Vie__r Angestellt arbeiten und an einer Kasse und sind verantwortlich für den Warenbestand.
Das Wechselgeld wird bei Schichtwechsel gezählt, somit ist jeder selbst für " seine " Kasse verantwortlich. Das klappt auch gut. Jetzt fehlen Waren für 110 Euro. Es war natürlich KEINER von den Vieren ! Die Geschäftsführung möchte jetzt, das alle vier dafür aufkommen, da kein anderer Zugang hat, und die Waren immer unter Verschluss sind. Es wären 27,50 Euro pro Person. Zwei der Personen wollen zahlen, weil sie sich verantwortlich sehen, die anderen zwei sagen ; Wir zahlen auf keinen Fall ! Wer muss in so einem Fall die fehlende Ware zahlen ?
Zahlen muss der Dieb, aber nicht die Mitarbeiter des Unternehmens; eine andersweitige Vereinbarung im Arbeitsvertrag wäre unwirksam (mit ganz ganz wenigen Ausnahmen).
Hallo!
Bitte ignorier die von Ahnungslosigkeit gepfägten Antworten eines Nichttechnikers!
Abhängig vom „Verschulden“ kann der Arbeitnehmer belangt werden.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Da der Arbeitgeber etwas haben möchte, ist er auch in der Bringschuld des Nachweises.
VG
Guido
Eine Frage an dich:
Bist Du der Bruder von F.M. nur mit einer Vorliebe für die Fettschreibtaste anstatt der…Taste?
RS99
Zahlen muss der Dieb, aber nicht die Mitarbeiter des
Unternehmens; eine andersweitige Vereinbarung im
Arbeitsvertrag wäre unwirksam (mit ganz ganz wenigen
Ausnahmen).
Tatsächlich gilt eine Arbeitnehmerhaftung i. S. d. § 611 BGB. Denn bei der sog. Mankohaftung des Arbeitnehmers für Differenzen in der Kasse oder dem Warenbestand handelt es sich um eine Haftungserweiterung auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Auch ohne eine Abrede, dem sog. Mankogeld, gibt es keine vollständige Haftungsfreistellung und der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber bis zu einem gewissen, einkommensanbhängigen Betrag schadensersatzpflichtig.
G imager761
Du deine fachliche Inkompetenz wird durch Fettschrift noch unerträglicher
G imager761
Auch ohne eine Abrede, dem sog. Mankogeld, gibt es keine
vollständige Haftungsfreistellung
Die gibt es grundsätzlich nicht!
und der Arbeitnehmer ist dem
Arbeitgeber gegenüber bis zu einem gewissen,
einkommensanbhängigen Betrag schadensersatzpflichtig.
Und das ist in dieser Pauschalität erneut totaler Blödsinn.
Gruß
Guido
P.S. Dass ausgerechnet du anderen Leuten hier Ahnungslosigkeit vorwirfst, ist schon ziemlich bizarr.