Hallo!
Wenn mein ausbilduungsbetrieb kurz vor weihnachten zu macht, gilt das als genommene Ferientage ?
oder sind meine restlichen Ferientage noch gueltig,wann ich will???
Gruss-Sven.
Hallo!
Wenn mein ausbilduungsbetrieb kurz vor weihnachten zu macht, gilt das als genommene Ferientage ?
oder sind meine restlichen Ferientage noch gueltig,wann ich will???
Gruss-Sven.
Hallo,
wenn der Betrieb an Weihnachten Betriebsurlaub macht, dann machst du auch Urlaub und musst dafür einen entsprechenden Teil deines Jahresurlaubs nehmen.
Beim Urlaub sind immer die Belange des AN und die des Betriebes gegeneinander abzuwägen. Der Betrieb soll die Wünsche des AN berücksichtigen, der AN muss bei entsprechender betrieblicher Notwendigkeit seine Wünsche zurückstellen.
Dein Beispiel ist Gang und Gäbe besonders in kleineren Betrieben, bei denen an Weihnachten ohnehin nix los ist. Rechtlich ist das eine saubere Sache und meines
Erachtens auch sinnvoll.
Abgesehen davon sollte der Resturlaub normalerweise bis Jahresende genommen sein (ausser es gibt andere Regelungen aus Tarifvertrag, VB o.ä.).
Dann gibt es natürlich noch die Sache, dass viele Betriebe sagen, dass für den 24.12. und den 31.12. (beides normale Werktage) zusammen nur 1 Tag Urlaub genommen werden muss oder gar keiner. Da musst du dich bei deinem Personalbüro schlau machen.
Gruss, Niels