Arbeitsrecht Wettbewerbsverbot

Folgernder Wortlaut in einem Arbeitsvertrag.

Die Firma x zahlt Herrn y während de Dauer des Wettbewerbsverbot eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsgemässen Leistungen.
Herr y muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Entschädigung bezahlt wird, durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerbenböswillig unterlässt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnungmdieses Betrages den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vtragsgemässen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde.

Was heißt dies einfach gesagt?

Hallo,
vereinfacht erklärt: für die Dauer des Wettbewerbverbotes (ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag) enthält der (ehemalige)Mitarbeiter eine pauschale Entschädigung und darf dafür in diesem Zeitraum des Wettbewerbverbotes keine Geschäfte/Einkünfte mit (ehemaligen) Mitbewerbern des derzeitigen Arbeitgebers tätigen. Er kann also für jedes Unternehmen tätig sein/werden, nicht jedoch für Unternehmen, die im direkten Wettbewerb mit seiner ehem. Firma stehen.

einfacher zu erklären fällt es mir derzeit nicht ein,…:wink:aber man kann ja nachfragen,

si