Arbeitsrecht-verpflichtende Zusage auf Arbeitspatz

Hallo…
Ich hoffe jemand kann mir nötige Informationen geben.

Ich hab eine Zusage auf einen Ausbildung als Beamter im nichttechnichen Dienst bei der Stadt nächstes Jahr.
Hier habe ich jetzt ein Schreiben erhalten aufdem im mich verbindlich erkläre die Ausbildung bei der Stadt anzutreten. Einsendeschluss in 1 Woche!
Da ich mich allerdings noch auf weitere Stellen beworben habe aufdenen ich auf Zusage hoffe mag ich nicht so recht diese Schreiben unterschreiben. Wenn ich es allerdings nicht mache, abwarte ob ich eine „bessere“ Stelle bekomme bekomme ich sicherlich hier eine Absage.
Frage: In wie weit ist eine verbildliche Zusage überhaupt Arbeitsrechtlich gegeben?
Wenn ich jetzt dort „verbindlich“ Unterschreibe (mir dadurch die Stelle Sicher) und mich aber dann doch für eine andere Stadt entscheide…fallen da für mich Kosten oder irgendwelche Problematicken/schwierigkeiten an???
Hilfe!!!
Kann ich unterschreiben und für mich diese Schreiben unter Vorbehalt sehen da es Arbeitsrechlich eigentlich nicht zulässig ist???
Ich will eine Stelle…Mag aber nicht der erstbesten Zusagen …allerdings kann es aber auch sein das es die einzige Zusage ist und dementsprechend will ich dort nicht absagen!!!
Wenn ich dieses „verbildliche“ Schreiben nichtunterschreie bekomm ich bestimmt eine Absage!

Wie sagt man…? Sammln, warmhalten, das nehmen !

Sorry, da habe ich keine Erfahrung mit.

Gruß!

Nick

Hallo,

ich kann den zukünftigen Ausbildungsbetrieb verstehen. Die Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen ist mit Zeit, Nerven und Kosten verbunden. Deswegen möchte sich der zukünftige Arbeitgeber absichern.

Grundsätzlich ist so ein Schreiben arbeitsrechtlich möglich. Leider kenne ich den genauen Wortlaut nicht, so dass eine definitive Aussage dazu nicht möglich ist.

Arbeitsrecht-verpflichtende Zusage auf Arbeitspatz
Hallo…und danke für die schnelle Antwort!
Sicherlich verstehe ich auch die Absicht dieser Maßnahme! Auf der einen Seite würde ich es genauso machen!! Anderseits als bewerbe möchte ich allerdings das Bestmöglichste für mich gewinnen! …Ob es diese Stelle ist weiß ich erst wenn ich zu den anderen Bewerbungen Zu- oder Absagen bekommen! Alles blöde!
Schrichtlaut:
Erklärung, ich erkläre hiermit verbindlich, dass ich die mir mit Schreiben vom XXX angebotene Ausbildungsstelle als XXX im mittleren XXX Dienst bei der Stadt XXX (Ausbildungsbeginn am XXX) annehmen werde.
Ort,Datum,Unterschrift

Auch hallo,
von mir kommt keine Hilfe.
Aber, Du bist der richtige Beamtenanwärter den wir später brauchen, Karakterstark,Entscheidungsfreudig aber keine E… in der Hose.
Ich würde dich lieber im Straßenbau sehen.
Gruß
Cress

Hallo,

auch wenn Dir meine Antwort nicht gefällt, ich denke, Du hast keine andere Chance, Arbeitsrecht zieht noch nicht, denn es besteht ja noch kein Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus würde Arbeitsrecht auch nur eingeschränkt gelten, denn als Beamter unterliegt man dem jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften der Länder. In wie weit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, ist mir nicht bekannt.

Für das Verlangen einer verbindlichen Zusage habe ich aber volles Verständnis, ich denke dabei auch an andere Ausbildungsplatzsuchende, die eventuell abgewiesen werden und ohne Ausbildungsplatz bleiben, während Du dann unter Umständen einen Platz belegst obwohl Du ihn dann vieleicht doch nicht annimmst.

