Arbeitsrecht Während Krankheitsphase neuen Vertra

Hallo,

Ich Arbeite seit ca. 4 Monaten bei einem Neuen Arbeitgeber der mir schon an meinem ersten Arbeitstag nicht ganz Koscher vorkam. Nun habe ich mir bei einem Arbeitsunfall das Kreuzband demoliert und mein Arbeitgeber möchte jetzt dass ich einen Neuen Arbeitsvertrag unterzeichne. Da ich aber derzeit noch Krankgeschrieben bin (da ich auch meine Op noch nicht hatte) finde ich dies alles sehr merkwürdig. Auf meine Bitte mir den Arbeitsvertrag Schriftlich zukommen zu lassen, da ich mir die Strapazen mit Krücke und Schiene den ganzen Tag öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu müssen nicht antuen möchte habe ich nur als Antwort bekommen:

leider muss das mit dem Vertrag bei uns in der Firma sein, wenn nicht diese Woche, dann in der nächsten Woche mit *********, da diese Verträge bis zum 01.04.2013 unterschrieben sein müssen. Es würde sehr helfen wenn Sie sich eine Mitfahrgelegenheit suchen würden.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob es so sinnvoll ist während einer Krankheitsphase einen neuen Vertrag unterschreiben zu *müssen*

Hallo Simhe77,

das ist etwas unglücklich, denn solange Sie krankgeschrieben sind, haben Sie in der Firma nichts zu suchen.

Eine Frage: Sollen nur Sie einen neuen Vertrag unterschreiben? Oder müssen alle Kollegen irgendetwas Standardisiertes unterschreiben?

Dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Sachen nicht nach Hause schickt, ist schon etwas merkwürdig. Auch der Zeitdruck (1.4.) ist ungewöhnlich - wenn das so dringend ist, hätte man sich längst mit Ihnen in Verbindung setzen sollen.

Grundsätzlich sollten Sie in Ihrer jetzigen Situation nichts unterschreiben, was Sie nicht vorher von einem Fachmann haben prüfen lassen. Ein Klassiker wäre z. B. der Abschluss eines neuen Vertrags, der erst ab 1.4. gilt, um sich aus der Versicherungspflicht bei dem Arbeitsunfall herauszumogeln.

Da wären Sie dann aber am Ende des Tages der „Depp“, auf dessen Rücken das Ganze finanziell ausgetragen wird. Deshalb: Unterschreiben Sie nichts vor Ort unter Zeitdruck, sondern bestehen Sie darauf, sich die Papiere mit nach hause zu nehmen.

Viele Grüße und gute Besserung
tinastar

Guten Tag,

grundsätzlich kann Ihr AG während einer AU nicht verlangen, dass Sie zum Gespräch oder Vertragsunterzeichnung kommen.

Leider sind Ihre Ausführungen nicht aussagekräftig:

  1. Habe Sie z.Zt. einen Arbeitsvertrag??
  2. Ist dieser befristet oder unbefristet?
  3. Sind Sie noch in der Probezeit?

Ich würde einen Arbeitskollegen des Vertrauens um Info. bezüglich des neuen Vertrages bitten. Ist das nicht möglich, sollten Sie dem AG schriftlich mitteilen, dass Sie aufgrund Ihrer derzeitigen Behinderung nicht in die Firma kommen können. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt!
Sollten Sie noch in der Probezeit sein, werden Sie sicher keine Verlängerung bekommen.

Viel Glück
Trotzkopf

Hallo,

Sie haben doch einen Arbeitsvertrag? Und nach dem Unfall soll es plötzlich einen neuen Vertrag geben? Außerdem muß man den Vertrag nicht in der Firma unterschreiben.
Da stimmt was nicht, ist meine Meinung.
Gibt es einen Betriebsrat? Sind Sie in der Gewerkschaft?
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie aktuell nicht zur Firma kommen können. Außerdem ist eine Zusendung des Arbeitsvertrages Ihr Wunsch, damit Sie den Vertrag in Ruhe prüfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für die Antworten. Zu den Fragen:
Ja ich habe Aktuell einen Befristeten Arbeitsvertrag und befinde mich noch innerhalb der Probezeit. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages strebe ich nach div. Vorfällen in dieser Firma nicht an (Arbeitsschutz etc.). In der Branche in der ich Tätig bin ist es auch nicht wirklich Schwierig einen neuen Arbeitgeber zu finden.
Auf meine Bitte mir den Arbeitsvertrag via. Post aufgrund meiner Momentanen Gesundheit Situation zukommen zu lassen hat mir mein Arbeitgeber mit dem Text (siehe oben) mit Suchen sie sich eine Mitfahrgelegenheit geantwortet. Ach ja Zwei meiner Kollegen habe auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben allerdings waren/sind diese nicht so schlau gewesen und haben sich das durchgelesen bzw befinden sich diese Aktuell nicht in meiner Situation.

