Hallo Aurea,
ich muss zugeben, dieses Problem ist recht schwierig, mit so etwas bin ich noch nicht konfrontiert worden.
Prinzipiell gilt, auch mündliche Verträge sind gültig, nur hat man leider das Problem, die Vereinbarungen im Zweifels- oder Streitfalle nachzuweisen.
Wurde denn eine definitive Zusage auf Übernahme der Position gegeben, oder war immer ein „eventuell“ oder „unter Umständen“ in den Formulierungen oder wurden gar Bedingungen genannt? War auch eindeutig über ein höheres Gehalt gesprochen worden oder wurde zumindest eine Formulierung verwendet, die darauf schließen lässt, dass eine Gehaltsanpassung stattfinden würde?
Da es sich offiziell um eine Vertretung handelt, gilt Ihr ursprünglicher Arbeitsvertrag. Ist in diesem eine Formulierung wie „Wir behalten uns vor der AN … auch andere Aufgaben zu übertragen“ verankert?
Wenn ja, heißt das: anderer Job für’s gleiche Geld.
Da, wie gesagt, mündliche Absprachen nur schwer zu beweisen sind (Zeugen?), hängt es von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Sie sind schließlich bereits eingearbeitet in die Thematik und tragen inzwischen auch eine größere Verantwortung als in Ihrer ursprünglichen Position. Möglicherweise will Ihr Chef entweder den Posten billiger besetzen und so Geld sparen oder aber er möchte Sie nicht dauerhaft auf diesem Posten und verhindern, dass Sie durch eine schriftliche Vereinbarung Anspruch darauf erhalten.
Ich kenne Ihren Chef nicht, aber würde es vielleicht helfen, ihn mit diesen Fakten zu konfrontieren? Haben Sie die Möglichkeit, Kollegen (z.B. aus dem kaufmännischen Bereich) oder andere Mitarbeiter, die in der Hierarchie oder im Ansehen beim Chef höher stehen, als Fürsprecher zu gewinnen?
Das ganze gerichtlich durchzufechten (Chancen hätten Sie), wird Sie in jedem Fall Ihren Job kosten, egal, ob Ihr Chef gegen mündliche Vereinbarungen verstoßen hat oder nicht.
Versuchen Sie, die Fragen, die ich gestellt habe, zu klären und beleuchten Sie dann noch einmal ihre eigene Position (wie unentbehrlich sind Sie?) und Ihr Verhältnis zum Chef (wie gut kann man mit Ihm reden?). Sie sollten, meiner Meinung nach, auf jeden Fall nochmals verhandeln, aber falls möglich eine andere Strategie anwenden bzw. anders argumentieren.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße, salat.schnecke