das Recht der Zeitverträge wurde doch geändert, habe dazu eine Frage:
Wenn jemand mehrfach (zunächst: 2mal) hintereinander (mit Unterbrechung) einen Zeitvertrag vom selben Arbeitgeber erhält, läßt sich daraus ein Rechtsanspruch auf Dauereinstellung ableiten?
Wenn jemand mehrfach (zunächst: 2mal) hintereinander (mit
Unterbrechung) einen Zeitvertrag vom selben Arbeitgeber
erhält, läßt sich daraus ein Rechtsanspruch auf
Dauereinstellung ableiten?
kommt drauf an. Bei einer teitlichen Befristung darf diese höchstens 24 Monate dauern und der Vertrag 3 mal verlängert werden. Ein Arbeitsvertrag danasch wäre unbefristet.
Bei einer Befristung aus einem sachlichen Grund ist eine Befristung länger möglich.
Wenn jemand mehrfach (zunächst: 2mal) hintereinander (mit
Unterbrechung) einen Zeitvertrag vom selben Arbeitgeber
erhält, läßt sich daraus ein Rechtsanspruch auf
Dauereinstellung ableiten?
Ein Recht auf „Dauereinstellung“ gibt es hier wohl nicht. Du meinst sicherlich, daß ein unbefristeter AV entstanden sein könnte…
Entscheidend ist, ob nach der Unterbrechung ein sachlicher Grund für die Befristung existierte. Wenn ja, ist die Befristung wirksam. Wenn nein, ist der AV unbefristet. Klage wegen eventueller Rechtsunwirksamkeit der Befristung mußt Du spätestend binnen 3 Wochen nach Ablauf beim Arbeitsgericht einreichen.