Hallo,
ich habe eine Frage:
Mir hat ein Azubi gesagt, dass er direkt nach der Prüfung ein Geselle ist, und damit der Azubi-Vertrag ungültig wird.
Ich bin aber der Meinung dass der Azubivertrag genau bis zu dem Tag läuft, der im Vertrag steht.
Hat er Recht? Kann er einfach so aufhören?
Moin
er wird sich auf das Berufsbildungsgesetz §14 berufen:
(1)Das Berufsausbildungsverhaeltnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
aber:
(2)Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die
Abschlusspruefung so endet das Berufsausbildungsverhaeltnis mit
Bestehen der Abschlusspruefung.
Wenn er die Pruefung bestanden hat ist das Ausbildungsverhaeltnis beendet.
Der Vertrag wird nicht ungueltig,er endet nur.
MfG
Merias
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Hi Nick,
Ich bin aber der Meinung dass der Azubivertrag genau bis zu
dem Tag läuft, der im Vertrag steht.
Das kann doch gar nicht stimmen: Viele Berufe sind auf 3 1/2 Jahre Lehrzeit ausgerichtet, aber Prüfung ist auch bereits nach 3 oder 2 1/2 Jahren möglich. Sollen diese Leute noch ein Jahr als Azubi arbeiten (mit dem dann wirklich unangemessenem Gehalt)? Aber in einem hat Euer Azubi unrecht: er ist nicht direkt nach der Prüfung, sondern erst mit Übergabe des Gesellenbriefes durch die Prüfungskommission „fertig“. Aber dazwischen liegen nur ein paar Tage…
Gruß Stefan