Arbeitsrecht Vergütung + Firmenwagen

Liebes Forum,

ich habe von einer ein Angebot als Mitarbeiter Vertrieb vorliegen. In dem Arbeitsvertrag ist folgendes geregelt (Auszug):

„Der Arbeitnehmer erhält eine mtl. Bruttovergütung von EURO 2.500,00 Mit dieser Vergütung sind sämtliche Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung abgegolten. Soweit das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit fortgeführt wird, verringert sich die mtl. Bruttovergütung von EURO 2.500,00 um 600,- (in Worten: EURO sechshundert) auf 1.900,00.“

-> Meine Frage: Ist das rechtens? Ich habe das so nicht bei dem Bewerbungsgespräch besprochen gehabt? Was ist Eure Einschätzung dazu?

Danke und Gruß an das Forum,

Jana

Hallo Jana,
bei Deiner Frage steht jetzt nichts vom Firmenwagen. Kommt der noch zu der Vergütung dazu?

Wenn im Arbeitsvertrag steht, das mit der moantlichen Vergütung alles abgegolten ist, habe ich immer ein unangenehmes Gefühl. Bei einer Bekannten steht es auch so im Vertrag und die Arbeitszeit ist von einer 40 Stunden-Wochen auf ca. 50 Stunden angestiegen. Wenn das alles mit abgegolten ist, rechne Dir mal den Stundenlohn aus. Da wird es schon gangz schön haarig. Bei der Minderung des Brutto-Einkommens nach der Probezeit schreibst Du, das war nicht Bestandteil des Bewerbungsgespräches. Frag doch einfach nach. Direkt ist immer das beste, wie gesagt, nachher arbeitetst du 50 Std. die Woche für 1900 Euro!

HG Circan

Hallo Jana,

es ist bei Arbeitnehmern nicht zulässig, die Mehrstunden ohne Beschränkung im Arbeitsvertrag als abgegolten zu erklären. D.h. dieser Passus ist nichtig, so dass du später die Mehrstunden einklagen kannst. Lass dich dazu noch einmal von einem Rechtsanwalt beraten.

Eine Verminderung des Arbeitslohnes nach der Probezeit würde ich ebenfalls als nichtig ansehen, sofern sich nach der Probezeit die wöchentlich vereinbarte Stundenzahl bzw. die Inhalte der Tätigkeit nicht ändern. Wenn du bspw. in der Probezeit 40 Stunden arbeitest und später einen 30 Stunden Vertrag erhältst, sieht das natürlich anders aus. Allerdings wäre dies sehr ungewöhnlich. Ich rate dir daher wirklich, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen.

Viele Grüße
Andreas

Wenn das nicht so besprochen wurde, dann diesen Arbeitsvertrag auf keinen Fall unterschreiben. Es muss noch mal nach verhandelt werden, in Berufung auf die mündlichen Abmachungen. Ansonsten Abstand von diesem Job nehmen. Das ist nicht die feine englische Art. Ein Arbeitsvertrag ist immer zweiseitig, und beide Seiten müssen mit den Vereinbarungen einverstanden sein.

wenn Sie das akzeptieren - ja. Nachverhandeln, auf Vorstell.gespräch verweisen und wenn der AG hart bleibt, die Finger davon lassen. MfG Peter A. Hoppe

Hallo. Also ich denke, wenn du es unterschreibst dann wird das so sein. Was mich allerdings wundert ist, das du erst ein hohes Brutto hast und nach der Probezeit dann weniger. Das kenne ich nur aus der Versicherungsbranche oder Aussendienstlern. Wenn das bei dir der Fall ist kann das schon zutreffen, du musst dann dein Fixum durch arbeitsleistung und Provision erhöhen. Das heisst du hast sicher die 1900 Euro und kannst nach oben offen viel dazu verdienen. Dann ist es in deiner Hand wieviel du monatlich aufm Konto hast. Wenn du allerdings im Vertriebsinnendienst arbeitest dann ist das nichts was ich unterschreiben würde. Und achte darauf das die 1900 ein Fixum ist was du durch Abschlussprovisionen erhöhen kannst. VG mikmona

so was hab ich noch nie gesehen leider

Hallo Jana,

das ist ein Joke, oder? Ok: Vertraglich kann man sowas vereinbaren, aber wer tut sowas? Noch dazu, wo es nicht abgesprochen war. Also: Wenn du das unterschreibst, dann gilt es. Folglich: Lass es und arbeite dort, wo man dich und deine Leistung zu schätzen weiß und anständig honoriert.

fgeyer3

Das ist ein ziemlich starkes Stück! Natürlich kann man eine Verringerung des Einkommens vertraglich vereinbaren, aber darauf sollten Sie sich natürlich nicht einlassen. Es sei denn, die 600 € sollen dann variabel werden, als Tantieme sozusagen. Das wäre im Vertrieb üblich. Dazu muß es dann aber konkrete Regelungen geben, wie die Zielerreichung dann später berechnet wird.
Die Klausel: Mit dem Gehalt ist sämtliche Mehrarbeit abgegolten" ist unwirksam. Man kann eine gewisse Zahl Mehrarbeitsstunden mit den Gehalt abgelten, das muß aber konkret spezifiziert sein (z.B. monatlich 15 Stunden) und muß zu der Gesamtvergütung im Verhältnis stehen.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne noch einmal.

PS: Was hat das Ganze mit dem Thema Firmenwagen zu tun?

