aus 2012, dann kann der Arbeitgeber den Anspruch kürzen und zwar auf pro Monat 2,5 Tage…
Also, einfach ausrechnen: Die vollen Monate (ohne Kündigungszeit (ich nehme an 5 - Januar bis Mai mal 2,5 Tage = 15 Tage Urlaub. So weit korrekt. Allerdings muss er das volle Urlaubsgeld für diese Tage bezahlen und darf es nicht einfach kürzen.
Jetzt kommen noch ein paar Fragen auf. Ist die Kündigung gerechtfertigt ?
Wird für Dich gleich wieder jemand für die gleiche Arbeit eingestellt ?
Auch wenn bei 9 Arbeitnehmern kein besonderer Kündigungsschutz besteht sollte man sich nicht immer alles gefallen lassen. Hier fehlen leider zu viele Hintergrundinformationen. Bist Du Gewerkschaftsmitglied ? Wenn nein, denke zukünftig daran, nur eine starke Gewerkschaft kann Dir bei solchen Problemen helfen.
Aber ich hoffe ich konnte Dir ein paar Tipps geben.
Mit freundlichen Grüßen
Harley
Hallo Kollege, (Kollegin?)
in einem Betrieb mit 9 Mitarbeitern gilt grundsätzlich das Kündigungsschutzgesetz.
Das heißt, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung hat der gekündigte Arbeitnehmer die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben.
Rechtsschutzvericherte Arbeitnehmern würde ich auch immer dazu raten. Zumindest hat man die Chance, im Gütetermin oder der Verhandlung eine Abfindung auszuhandeln.
Zu Deiner Frage: Ja, der Arbeitgeber darf einen gekündigten Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen, allerdings hat er den Lohn für diese Zeit zu bezahlen. Die Anrechnung von Resturlaubstagen ist ebenfalls zulässig.
Apropo Urlaubstage. Mit den 30 Tagen Resturlaub ist das auch so eine Sache. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Urlaubstage einfach nicht nehmen um sie ins Folgejahr zu übertragen geht nicht. In so einem Fall hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub schlichtweg verschenkt, der Urlaubsanspruch ist verfallen.
Lediglich wenn ein Urlaubsantrag im „alten“ Jahr aus betrieblichen oder sonstigen Gründen vom Arbeitgeber abgelehnt wird, überträgt sich der Urlaubsanspruch längstens bis zum 31. März des Folgejahres. Innerhalb dieser Frist MUSS der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch gewähren. Eine Absprache zur Urlaubübertragung ins Folgejahr ist natürlich auch immer möglich.
Urlaubsanspruch wird im Falle einer Kündigung innerhalb des Jahres anteilsmäßig geltend. Das heißt bei einer Kündigung zum 30. Juni exakt die Hälfte des Jahresanspruchs.
Urlaubsgeld nach tariflicher Regelung; dazu müsste man einen Blick in den Tarifvertrag werfen.
Möglicherweise gibt es eine Klausel, dass man innerhalb des Monats, in dem das Urlaubsgeld ausgezahlt wird auch Mitarbeiter sein muss. (bei uns Juni)
Auch ist möglicherweise eine anteilsmäßige Auszahlung geregelt.
Kurzum, ich empfehle Dir auf jeden Fall Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn Du noch innerhalb der Frist bist.
Grade in so kleinen Firme lassen sich die Chefs schnell von einem entschlossenen Gekündigten ins Bockshorn jagen.
Geh’ auf jeden Fall zu einem guten Arbeitsrechtler, da bekommst Du gute Beratung.