Vielen Dank für die Antworten. Zu den Fragen:
Ja ich habe Aktuell einen Befristeten Arbeitsvertrag und befinde mich noch innerhalb der Probezeit. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages strebe ich nach div. Vorfällen in dieser Firma nicht an (Arbeitsschutz etc.). In der Branche in der ich Tätig bin ist es auch nicht wirklich Schwierig einen neuen Arbeitgeber zu finden.
Auf meine Bitte mir den Arbeitsvertrag via. Post aufgrund meiner Momentanen Gesundheit Situation zukommen zu lassen hat mir mein Arbeitgeber mit dem Text (siehe oben) mit Suchen sie sich eine Mitfahrgelegenheit geantwortet. Ach ja Zwei meiner Kollegen habe auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben allerdings waren/sind diese nicht so schlau gewesen und haben sich das durchgelesen bzw befinden sich diese Aktuell nicht in meiner Situation.
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Vielen Dank für die Antworten. Zu den Fragen:
Ja ich habe Aktuell einen Befristeten Arbeitsvertrag und befinde mich noch innerhalb der Probezeit. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages strebe ich nach div. Vorfällen in dieser Firma nicht an (Arbeitsschutz etc.). In der Branche in der ich Tätig bin ist es auch nicht wirklich Schwierig einen neuen Arbeitgeber zu finden.
Auf meine Bitte mir den Arbeitsvertrag via. Post aufgrund meiner Momentanen Gesundheit Situation zukommen zu lassen hat mir mein Arbeitgeber mit dem Text (siehe oben) mit Suchen sie sich eine Mitfahrgelegenheit geantwortet. Ach ja Zwei meiner Kollegen habe auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben allerdings waren/sind diese nicht so schlau gewesen und haben sich das durchgelesen bzw befinden sich diese Aktuell nicht in meiner Situation.

Guten Tag,

da Sie keine Verlängerung des AV anstreben, sollten Sie Ihrem AG mitteilen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen z.Zt. nicht in der Lage sind in die Firma zu kommen.

Sprechen Sie dies aber noch mit Ihrem Arzt ab, ggf. gibt er Ihnen ein Attest.

Viel Glück
Trotzkopf

Hallo,
also erstes gilt hier natürlich, dass man den Vertrag durchaus in Ruhe prüfen sollte. Dies scheint aber genau nicht die Absicht des AG zu sein. Da wird mit Sicherheit etwas „tolles“ drin stehen… Und natürlich ist es Ihnen nicht zu zumuten, während der Arbeitsunfähigkeit dort zu erscheinen. Wenn der Termin so wichtig ist, könnte er den Vertrag zur Unterschrift per Post oder email senden.
Viel wichtiger ist aber die Frage, was passiert wenn Sie nicht sofort unterschreiben. Der Arbeitgeber kann Sie ja schließlich nicht zwingen zu unterschreiben.
Als erstes gilt Beweise sichern dass SIe keine Zeit zur Prüfung erhalten haben. Und wichtig, wenn irgend geht… auch Zeugen Beweise bei seinem weiteren Vorgehen sammeln. Notfalls Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Also er wird so tun, als wenn es eine reine Formalie sei, Sie zeitlich unter Druck setzen ( durchlesen können Sie das später oder so ähnlich ). Wenn Sie nicht unterschreiben, könnte er zum nächst möglichen Termin eine Änderungskündigung aussprechen, oder in Ihrem Falle wo ich denke dass die Probezeit noch läuft… auch regulär kündigen. Das geht auch während Ihrem krankgeschrieben- Status.

Am besten mit den Kollegen Kontakt aufnehmen, ob jemand schon eine Ausfertigung hat, prüfen und dann entscheiden.