Hallo Jana,

ich bin kein Arbeitsrechtler, aber es hört sich im ersten Moment ziemlich komisch an.
Sind die 600 Euro Kürzung für die Gestellung eines Firmenwagens gedacht? Aus welchem Grund sollte das Gehalt nach Ende der Probezeit gekürzt werden?

Ich kann Dir nur raten, mitsamt dem kompletten Arbeitsvertrag kurzfristig mal einen Besuch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu machen. Hört sich alles ziemlich seltsam an und ich kenne solche Formulierungen oder Vertragsgestaltungen aus der Praxis auch bisher nicht.

Sorry, dass ich nichts anderes sagen kann.

Viel Glück und lieben Gruß,
Michaela

hallo
bei dem sachverhalt frage ich mich wer der arbeitgeber ist.

habe das gefühl das keiner der arbeitgeber probleme hat leute zu finden.

mit dem höheren betrag versucht der arbeitgeber mitarbeiter reinzulocken.

mit dem satz " mehrarbeit abgegolten" stelle ich in raum das der arbeitgeber garnicht vor hat den arbeitnehmer lange zu halten
der arbeitbehmer soll in der probezeit etwas erledigen dafür ist bestimmter betrag zu verfügung gestellt.

ob das angebot des arbeitgebers zulässig ist oder nicht

kommt drauf an
gibt es einen tarifvertrag?
gibt es gesetzliche bestimmungen?

ohne tarifvertrag und ohne gesetzlich bestimmungen kommen die gesetze des freien marktes von angebot und nachfrage zum tragen.
gruß hasan

Hallo,
dass Mehrarbeitsstunden mit dem monatlichen Gehalt abgegolten sein können, ist möglich. Dass aber das vereinbarte Gehalt nach Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis gekürzt wird, das habe ich noch nie gehört.
Ich empfehle Ihnen, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Arbeitsgericht, zur Abt. Rechtsantragsstelle, da wird man Ihnen kostenlos rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
Viel Erfolg und Gruß
Dieter Kühn

Hallo Jana,

daß man nach der Probezeit weniger Geld bekommt, habe ich ja noch nie gehört, normalerweise ist das umgekehrt.

vg

Hallo Jana,

hmmm, das ist etwas ungewöhnlich. Dass sich das Gehalt nach Ablauf der Probezeit verringert… einzige Erklärung wäre für mich, dass man nach Ablauf der Probezeit einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei müsste man 1% des Bruttolistenpreises versteuern. Der Arbeitgeber könnte also argumentieren:

Ich zahle dir 1.900 € als Gehalt und noch einmal 600 € als geldwerten Vorteil.

Das würde aber implizieren, dass der Mitarbeiter den Wagen auch privat für alle Belange nutzen darf.

Beispiel: Bruttolistenpreis des Autos ist 25.000 €.
also monatlich zu versteuern: 250 €
plus Wege zwischen Wohnung und Arbeit (mit 0.03%/ gefahrener Kilometer): 7,50 € / km
Bei einer Strecke von 20 km einfache Fahrt (!) wären das noch einmal 150 €.

Macht insgesamt zu versteuernde Einnahmen von 400 €. Um auf 600 € zu kommen, muss das Auto entsprechend teuer sein oder der Weg zwischen Wohnung und Arbeit muss entsprechend weit sein…

Hast du einen so weiten Weg zur Arbeit? Sonst scheinen mir die 600 € sehr hoch angesetzt zu sein, denn das sind immerhin fast 30% deines Gehalts…

Letztlich musst du dir überlegen, ob es das für dich wert ist, sprich ob du den Vertrag zu den Konditionen annehmen möchtest. Wenn du 12*2.500 € versteuerst, zahlst du im Monat 385 € Steuern; das sind ca. 160 € im Monat mehr, als du bezahlen würdest, wenn dein Gehalt einfach nur 190 € betrüge. Das sind für dich also die faktischen Kosten für den Firmenwagen. Wenn es dir das wert ist, unterschreibe den Vertrag. Wenn nicht, solltest du dringend nachverhandeln…

Viel Erfolg dabei
tinastar

„Der Arbeitnehmer erhält eine mtl. Bruttovergütung von EURO
2.500,00 Mit dieser Vergütung sind sämtliche Ansprüche auf
Mehrarbeitsvergütung abgegolten. Soweit das Arbeitsverhältnis
über die vereinbarte Probezeit fortgeführt wird, verringert
sich die mtl. Bruttovergütung von EURO 2.500,00 um 600,- (in
Worten: EURO sechshundert) auf 1.900,00.“

-> Meine Frage: Ist das rechtens? Ich habe das so nicht bei
dem Bewerbungsgespräch besprochen gehabt? Was ist Eure
Einschätzung dazu?

Danke und Gruß an das Forum,

Jana

Hallo Jana,

grundsätzlich ist dies möglich, sofern Sie das im Vorfeld wissen und im gegenseitigen Einverständnis unterzeichnen. Im übrigen gilt dies auch für die Abgeltung der Mehrarbeit, soweit es sich dabei im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes handelt.

Dennoch muss ich sagen, dass dies schon eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise ist. Ich kann mir keinen Grund vorstellen, der ein höheres Gehalt innerhalb der Probezeit begründet. Ich wäre an Ihrer Stelle ausgesprochen vorsichtig.

Schönen Gruß

Holger

Hallo Jana, was ist das denn? DAs wollen Sie doch nicht unterschreiben. Das bedeutet ja, während der Probezeit bekommen Sie 600 Euro mehr als danach und alle ÜBerstunden sind auch gleich abgegolten. Das stinkt zum Himmel. Denn Sie können davon ausgehen, dass sie bestimmt viele ÜBerstunden haben werden. LG