Viel Erfolg, Johannes
Hallo Kolleginn,Sie haben 30 Werktage Anspruch auf Urlaub,plus die Samstage/Sonntag u. evtl.Wochenfeiertage!Die Bezahlung des Urlaubsghaltes ist der Durchscnitt von Ihren Gehalt.Falls Sie den Urlaub wegen der Kündigung nicht mehr ganz machen Können, haben Sie dann Anspruch auf Urlaubsabgeltung ! Mit Freundlichen Grüßen Betriebsrat
Hallo,
Zunaechst muessen Sie unterscheiden zwischen urlaubstagen und urlaubsgeld. Urlaubstage werden pro Kalenderjahr berechnet. Das heisst, Sie haben nicht 30 Tage fuer ein Jahr, sondern z.b. wenn Sie am 1. Juli angefangen haben, haben Sie 15 Tage fuer 2011 und dann fuer 2012 weitere 15 Tage fuer Jan - Jun 2012. Die meisten Unternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Maximal bis Ende März des naechsten Jahres kann man den Urlaub schieben; dann verfällt er. Deshalb kann es sein, dass ein Teil Ihres Urlaubs bereits verfallen ist. Erkundigen Sie sich mal bei Ihren Kollegen, was in Ihrem Unternehmen üblich ist.
Ihr Arbeitgeber kann Sie auch von der Arbeit freistellen, und dabei Ihre urlaubstage anrechnen. Wichtig ist, dass er Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt. Die richtige Kuendigungsfrist steht in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.
Die Hoehe des Urlaubsgeldes bestimmt sich ebenfalls nach Tarifvertrag. Was der richtige Wert ist, kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, welcher
Tarifvertrag fuer Sie gilt. Am ehesten kann Ihnen hier der Betriebsrat Ihres Unternehmens helfen. Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen, die Ihren Tarifvertrag ausgehandelt hat.
Viele Grüße
Tinastar
Hallo,
welchen Taruf gehören sie denn an?
Natürlich kann man nicht einfch über ihre Urlaubstage verfügen. Ich würde mir einen Rechtsanwallt zur Hilfe nehmen.
LG
sorry, mit schneller Hilfe könnte das schwer werden, weil deine infos dafür zu wage sind.
Ich kann nicht genau entnehmen, wie hoch dein Urlaubsanspruch pro Jahr ist. Du erwähnst auch einen Tarifvertrag aber leider nicht, welchen, so dass ich sehen könnte, was da im einzelnen geregelt ist. Du erwähnst leider auch nicht, zu welchem Termin du gekündigt wurdest.
Daher sind alle meine Antworten unter der Einschränkung zu sehen, dass evtl. in deinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Grundsätzlich hat man nach 6 Monaten Arbeitsverhältnis den vollen Urlaubsanspruch. Ich gehe jetzt mal davon aus,dass du pro Kalenderjahr 30 Tage Anspruch hast und dass es keine Regelung gibt, dass Resturlaub aus dem Altjahr verfällt, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Termin genommen wurde. Du musst bei der Berechnung deines Resturlaubsanspruches natürlich den Kündigungstermin mit beachten. Also wenn du aufs Jahr 30 Tage hast du bei einer Kündigung z. B. zum 30.60, nur noch 15 Tage Urlaubsanspruch. Einfach zu berechnen, Urlaubsanspruch pro Jahr durch 12 und mal der Monate die du im laufenden Jahr noch beschäftigt bist.
Der Arbeitgeber kann dich bei einer fristgerechten Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge frei stellen. Dadurch entsteht dir kein Nachteil, denn die Freistellung wird mit dem Urlaubsanspruch verrechnet, aber wie sich das nennt ist ja eigentlich erst mal egal - frei ist frei. Und wenn die Freistellung mit dem Urlaub verrechnet wird, dann ist da auch Urlaubsgeld zu bezahlen.
Zur Höhe des Urlaubsgeldes kann ich ohne die fehlenden Infos leider nix sagen
Gruß
Ally
Hallo,
Sie müssen rat von einem Anwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht, weil hier liegt ein Verstos gegen Tarifvetrag vor.
Gruß
Marinel
Hallo,
iuch kenne keine Details ihres AV bzw. Tarifvertrags.Anwaltshilfe scheint bei ihnen sinnvoll.