Gruß

Klaus

Hallo,

verbindlich wohl deshalb, weil viele Auszubildenden sammeln, warmhalten und dann das absagen vergessen!

Dann ist die Lehrstelle nicht besetzt , was unfair gegenüber dem Arbeitgeber und anderen Interessenen gegenüber ist.
Zudem sollte man sich fragen,was man selber davon hält, wenn man vom Arbeitgeber eine verbindliche Zusage erhält und dann kurz vor der Ausbildung eine Absage bekommt, weil man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat.

Der Arbeitgeber muss schließlich planen und eine verbindliche Zusage ist eine Zusage.

Generell hat man immer eine Probezeit, bei welcher man innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen kündigen kann. In wie weit bei einer verbindlichen Zusage ein
Schaden entsteht/entstehen kann, sollte ein Fachanwalt oder der Gewerkschaftsvertreter genau sagen können.

Normalerweise wird kein Schadenersatz fällig, weil ein Auszubildender keine produktive Arbeit leistet.

Schadenersatz könnte geltend gemacht werden, wenn
der Arbeitgeber neu inserieren oder ausschreiben muss, um die Stelle zu besetzen oder Material beschafft wurde, was nicht weiter zu verwenden wäre.

Das muss aber bewiesen werden.

Ob der Arbeitgeber Probleme oder Kosten geltend macht oder eben nicht, kann hier auch keiner sagen.

Ich würde die Problematik mal bei Dr Azubi (DGB-Jugend) erörtern.

LG
tina

Hallo,

Du kannst dort unterschreiben und die Zusage zurück senden. Auch wenn ich das Schreiben nicht kenne, ist dies ja kein verbindlicher Arbeitsvertrag und es werden dort auch sicherlich keine Konsequenzen drin stehen, wenn Du die Ausbildung nicht antreten solltest. Solltest Du doch ein anderes Angebot erhalten, melde Dich dort rechtzeitig und sage den Beginn der Ausbildung aus persönlichen Gründen einfach ab. Jedes Unternehmen, auch der öffentliche Dienst hat immer eine „Nachrückerliste“. Also wenn Du absagst, wird ein anderer genommen.
Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe Dir mit meiner Antwort ein wenig geholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus Berlin und einen schönen 1. Advent

Hallo Kollege,nimm die Stellung an,als späterer Beamter hast Du eine Vorbildliche Altersversorgung,nach deiner Ausbildung hast du viele Möglichkeiten in den Nichttechnissen Dienst nach deinen Neigungen im Öffentlichen Dienst !!!Viele Grüße Betriebsrat

Hallo,

das Schreiben kann problemlos unterschrieben werden. Wenn nicht irgendwo im Vertragswerk verankert ist, dass das Ausbildungsverhältnis nicht gekündigt werden kann, bevor es angefangen hat zu laufen, lässt es sich problemlos vorher ohne Konsequenzen wieder lösen. Das sollte aber nicht zum Regelfall werden.

Hallo,
erst mal Gratulation zur Zusage der Beamtenausbildung.
Aus Altersweisheit würde ich raten sofort zugreifen und unterschreiben, selbst wenn es nicht dem Traumberuf entspricht. Sicherheit ist in der heutigen Zeit zu bevorzugen.
Vom rechtlichen Standpunkt ist es ziemlich unwahrscheinlich wenn man sich nach Unterschrift doch noch anders entscheidet.

Viel Glück
und triff die richtige Entscheidung
Viele Grüße aus Thüringen
von Stahlberg

Hallo padonnrw,leider kann ich dir bei deinem Problem keine Information geben,da ich mich diesbezüglich nicht auskenne

Hallo!

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen!

Gruss UWELIX

Hallo padonrw,
Bin leider etwas spät. Es sind schon gute Antworten eingegangen, denen ich nichts hinzuzufügen hätte!
LG
pleitier