Arbeitsrecht / Vertragsrecht / Sittenwidrigkeit

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf den Arbeitsvertrag meiner Freundin.

Meine Freundin arbeitet für eine führende deutsche Kreditbank, und wickelt dort Kreditanfragen ab, dabei hat sie eine nicht unerhebliche Entscheidungsvollmacht für die Vergabe von Konsumentenkrediten. Nebenbei bearbeitet sie Wiederrufe, bildet neue Mitarbeiter aus, führt schriftliche Korrespondenz, und leitet mehr oder weniger ein kleines Team.

Meine Frage : Laut Arbeitsvertrag ist sie als Callcenter Agent eingestellt worden, was natürlich erheblichen Einfluss auf Ihr Gehalt hat, wenn man sich einmal die durchschnitts Tariflöhne ansieht, die
eine Kreditsachbearbeiterin verdient, und dagegen die eines Callcenter Agents.

Ist das nicht sittenwidrig und einklagbar ? Seit 2 Jahren wächst ihr Aufgabenfeld täglich, und Lohnanpassungen gibt es keine. Mitarbeiter, die nach Gehaltserhöhungen fragen werden nach Ablauf des Jahresvertrages nicht weiter beschäftigt.

Da Sie eh eine neue Firma sucht, stellt sich mir die Frage, ob die entgangenen Löhne welche aufgrund von Qualifikation, Aufgabengebiet etc. einklagbar sind ?

mfg tomcore

das käme darauf an,bei wem sie den Arbeitsvertrag hat,wenn es die bank ist.könnte man auf falsche eingruppierung schließen.
ansonsten den arbeitsvertrag durch die gewerkschaft prüfen lassen.

Vielleicht als Update der Informationen…der Arbeitsvertrag ist direkt mit der Bank geschlossen worden.

Die Methoden der Bank sind die folgenden. Erst suchte sich die Bank eine Zeitarbeitsfirma. Die Mitarbeiter wurden übernommen, allerdings mit diesen Verträgen als Callcenter Agent. Ich gehe davon aus, das die Bank darauf vertraut, das keiner kräht, da die MA ja von Zeitarbeitsfirmen kommen, und wissen, das es noch schlechter sein kann !

Alles ein bisschen link was da in der Firma passiert.
Gewerkschaft selbst, dort ist meine Freundin nicht Mitglied, zumindest noch nicht, und einen BR hat die Firma zwar, dieser ist aber selten zugegen und wenig gut organisiert.

lg
T.Köhnke

Guten Tag,
Ihre Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Hier sollte der Vertrag eingehend geprüft werden. Ebenso die Tätigkeitsbeschreibung. Dies bitte am besten direkt bei einem Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Tom.

Meines wissens nach, Nein, nicht einklagbar.

Leider ist es so heut zu Tag das es firmen gibt wie Schlecker, Lidl und Edeka das so einer negativen mitarbeiter politik betreiben.

Deswegen, rat ich jeden als aller erste, mitglied in einer gewerkschaft zu sein. Ich bin es mit überzeugung seit 18 jahren. Es gibt viele vorteiler, u.a. Arbeitsrechtsschutz.

Für den bereich deine freunding wäre die gewerkschaft verdi zuständig.

Wenn mann mitglied bist, dann hat mann die möglichkeit eine betribsrat zu grunden und bestimmte sachen können dann nicht ohre weiteres weiter gegeben an die mitarbeiter ohne das die bertriebsrat zustimmt.

Mit einer gewerkschaft in hintergrund, kann mann Tarif löhne erkämpfen zum beispiel. Deine freundin ist bestens beraten so wie so, der arbeitgeber zu wechseln. Mit ihrer erfahrung und wissen, kriegt sie bestimmt was besseres.

Mehr kann ich nicht sagen,

alles gute für dich und deine freundin,

JAson

Hallo, ein Grundsatz gefestigter Rechtssprechung lautet, dass es bei der Eingruppierung eines Beschäftigten auf die Tätigkeit ankommt, die dieser tatsächlich ausübt. Ich denke, im Betrieb ihrer Freundin existiert ein Betriebsrat. Dieser hat nach §99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht in personellen Angelegenheiten, wozu auch Eingruppierung gehört. Diesen würde ich einschalten. Kommt dabei nichts oder unbefriedigendes heraus, ist der Klageweg vor dem Arbeitsgericht zu wählen. Hier kann man eine Leistungsklage (Differenz zwischen gezahltem und subjektiv geschuldeter Vergütung) angehen oder eine Feststellungsklage (Umgruppierung in die tatsächlich geleistete Besoldungs,- Vergütungsgruppe). Sittenwidrigkeit greift nicht. Sollte der Weg über den BR nicht den gewünschten Erfolg bringen, würde ich mich der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bedienen. Allerdings trägt hier jede Partei- auch wenn sie „gewinnen“- in der ersten Instanz die eigenen Kosten. Beim Klageweg würde ich mich für die Feststellungsklage entscheiden. Viel Glück.

hallo,
ich denke mit einklagen hast du wenig glück. normalerweise zählt das was im arbeitsvertrag steht.manchmal steht ja auch dabei das sie auch andere tätigkeiten machen muß die ihrer qualifikation entsprichen.

Hallo Tomcore,

leider kann ich zu obiger Frage keine Auskunft geben.

mfg Timmi

Hallo Tomcore,

aus meiner Erfahrung ist der Vertrag nicht als sittenwidrig zu betrachten, wenn dem Mitarbeiter bei Abschlus seine Aufgaben und eventuell daraus wachsenden Zusatzaufgaben bekannt sind. Solange der Mitarbeiter nicht bei Übertragung der neuen Aufgabe eine Vertragsanpassung verlangt, kommt es zu einem Duldungsverhältnis, wobei der Mitarbeiter ein größeres Aufgabenfeld bei geringerer Bewertung akzeptiert. Hat der entsprechende Betrieb keinen starken Betriebsrat, so ist eine entsprechende Vertragsanpassung schwierig. Auch bei Ausscheiden kann entgangener Lohn meines Wissens nicht eingeklagt werden, da die Verhältnise geduldet wurden.

Ihre Freundin kann jedoch darauf bestehen, dass alle Zusatzaufgaben in einem „Wohlwollenden“ Zeugnis mit aufgeführt werden, was die Chancen bei einer Neubewerbung erhöht.

Zu guter Letzt, ich bin keine Arbeitsrechtlerin, sondern spreche aus der täglichen Erfahrung in der Personalabteilung, so dass meine Aussagen durchaus von einem Anwalt für Arbeitsrecht widerlegt werden könnten. Jedoch stehe ich dank Praxis zu obigen Aussagen.

Ich hoffe ich habe Ihnen helfen können.
Grüße
DT

Hallo Tomcore,

nein, es ist nicht sittenwiedrig wenn sie als Callcenter-Agentin angestellt ist. Viele Großunternehmen -ob Versicherer oder auch Banken- stellen Telefonisten ein. Sie hat einen Vertrag als solches unterschrieben. Natürlich sollte man schon darüber nachdenken, ob der Lohn den Anforderungen noch entspricht. Jedoch hat sie -insofern kein Tarifvertrag greift - keine andere Möglichkeit als den „niedrigeren Lohn“ zu akzeptieren oder sich eine andere Arbeitsstelle zu suchen.

Tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Aussage machen kann.

Hallo,
entschuldige die späte Antwort.
Klarer Fall. Ich würde zum Betriebsratgehen und einen ordentlichen Arbeitsvertrag „durchdrücken“.
Ist aber leider gängige Praxis, wegen der Gehaltshöhe!
Ole