Hallo liebe Arbeitsrechtler,
am 15. Januar 2002 habe ich mich auf Anraten meines Anwalts in einem Rechtsstreit gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich eingelassen. (Ich wollte auch endlich einen Schlußstrich unter die Sache ziehen. Das Ganze zog sich für meinen Geschmack eh schon zu lange hin.) der Vergleich lautete:
1.) die Parteien sind sich einig, daß das Arbeitsverhältnis (…) mit Ablauf des geendet hat.
2.) Die Beklagte (= mein ehem. AG) zahlt der Klägerin (= ich) € als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9, 10 KSchG, § 3 Ziff. 9 EstG.
3.) Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis zu erstellen und zu übersenden.
4.) Dieser Vergleich kann von der Beklagten (…) bis zum 05.02.2002 widerrufen werden.
(…)
Einwände werden nicht erhoben.
Der Vorsitzende verkündet folgenden Beschluß:
Der Streitwert wird auf festgesetzt.
Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung folgenden weiteren Beschluß:
Für den Fall des Widerrufs dieses Vergleichs wird eine Entscheidung verkündet am 14. Februar 2002.
Und nun kommts:
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Firma schon Konkurs beantragt. Just an diesem 15. Januar erging beim Insolvenzgericht der Beschluß, daß das Konkursverfahren abgewiesen wird, da die Konkursmasse € 0,00 beträgt. (Seltsam… ob das wohl damit zu hatte, daß der Konkursverwalter mein ehemaliger AG war? Aber egal…)
Meine Frage nun: ist der Vergleich unter diesen Umständen nicht hinfällig? Ein Widerruf seitens des AG fand nicht statt! Oder ist das sogar Betrug?
Zwar möchte ich die Sache wirklich gerne endlich beenden, aber ich sehe auch nicht ein, daß mein ehemaliger AG so einfach davonkommt, nachdem er zahllose Investoren und seine Mitarbeiter abgezockt hat.
Wer-weiss-weisen Rat?
Gibt es vergleichbare Fälle? Und wie wurde da entschieden?
fragt
Ann
und bedankt sich schon mal im Voraus
PS: achja, wenn auch die Firma samt Inventar nicht mehr existiert, wäre es nicht zumutbar für den Ex-AG, wenn er zu seinem privaten Kuli greift und mein Zeugnis endlich unterschreibt und zurückschickt?
