Meine Freundin arbeitet in einem Kindergarten, ca. 10 Angestellte.
Dass es sinnvoll ist, den Kindergarten in der Ferienzeit zu schließen, und daß dann alle Angestellten in Zwangsurlaub gehen, ist ja halbwegs verständlich, aber durch diese Praxis hat sie nur noch vier Tage ihres Jahresurlaubs, die sie frei wählen kann.
Es wäre natürlich Unsinn, wenn sie in den Kindergarten ginge, wenn er sowieso geschlossen ist, aber muss man diese Regelung genauso hinnehmen, wie z.B. Werksferien von Großbetrieben? Gibt es eine Grenze, bis zu wieviel Tagen des kompletten Jahresurlaubs durch den Arbeitgeber bestimmt werden kann (z.B. Lehrer ja wg. Schulferien offenbar zu 100 %) ?
PS.: Könnte mir mein Arbeitgeber (freie Wirtschaft, 120 Angestellte) auch komplett vorschreiben, wann ich in Urlaub gehen muss, bzw. im Gegenteil eine Urlaubssperre verhängen?
Anderen bezahlt der Gerster den „Urlaub“, die wären froh, wenn
sie nur Betriebsurlaub hätten.
Meint Walti
dummer einwand.
wir sind froh, dass wir arbeit haben, natürlich. aber dass es anderen (noch) schlechter geht als uns kann doch kein grund dafür sein, dass wir uns mit unserer situation abfinden müssen.
sollen wir auf eine urlaubsreise verzichten, nur weil es leute gibt, die sich keine reise leisten können?
Lies das BUrlG ganz genau! Letztendlich genehmigt der AG den Urlaub - nicht der Arbeitnehmer!
Der AG hat ein Direktionsrecht - sofern es betriebliche Gründe verhindern, nimmst Du den Urlaub unter Umständen nicht unbedingt dann, wenn Du es möchtest!