Hallo…
Ich hoffe jemand kann mir nötige Informationen geben.
Ich hab eine Zusage auf einen Ausbildung als Beamter im nichttechnichen Dienst bei der Stadt nächstes Jahr.
Hier habe ich jetzt ein Schreiben erhalten aufdem im mich verbindlich erkläre die Ausbildung bei der Stadt anzutreten. Einsendeschluss in 1 Woche!
Da ich mich allerdings noch auf weitere Stellen beworben habe aufdenen ich auf Zusage hoffe mag ich nicht so recht diese Schreiben unterschreiben. Wenn ich es allerdings nicht mache, abwarte ob ich eine „bessere“ Stelle bekomme bekomme ich sicherlich hier eine Absage.
Frage: In wie weit ist eine verbildliche Zusage überhaupt Arbeitsrechtlich gegeben?
Wenn ich jetzt dort „verbindlich“ Unterschreibe (mir dadurch die Stelle Sicher) und mich aber dann doch für eine andere Stadt entscheide…fallen da für mich Kosten oder irgendwelche Problematicken/schwierigkeiten an???
Hilfe!!!
Kann ich unterschreiben und für mich diese Schreiben unter Vorbehalt sehen da es Arbeitsrechlich eigentlich nicht zulässig ist???
Ich will eine Stelle…Mag aber nicht der erstbesten Zusagen …allerdings kann es aber auch sein das es die einzige Zusage ist und dementsprechend will ich dort nicht absagen!!!
Wenn ich dieses „verbildliche“ Schreiben nichtunterschreie bekomm ich bestimmt eine Absage!
Wie sagt man…? Sammln, warmhalten, das nehmen !