Liebe/-r Experte/-in,
Ein HartzIV-Empfänger schließt einen regulären Arbeitsvertrag
ab, bei dem es auch vorkommen kann, dass auch innerhalb eines
Monats keine Arbeitsstunde geleistet werden kann. Für diesen
Monat beträgt der Bruttolohn 0 €. Ist der Arbeitgeber trotzdem
verpflichtet (aufgrund des trotzdem bestehenden
Arbeitsvertrages) eine Lohn- und Gehaltsabrechnung dem AN
auszuhändigen?
Der § 108 GewO geht nur von geleisteten Arbeitsstunden aus,
lediglich besteht eine Änderung zum Vormonat, da dort Stunden
geleistet wurden. Ob ja oder nein, ich würde auch gerne die
rechtliche Grundlage dazu erfahren.
Auf baldige Antwort freue ich mich.
Bis denne, gitarrejoern
Also, so etwas gibt es nicht. Wenn in einem Arbeitsvertrag eine Stundenzahl vereinbarte wurde und ein Stundenlohn, dann muß der Arbeitgeber auch zahlen. Auch wenn unverschuldet keine Arbeitsstunde geleistet wurde!!! Hier hilft nur eins, Gewerkschaftsanwalt oder selbst beim Arbeitsgericht den fälligen Lohn einklagen. Bruttosumme exakt beziffern!!!, in der Klageschrift. Nicht vergessen, 2 monatige Verjährungsfrist!!! ab Fälligkeit. In jedem Fall muß der AG eine Lohnbescheinigung ausstellen. Macht er es nicht, gleicher Weg, also Gewerkschaftsanwalt oder selbst klagen mittels Klageschrift!!! beim Arbeitsgericht.
Bei dem aufgeführten Paragraphen aus der Gewerbeordnung muß man es richtig lesen. Geleistete Arbeitstsunden sind auch die Stunden, obwohl unverschuldet nicht erbracht!!, die Stunden die im Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsvertrag zu Grunde liegenden anwendbaren Tarifverträge festgelegt worden. In dem Fall hier, ist es meistens der BZA Tarifvertrag in Vollzeit oder in prozentualer Teilzeit.
Mein Tipp, jammert nicht, klagt lieber!! 