Gruss

Hallo Kollege,da dies ein Arbeitsunfall ist, ist es auf jeden Fall besser keinen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschreiben, beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag erst bei einen Rechtsanwalt Überpfrüfen zu lassen, beim zuständigen Amtsgericht bekommen Sie einen Beratungsschein, Sie selber brauchen dann nur 10 Bezahlen!!Mit Freundlichen grüssen Betriebsrat

Hallo Kollege,da dies ein Arbeitsunfall ist, ist es auf jeden Fall besser keinen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschreiben, beziehungsweise einen neuen Arbeitsvertrag erst bei einen Rechtsanwalt Überpfrüfen zu lassen, beim zuständigen Amtsgericht bekommen Sie einen Beratungsschein, Sie selber brauchen dann nur 10 Bezahlen!!Mit Freundlichen grüssen Betriebsrat.

Das macht alles keinen Sinn, warum schickt er den neuen Vertrag nicht zu, hat er was zu verbergen ?
Außerdem befinden sie sich sicher auch noch in der Probezeit, wo er ohne Grundangabe kündigen könnte.
Ich würde es mit dem neuen Vertrag vorläufig ignorieren.
LG

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Grüße

Hallo,
das ist tatsächlich nicht koscher und man stellt sich die Frage, wozu denn ein neuer Arbeitsvertrag überhaupt notwendig sein soll. Sie sind krank geschrieben und sind nicht verpflichtet, mit Ihren Krücken den Arbeitgeber aufzusuchen. Bitte nicht hinfahren und auch nichts unterschreiben ! Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht mit einschließt ? Dann schalten Sie einen Anwalt ein. Falls nein, bitte eine abschließen, die lohnt sich immer !

Beste Grüße und viel Glück !!!

Hallo simhe77,

unter diesen Umständen würde ich mich an Ihrer Stelle ganz bescheiden zurückhalten.

Sie sind krankgeschrieben - es ist also völlig in Ordnung, wenn Sie nicht zur Arbeitsstelle kommen können. Wenn Ihr Arbeitgeber die Sachen vor dem 1.4. unter Dach und Fach haben möchte, soll er sie Ihnen zuschicken.

Wenn das nicht geht, dann muss der Arbeitgeber eben warten, bis Sie wieder fit sind.

Viele Grüße
tinastar

Also wenn bereits ein Arbeitsvertrag besteht, dann benötigt man keinen neuen. Der erste existiert ja noch und wurde nicht gekündigt. Ergo reicht eine Änderung zum Arbeitsvertrag aus … Diese Änderung geschieht nur im gegenseitigen Einverständnis, da ja beide (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) gleichwertige Vertragspartner sind. Der Arbeitnehmer muss also nicht unterschreiben, wenn die Änderung nicht gefällt. Kommt es nicht zu einer Änderung des Arbeitsvertrages, kann der Arbeitgeber später eine Änderungskündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen veranlassen. Die müsste dann arbeitsrechtlich „bekämpft“ werden. Da es ja einen Betriebsunfall gab, muss der Arbeitgeber aber sehr vorsichtig sein.

Hallo,

ich kann Ihnen abraten einen neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Es liegt ausgesprochen nahe, dass sich in dem neuen Vertrag wohl die Ansprüche zu Ihren Ungunsten auswirken und hier der Unfall wohl auch die Grundlage darstellen soll.

Sie müssen in keinem Fall einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Eine Ausnahme würde eventuell eine Änderungskündigung darstellen. Hier spricht man von einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen. Zum einen muss dies aber arbeitgeberseitig begründet werden, zum anderen hätten Sie das Recht den Vertrag innerhalb von drei Wochen auf die soziale Verträglichkeit hin überprüfen zu lassen. Nur in den seltensten Fällen gehen diese Änderungen durch, da sie meistens zu Lasten des Arbeitnehmers gehen und hierzu wirklich tiefgreifende Gründe vorliegen müssen.

Ich rate Ihnen nichts zu unterschreiben. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorlegen, dann ziehen Sie einen Rechtsanwalt zu rate.

Unabhängig davon, sind Sie im Rahmen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu nichts verpflichtet, denn Sie sind krank. Dabei müssen Sie auch dem Angebot einer Mitfahrgelegenheit nicht nachkommen.

Schönen Gruß

Holger

Ahoi simhe77,

IMHO muss kein AN in Krankheit in der Firma erscheinen…

Jack

Achtung !!!
Nichts Unterschreiben.
Auch keinen neuen Arbeitsvertrag!
Außerdem wenn ihr Arbeitgeber etwas von ihnen möchte, muss er zu ihnen kommen, weil sie krankgeschrieben sind. Ich nehme auch an bettlägerig. Wenn sie auf der Arbeit erscheinen kann das zu einer Kündigung führen.