Arbeitsrecht Wettbewerbsverbot

Folgernder Wortlaut in einem Arbeitsvertrag.

Die Firma x zahlt Herrn y während de Dauer des Wettbewerbsverbot eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsgemässen Leistungen.
Herr y muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Entschädigung bezahlt wird, durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerbenböswillig unterlässt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnungmdieses Betrages den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vtragsgemässen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde.

Was heißt dies einfach gesagt?

Hallo,

das bedeutet das der Gehalt die Sie bekommen haben von alte Firma muss auch in der neue Firma gleich sein plus 10%, alles was über ist wird mir der Entschädigung verrechnet (Normal ist der Wettbewerbverbot begrenzt)

Gruß
Marinel

Dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Interpretation des Vertragstextes.
Wenn Sie den Arbeitgeber X verlassen, erhalten Sie aufgrund des Wettbewerbsverbots 50% Entschädigung (monatlich oder jährlich?). Wie lange?
Wenn Sie dann irgendwoanders arbeiten (ohne das Wettbewerbsverbot zu verletzen), wird Ihnen das neue Einkommen erst dann auf die Entschädigung angerechnet, wenn dieses das Einkommen von X um 10 % überschreitet.

Ich weiss ja nicht, was Sie arbeiten und in welcher Position. Ich würde eine Wettbewerbsklausel nicht akzeptieren, insbesondere, wenn Sie so verklauselt formuliert ist. Das könnte man auch einfach und verständlich formulieren. Vielleicht ist es Absicht.

Schliessen Sie vorsorglich einen Arbeitsrechtsschutz-Vertrag oder eine Gewerkschafts-Mitgliedsschaft ab.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo,

tut mir leid. Hier kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Ich denke da sind Sie bei einem Anwalt besser aufgehoben. Ihnen noch einen schönen Tag.

Viele Grüße

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Grüße

Hallo DanZsch,

es handelt sich um den Teil eines nachträglichen Wettbewerbsverbotes, der die Höhe der Karenzentschädigung regelt.

Da es ohne Kenntnis der gesammten Vereinbarung schwierig ist, eine Modellrechnung:

Bisheriges Einkommen 3.000.-- € monatlich

Karenzentschädigung 1.500.-- € monatlich

unschädlicher Zuverdienst 1.800.-- € monatlich

Soweit so gut. nur der Passus über die „böswillig unterlassene Hinzuverdienstmöglichkeit“ ist absolut unverständlich.

Das würde ja bedeuten, dass, gesetzt den Fall, Sie würden während der Dauer des vereinbarten Wetbewerbverbotes keine Verdienstmöglichkeit finden, sie auch unter Umständen keine Karenzentschädigung erhalten würden?

Hier muß eine Klarstellung verlangt werden, möglichst über einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Bin mir nicht ganz sicher, tut mir leid. Offenbar gäbe es eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des bisherigen Entgeltes, aber nur solange kein anderes Entgelt verdient wird. Oder verdient werden könnte, aber böswillig nicht verdient wird. Dieses Entgelt, was dann also verdient wird oder werden könnte wird auf die Entschädigung angerechnet.Ab hier blicke ich dann leider auch nicht mehr durch.
MFG
iris

Hallo, bitte die Frage sachlich stellen, kann man so pauschal nicht beantworten.
mfg
sn

Hallo, da kann ich nur raten: Herr Y hat ein zeitlich befristetes Wettbewerbsverbot, d.h. er soll nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen für diese Zeit nicht in Konkurrenz zu diesem Unternehmen arbeiten. Dafür bekommt er Geld (die Hälfte des letzten Einkommens). Wenn er aber doch in Konkurrenz arbeitet, wird das dadurch erzielte Einkommen von deser Summe abgezogen, sofern er dadurch in Summe mehr verdient als 110% des letzten Einkommens.
Hilft das weiter?

ja vielen dank, hat mir sehr weiter geholfen, wenn das so stimmt, wie sie es sagen

Ja, das hilft mir sehr weiter, wenn das so stimmt.

Vielen dank dafür

Hallo,
da es nur ein Teil aus dem Vertrag ist, schwer zu deuten. Aber ich würde sagen es bedeutet nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen darf man nicht z.B. selbstständig das Gleiche machen. Dafür bekommt man solange das Wettbewerbsverbot besteht noch 50 % des letzten Verdienstes.

Aber man muss trotzdem versuchen einem Erwerb nachzugehen - sich eine neue Einnahmequelle ernsthaft suchen. Dadurch vermindert sich aber der Betrag den man als Entschädigung bekommt…
Tut man dies böswilliger Weise nicht…

Sorry, so einen Quatsch habe ich in einem Arbeitsvertrag noch nie gelesen…

Ich weiß wirklich nicht genau was gemeint sein soll…

Grüße
Harley

Die Firma zahlt Herrn y während der Dauer des Wettbewerbverbotes die Hälfte des letzten Entgeltes als Entschädigung. Die Firma reduziert aber die Hälfte des Entgeltes um anderweitige Einnahmen oder wenn Herr y böswillig (vorsätzlich) es unterlässt sich Geld hinzu zu verdienen, wenn die anderweitigen Einnahmen + die Entschädigung mehr als 110% des letzten Entgeltes ausmachen.
Bsp: Letzter Verdienst: 10.000,- EUR, d.h. Entschädigung = 5.000,- er darf sich bis zu 5999,- EUR dazuverdienen ohne auf die Entschädigung verzichten zu müssen, erst dann wird diese gekürzt.

Sie haben z.B. während der Tätigkeit 4.000 verdient, die Entschädigung beträgt danach 2.000. Wenn Sie nun durch eine andere Tätigkeit 2.400 dazu verdienen, bekämen sie also insgesamt 4.400 pro Monat. Dieser Betrag übersteigt den Betrag von 4.000 aus Ihrer letzten Tätigkeit um ein Zehntel = 10%, also werden nur noch 1.600 als Entschädigung gezahlt.

Hallo,
Das bedeutet, dass Herr y fünfzig Prozent seines Gehalts als Entschädigung weiter bezahlt bekommt. Ein Beispiel. Gehalt ist 3000 Euro. Das Wettbewerbsverbot gilt für sechs Monate. Dann bekommt Herr y während dieser sechs Monate 1500 Euro monatlich.
Wenn Herr y jetzt einen anderen Job annimmt, auf den sich das Wettbewerbsverbot nicht bezieht, z.b. Zeitungen austragen, und in dem sechsmonatszeitraum 500 Euro dazu verdient’ bekommt er dieses Einkommen angerechnet, d.h. die Firma zahlt nur noch 1000 Euro monatlich als Entschädigung.
Wenn Herr y mit böswilliger Absicht einen ihm angebotenen Job ablehnt, weil er lieber die Entschädigung kassieren möchte, kann der Arbeitgeber ebenfalls die Entschädigung kürzen. Allerdings dürfte es im Einzelfall sehr schwer sein, nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer böswillig gehandelt hat, weshalb ich die Relevanz dieses Passus als nicht so hoch einschätze.
Der letzte Punkt mit dem Zehntel meint nur, dass nur Einkünfte angerechnet werden, die groeßer als 10 Prozent des früheren Einkommens sind. Also auf das Beispiel bezogen alle Einkünfte, die groeßer als 300 Euro sind. Alles andere sind wohl Bagatellbetraege.

Viele Gruß SSE
Tinastar

Das ist ja aber wieder was völlig anderes im Gegensatz zu den Vorrednern…

Was stimmt nun?