Arbeitsrecht - Vergleich

Hallo liebe Arbeitsrechtler,

am 15. Januar 2002 habe ich mich auf Anraten meines Anwalts in einem Rechtsstreit gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich eingelassen. (Ich wollte auch endlich einen Schlußstrich unter die Sache ziehen. Das Ganze zog sich für meinen Geschmack eh schon zu lange hin.) der Vergleich lautete:

1.) die Parteien sind sich einig, daß das Arbeitsverhältnis (…) mit Ablauf des geendet hat.

2.) Die Beklagte (= mein ehem. AG) zahlt der Klägerin (= ich) € als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9, 10 KSchG, § 3 Ziff. 9 EstG.

3.) Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis zu erstellen und zu übersenden.

4.) Dieser Vergleich kann von der Beklagten (…) bis zum 05.02.2002 widerrufen werden.

(…)

Einwände werden nicht erhoben.

Der Vorsitzende verkündet folgenden Beschluß:
Der Streitwert wird auf festgesetzt.

Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung folgenden weiteren Beschluß:
Für den Fall des Widerrufs dieses Vergleichs wird eine Entscheidung verkündet am 14. Februar 2002.

Und nun kommts:
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Firma schon Konkurs beantragt. Just an diesem 15. Januar erging beim Insolvenzgericht der Beschluß, daß das Konkursverfahren abgewiesen wird, da die Konkursmasse € 0,00 beträgt. (Seltsam… ob das wohl damit zu hatte, daß der Konkursverwalter mein ehemaliger AG war? Aber egal…)

Meine Frage nun: ist der Vergleich unter diesen Umständen nicht hinfällig? Ein Widerruf seitens des AG fand nicht statt! Oder ist das sogar Betrug?

Zwar möchte ich die Sache wirklich gerne endlich beenden, aber ich sehe auch nicht ein, daß mein ehemaliger AG so einfach davonkommt, nachdem er zahllose Investoren und seine Mitarbeiter abgezockt hat.

Wer-weiss-weisen Rat?
Gibt es vergleichbare Fälle? Und wie wurde da entschieden?

fragt
Ann
und bedankt sich schon mal im Voraus

PS: achja, wenn auch die Firma samt Inventar nicht mehr existiert, wäre es nicht zumutbar für den Ex-AG, wenn er zu seinem privaten Kuli greift und mein Zeugnis endlich unterschreibt und zurückschickt?

Hallo,

arbeitsrechtlich wirst du nichts ändern können. Der Vergleich ist rechtskräftig.
Du kannst allerdings in Erwägung ziehen, deinen ehemaligen Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Dieses Verfahren ist ohne Risiko, da du keinen Cent dafür an Gerichtskosten oder ähnliches bezahlen mußt.
Der Staatsanwalt sollte prüfen, ob sich dein Ex-Arbeitgeber dadurch strafbar gemacht hat, dass er sich in einem Vergleich verpflichtet hat, einen Betrag X zu zahlen, obwohl er durch das Insolvenzverfahren wußte, dass er diesen Betrag niemals wird bezahlen können.

Gruß,
Francesco

hm… meinst du?
hallo francesco,

niemand will natürlich wieder dieses arbeitsverhältnis wiederbeleben (wie auch?) - aber ich hätte gedacht, daß ein ergebnis/entscheidung (welcher art auch immer) gegenstandslos ist, wenn von falschen voraussetzungen (hier zahlungswille bzw. -fähigkeit) ausgegangen worden ist.

na ja, mal schauen…
die münchner staatsanwaltschaft scheint auf die nächsten jahren hin voll ausgelastet zu sein. selbst die (sonst bei konkursmasse = null routinemäßige) überprüfung, ob hier evtl. ein betrügerischer konkurs vorliegt, erfolgte nicht.

danke für die schnelle antwort
ann

Hallo Ann,

ich habe mir nochmals Gedanken zu deinem Fall gemacht. Du könntest noch folgendes versuchen:

Du kannst den abgeschlossenen Vergleich anfechten (schriftlich oder zur Niederschrift beim Arbeitsgericht). Als Grund der Anfechtung kannst du „arglistige Täuschung“ angeben, weil dein Ex-Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses wußte, dass er diesen nicht erfüllen kann.
Die Aussichten sind gering, aber versuchen kann man es.

Gruß,
Francesco

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danke francesco :smile:
ich werde mir über die feiertage mal überlegen, wie ich am besten vorgehen kann.

frohe pfingsten
ann