Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 7 Jahren bei einem Automobilzulieferer als Assistant Controller, also im Finanz/Controlling-Sektor, angestellt. Mitte Oktober endet meine Elternzeit. Heute hat mein Arbeitgeber mir angeboten mich in Zukunft im Einkauf als technische Einkäuferin (meine Erfahrung: 8-monatiges Praktikum) für eine Elternzeitvertretung einzusetzen bzw. in der Disposition/Materialbeschaffung (keinerlei Erfahrung). Mir ist klar, dass ich keinen Anspruch auf die selbe Stelle habe, sondern nur auf eine Vergleichbare. Ist das in diesem Fall gegeben? Muss ich mich darauf einlassen? Was würdet ihr mir raten? Mir wurde auch ein Aufhebungsvetrag angeboten, man will mich also offensichtlich los werden.
Spielt es eine Rolle, dass die im Februar eingestellte Vertretung „meinen“ Arbeitsplatz behält?
Ich bin echt verzweifelt und hoffe auf eure Antworten.
Hallo,
nein, die Vertretung hat kein Anrecht auf die Stelle. Du hast das Recht auf deiner Seite. Du darfst das auf keinen Fall durch gehen lassen. Politisch allein schon. Was ist das für eine Aussage an die anderen Beschäftigten ???!!!
Du musst:
- in die Gewerkschaft eintreten und dir Hilfe holen.
- Wenn 1 nicht zieht, einen Rechtsanwalt einschalten. Der wird dir evtl. wenigstens eine entsprechende Abfindung holen, wenn sie dich ohne Gnade feuern wollen. Lass dir nichts gefallen!! Du bist im Recht!
Viel Glück
Hallo,
die Rechtslage gestattet dem Arbeitgeber im Rahmen des Weisungsrechts der Rückkehrerin auch einen anderweitigen Arbeitsplatz zuzuweisen. § 106 Gewerbeordnung gibt dabei dem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, diese Weisung nach „billigem Ermessen“, also willkürfrei und gerecht, zu treffen. Der Arbeitnehmer darf nur soweit belastet werden, wie unvermeidbar. Ist zB ein günstigerer Arbeitsplatz verfügbar, muss dieser dem Arbeitnehmer angeboten werden. Diese Grundsätze müssen sich auch im sog. „Allgemeinen Versetzungsvorbehalt“, der heute in fast allen Arbeitsverträgen zu finden ist, widerspiegeln.
Das alles bedeutet (insbesondere für Sie als Elternzeitrückkehrer), dass Sie in Erfahrung bringen sollten, ob es andere freie Arbeitsplätze im Unternehmen gibt, die Sie auch einnehmen könnten, die Sie weniger belasten, als die angebotenen. Existieren solche Arbeitsplätze, wäre ein solcher für Sie in Erwägung zu ziehen. Das sollten Sie nach Möglichkeit von Ihrem Arbeitgeber einfordern. Da nach Ihrer Schilderung der Verdacht besteht, dass man Sie „loswerden“ möchte, würde ich Ihnen eine spezielle Erstberatung bei einem qualifizierten (Fach)Anwalt für Arbeitsrecht anraten.
Viele Grüße und Erfolg!
FKR
Hallo,
ich denke, das Arbeitgeber-Angebot ist o.k. sicherlich Materialbeschaffung/Disposition etwas anderes als ReWe/Finanzierung/Controlling.
Verdienstmäßig sind beide Positionen ähnlich, also keine Schlechterstellung.
Und, Neues kann man lernen.
Ein Aufhebungsvertrag ablehnen, wenn kein neuer Arbeitgeber/Arbeitsvertrag vorhanden ist (Sperrfrist AA).
Als, Mut zu neuem, wenn man sich bei seinen bisherigen Atrbeitgeber wohl fühlt.
MFG
SN
Nein es spielt keine Rolle, dass deine Position weiterhin von der Person besetzt wird, die dich vertreten sollte. Es kann durchaus sein, dass aufgrund fachlicher oder persönlicher Einschränkungen der betroffenden Personen so entschieden wurde. Die Frage ist, ob du dir neue Herausforderungen vorstellen kannst. Hast du vor Vollzeit wieder zu kommen und kann es nicht auch sein, dass es eine Chance ist sich zu beweisen. Einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht unterschreiben. Manchmal glaubt ein AG, dass eine „Mutter“ nicht mehr bei der Sache ist. Nun liegt es an dir zu zeigen, dass du eine wertvolle Mitarbeiterin bist. LG