Arbeitsrecht > Zeitarbeit > Monat ohne Bruttolohn

Liebe/-r Experte/-in,
Moimoin!

Ein HartzIV-Empfänger schließt einen regulären Arbeitsvertrag ab, bei dem es auch vorkommen kann, dass auch innerhalb eines Monats keine Arbeitsstunde geleistet werden kann. Für diesen Monat beträgt der Bruttolohn 0 €. Ist der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet (aufgrund des trotzdem bestehenden Arbeitsvertrages) eine Lohn- und Gehaltsabrechnung dem AN auszuhändigen?
Der § 108 GewO geht nur von geleisteten Arbeitsstunden aus, lediglich besteht eine Änderung zum Vormonat, da dort Stunden geleistet wurden. Ob ja oder nein, ich würde auch gerne die rechtliche Grundlage dazu erfahren.

Auf baldige Antwort freue ich mich.

Bis denne, gitarrejoern

Hallo,
du brauchst eine rechtlich korrekte Antwort,die ich Dir leider nicht geben kann.Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Dir das aber aus dem Stehgreif sagen.
Schöne Grüße

Hallo,
es ist eine Nebenpficht die sich wie du bereits schreibst aus §108 GewO und aus §611 BGB ergibt.

Gruß

Normaleweise es ist so, dass der Arbeitgeber jeden Monat eine Lohnabrechnung erstellen muss, egal was in der Arbeitsvertrag steht. Er muss bein Sozialversicherung jeden Monat einen Beitragsnachweis abgeben und wenn keine Arbeitstunden geleistet wurden, den Grund dafür. Wenn ist länger, als ein Monat dann muss er eine Unterbrechugsmeldung beim SV abgeben, aber der AN bekommt eine Lohnabrechnung mit null. Die rechtliche Grundlagen sind Sozialversicherungsgesetzte. Der AN muss beim ARGE jeden Monat entweder eine Bescheinigung über den Verdienst abgeben oder seine Lohnabrechnung bis zum 15 des folgen Monat beim ARGE einreichen.

Aber solche Verträge sind sittenwidrig. Weil der AG verpflichtet sich den AN Arbeit zu beschaffen und ihm pünktlich zu zahlen und der AN seine Arbeitskraft und Leistung für den AG zu erbringen. Wenn AG keine Arbeit hat es ist sein Problem, aber er muss der AN bezahlen (normal Fall) Aber heutzutage ist alles aus den Ruder gelaufen.

Marinel

Hallo gitarrejoern, ich kann auch nur wiedergeben, was in § 108 GewO steht, besonders in Abs. 2 : „(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.“
Benötigt ein AN eine aktuelle Entgeltbescheinigung z.B. um einem Vermieter Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, wird ein AG auf Anfrage diese sicherlich aushändigen. Verpflichtet ist er dazu nicht.
MfG

Hallo,
es tut mir leid, aber mein Mann kann Ihre Fragen nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo,
leider kann ich Dir zu dieser Frage keinen Hinweis geben. In diesem Falle solltest du dich aber bei der Arge informieren um einen Zuschuß zum Lebensunterhalt zu beantragen.

viel Glück
Peter

Ein HartzIV-Empfänger schließt einen regulären Arbeitsvertrag
ab, bei dem es auch vorkommen kann, dass auch innerhalb eines
Monats keine Arbeitsstunde geleistet werden kann. Für diesen
Monat beträgt der Bruttolohn 0 €. Ist der Arbeitgeber trotzdem
verpflichtet (aufgrund des trotzdem bestehenden
Arbeitsvertrages) eine Lohn- und Gehaltsabrechnung dem AN
auszuhändigen?
Der § 108 GewO geht nur von geleisteten Arbeitsstunden aus,
lediglich besteht eine Änderung zum Vormonat, da dort Stunden
geleistet wurden. Ob ja oder nein, ich würde auch gerne die
rechtliche Grundlage dazu erfahren.

Auf baldige Antwort freue ich mich.

Bis denne, gitarrejoern

Hallo Joern,
bei diesem Thema kann ich dir leider nicht helfen
gruß
burkhard

Hallo,

habe leider keine Ahnung.

Klaus

Liebe/-r Experte/-in,

Ein HartzIV-Empfänger schließt einen regulären Arbeitsvertrag
ab, bei dem es auch vorkommen kann, dass auch innerhalb eines
Monats keine Arbeitsstunde geleistet werden kann. Für diesen
Monat beträgt der Bruttolohn 0 €. Ist der Arbeitgeber trotzdem
verpflichtet (aufgrund des trotzdem bestehenden
Arbeitsvertrages) eine Lohn- und Gehaltsabrechnung dem AN
auszuhändigen?
Der § 108 GewO geht nur von geleisteten Arbeitsstunden aus,
lediglich besteht eine Änderung zum Vormonat, da dort Stunden
geleistet wurden. Ob ja oder nein, ich würde auch gerne die
rechtliche Grundlage dazu erfahren.

Auf baldige Antwort freue ich mich.

Bis denne, gitarrejoern

Also, so etwas gibt es nicht. Wenn in einem Arbeitsvertrag eine Stundenzahl vereinbarte wurde und ein Stundenlohn, dann muß der Arbeitgeber auch zahlen. Auch wenn unverschuldet keine Arbeitsstunde geleistet wurde!!! Hier hilft nur eins, Gewerkschaftsanwalt oder selbst beim Arbeitsgericht den fälligen Lohn einklagen. Bruttosumme exakt beziffern!!!, in der Klageschrift. Nicht vergessen, 2 monatige Verjährungsfrist!!! ab Fälligkeit. In jedem Fall muß der AG eine Lohnbescheinigung ausstellen. Macht er es nicht, gleicher Weg, also Gewerkschaftsanwalt oder selbst klagen mittels Klageschrift!!! beim Arbeitsgericht.

Bei dem aufgeführten Paragraphen aus der Gewerbeordnung muß man es richtig lesen. Geleistete Arbeitstsunden sind auch die Stunden, obwohl unverschuldet nicht erbracht!!, die Stunden die im Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsvertrag zu Grunde liegenden anwendbaren Tarifverträge festgelegt worden. In dem Fall hier, ist es meistens der BZA Tarifvertrag in Vollzeit oder in prozentualer Teilzeit.

Mein Tipp, jammert nicht, klagt lieber!! :smile:

ein regulärer Arbeitsvertrag in der zeitarbeit geht immer von Lohn aus. Kann der Arbeitnehmer aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat nicht beschäftigt werden, so muss das Zeitarbeitsunternehmen dem Arbeitnehmer Wartegeld oder Kein einsatz oder wie es auch immer bei diesem unternehmen genannt wird, zahlen. Dies ist da Risiko der Zeitarbeitsfirmen. Deshalb wird dort auch soviel gekündigt.
Nachzulesen ist dies im AÜG.
Eine Lohnabrechnung muß aber aus steuerrechtlichen Gründen immer gefahren werden.
Mir kommt das alles sehr komisch vor.
Sollte es weitere Ungereimtheiten geben, auf alle Fälle das zuständige Landesarbeitsamt bzw. die zuständige Regionaldirektion des Arbeitsarbeitsamtes informieren. Zu finden ist die Adresse immer im Arbeitsvertrag und im ausgehändigten Merkblatt für Zeitarbeitnehmer.

Moimoin!

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

@Juliy
Leider kann ich das im AÜG nicht finden, kannst du mir die Stelle dort genauer nennen?

Jedenfalls sehr interessant, Fall liegt jetzt beim Anwalt zur Prüfung!