Hallo Ihr Wissenden
Ein Natürlich rein Hypothetischer Fall:
2009 ist eine Person nennen wir ihn: „Peter“ als Single aus seiner Privat gemieteten Wohnung ausgezogen.
Der Auszug aus Seiner alten Wohnung, rein in eine Dienstwohnung war Bedingung eines Arbeitsvertrages den er mit dem Land-BW schloss.(Arbeitsvertrag nach TV-L)
Der Mietvertrag ist eigenständig zustande gekommen!
Peter hat damals Umzugskosten bekommen als Single waren es knapp 500€.
Jetzt wird Sein Arbeitsplatz auf Grunde eines Neubaus verlagert.Der neue Ort ist ca.4km entfernt. Er wird dort die selbe Position haben, aber es wird keine Dienstwohnungen mehr geben!
Da am alten Standort alles Abgerissen wird, muss Peter ausziehen.
Mittlerweile ist Er verheiratet, hat einen Sohn (4Jahre) und seine Frau wird vorrausichtlich Ende September ein zweites Kind zur Welt Bringen.
Anfang 2017 Ist der Umzug von Seinem Arbeitgeber, also muss Peter spätestens Ende 2016 ausziehen.
Der Arbeitsvertrag soll geändert werden. (Der Teil mit der Wohnungspflicht wird geändert.) Jetzt ist Peter und seine Familie sehr ratlos und ist am überlegen welche Rechte und Pflichten er hat.
Was wäre wenn Sein Arbeitgeber so eine Art Residenzpflicht im geänderten Vertrag mit einbaut?
In seiner Wohngegend ist der Mietspiegel sehr hoch. Seine Warm-Miete ist jetzt recht Günstig nehmen wir mal so 560€, nach dem Umzug müsste er dann mit ca. 800€ rechnen. Hat er evtl. Anrecht auf Mietzuschuss vom Arbeitgeber?
Wie sieht es mit den Umzugskosten aus? Bzw. kann es sich der Arbeitgeber so einfach machen und sagen:“Erst geben wir Peter eine Günstige Wohnung in der er Einziehen muss sonst bekommt er keinen Vertag, jetzt gibt es halt keine Wohnung mehr, also Pech für ihn“
Was soll Peter jetzt machen?
Hallo,
2009 ist eine Person nennen wir ihn: „Peter“ als Single aus
seiner Privat gemieteten Wohnung ausgezogen.
wäre denn diese Wohnung für vier Personen angemessen gewesen?
Jetzt wird Sein Arbeitsplatz auf Grunde eines Neubaus
verlagert.Der neue Ort ist ca.4km entfernt. Er wird dort die
selbe Position haben, aber es wird keine Dienstwohnungen mehr
geben!
Da am alten Standort alles Abgerissen wird, muss Peter
ausziehen.
Ich sehe da nicht einmal ansatzweise einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Peter ist es ja unbenommen, sich in seiner bisherigen, günstigen Wohngegend eine neue Wohnung zu suchen und jeden Tag die 4 km Wegstrecke zurückzulegen.
Gruß
C.
Und noch eine Frage: wie oft willst Du die Frage eigentlich noch stellen?
Was soll Peter jetzt machen?
Nicht alle drei Minuten die Frage (jetzt schon zum mindestens vierten mal) in verschiedenen Brettern posten …
Ne Peters Wohnung ist nur Günstig weil es eine Dienstwohnung ist.
Die gegend ist sehr Teuer
Ne Peters Wohnung ist nur Günstig weil es eine Dienstwohnung
ist.
Die gegend ist sehr Teuer
Dann muß Peter eben etwas außerhalb wohnen und pendeln, wie das Millionen von Arbeitnehmern auch machen.
Im übrigen fehlt noch die Antwort auf meine erste Frage.