Hallo,
ich arbeite in einer Kindertagesstätte in einer großen Stadt und mein Träger hat 3 Einrichtungen hier. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht eine bestimmte Kita eingetragen, sondern nur der Name der Stadt.
1 Frage: Kann mich mein Arbeitgeber ohne weiteres in eine andere Einrichtung versetzen in der gleichen Stadt?
2. Frage: Gibt es Fristen die eingehalten werden müssen oder geht so etwas von heute auf morgen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal im Vorraus.
schön, meine Tochter spielt auch Klavier. Finde ich riesig
Wenn dein Arbeitgeber dich umsetzen will, muss er vorweg den Personalrat/Betriebsrat anhören. Wende dich bitte morgen sofort an den!
Natürlich darf er dich nicht einfach umsetzen. Er würde, wenn du ihm unangenehm bist, dich sonst täglich umsetzen - quasi dich mobben.
Es gibt aber auch Fristen, wenn dies o.ä. in euren Verträgen steht. D.h. Kommunale Einrichtungen haben oft ergänzende Vereinbarungen. Daher wende dich bitte zuerst an den Personalrat - wenn nicht an deine zuständige Gewerkschaft Verdi.
Ich kann hier so nicht einfach entscheiden, weil ich keine Hintergründe habe. Fest steht, er darf das nicht so einfach,ok?
Lass dir nichts gefallen, hau drauf!!
Du solltest Dich an die Mitarbeitervertretung wenden. In der Regel sollte es schon zu einer Sozialauswahl kommen, bei der alle Kolleginnen und Kollegen in die Auswahl kommen. Ein Blick ins Betriebsverfassungsgesetz kann Dir auch weiterhelfen. Kurzfristige Versetzung zur Überbrückung eines Personalengpasses ( um eventuell die Öffnung der Einrichtung aufrecht zu erhalten, unterliegen sicherlich dem Direktionsrecht ).
Im rahmen des Direktionsrechtes ist eine Versetzung möglich. Dazu kommt, dass als Arbeitsort(-stelle)nur die Stadt im Arbeitsvertrag steht. Dafür gibt es keine Fristen, da es ja auch keine Änderung zu dem bestehenden Arbeitsvertrag gibt.
Hallo,
ich arbeite in einer Kindertagesstätte in einer großen Stadt
und mein Träger hat 3 Einrichtungen hier. In meinem
Arbeitsvertrag ist nicht eine bestimmte Kita eingetragen,
sondern nur der Name der Stadt.
1 Frage: Kann mich mein Arbeitgeber ohne weiteres in eine
andere Einrichtung versetzen in der gleichen Stadt?
Ja, das darf er.
Frage: Gibt es Fristen die eingehalten werden müssen oder
geht so etwas von heute auf morgen?
Im Notfall geht das auch von heute auf Morgen, etwa wenn eine Grippeepedemie zugeschlagen hat.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich
schon mal im Vorraus.
wirklich genau wissen tu ich es nicht, aber ich denke wenn dein AG 3 Einrichtungen hat und nicht eine davon explizit im AV genannt ist kann er dich versetzen.
Dazu müsste man genau wissen wie der Passus im AV lautet und wie lange du in der bisherigen Einrichtung arbeitest und warum er dich versetzen will.
Habt ihr einen Betriebs-/Personalrat? Der muß bei Versetzungen gehört werden.
Bist du in einer Gewerkschaft? Dort bekommst du auf jeden Fall eine kostenlose und verbindlichere Auskunft.
wenn Du keiner festen Einrichtung zugeordnet bist, sehe ich das auch so, dass Du innerhalb der 3 Einrichtungen eingesetzt werden kannst. Falls nichts festgelegt wurde sind mir keine Fristen bekannt, denn Kündigungsfristen kommen nicht in Frage, Du bleibst ja beim gleichen Arbeitgeber.
Ich hoffe, Du erlebst keine böse Überraschung, denn Du hast die Anfrage ja nicht ohne Grund gestartet.
Alles Gute für Deinen beruflichen Weg.
Claudia
Hallo,
ich arbeite in einer Kindertagesstätte in einer großen Stadt
und mein Träger hat 3 Einrichtungen hier. In meinem
Arbeitsvertrag ist nicht eine bestimmte Kita eingetragen,
sondern nur der Name der Stadt.
1 Frage: Kann mich mein Arbeitgeber ohne weiteres in eine
andere Einrichtung versetzen in der gleichen Stadt?
2. Frage: Gibt es Fristen die eingehalten werden müssen oder
geht so etwas von heute auf morgen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich
schon mal im Vorraus.
Hallo,
ich arbeite in einer Kindertagesstätte in einer großen Stadt
und mein Träger hat 3 Einrichtungen hier. In meinem
Arbeitsvertrag ist nicht eine bestimmte Kita eingetragen,
sondern nur der Name der Stadt.
1 Frage: Kann mich mein Arbeitgeber ohne weiteres in eine
andere Einrichtung versetzen in der gleichen Stadt?
2. Frage: Gibt es Fristen die eingehalten werden müssen oder
geht so etwas von heute auf morgen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich
schon mal im Vorraus.
Hallo, machbar ist das schon. Allerdings nur für einen kurzen Zeitraum und auch nicht mehrfach, oder gar für immer. Fristen gibt es auch. Die ergeben sich aus den Tarifverträgen. Weiterhin ist das auch zustimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Verweigert der BR seine Zustimmung, müßte der AG sein Begehren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich durchklagen. In der Regel ist das ein sehr kostspieliger Spaß für einen AG, so dass die meißten AG ihre Späße nicht so weit treiben.