seit einiger Zeit hänge ich mit unserer Geschäftsleitung (weltweites Autohaus) in Festvertragverhandlungen.
Ich habe am 31.09.09 meine 2 Jahre Zeitvertrag erfüllt und es würde mir ein festvertrag zustehen. Zur Zeit versuchten den Zeitvertrag auszuweiten auf 31.12.09 aber das geht jetzt wohl nicht mehr.
Zur Zeit sagen die Chefs sie geben mir einen unbefristeten Vertrag und ich muss gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.09 unterschreiben ansonten läuft mein Vertrag am 30.09.09 aus und ich muss gehen.
Was bezwecken die Chefs damit?! Sie sagen immer ja die wirtschaft blablabla was soll sich da in 3 monaten ändern.
Fakt.
Arbeitsamt sagt unterschreibe ich den Aufhebungsvertrag werde ich 3 Monate vom Arbeitsslosengeld gesperrt. Also arbeite ich vom 30.09.09 bis 31.12.09 und werde dann 3 monate vom Arbeitslosengeld gesperrt. Sollte ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben sind die die 2 Jahre Zeitvertrag nichtig oder? Dann könnten sie wieder Zeitverträge andrehen.
Trotzdem stinkt doch die Geschichte. rechtlich steht mir ein festvertrag zu, unterschreibe ich den Aufhebungsvertrag gibt es 2 möglichkeiten.Ich kann bis 31.12.09 bleiben kann und ich muss dann den betrieb dann verlassen oder ich kann in dem Betrieb bleiben,jedoch können die Chefs mir dann wieder einen Zeitvertrag andrehen? Oder sie kommen dann so das ich 6 Monate pause machen soll und dann wieder kommen kann wieder auf Zeitvertrag? Mir kommt es so vor als würde alles soweit rauslaufen das sie irgendwie NIEMALS einen Festvertrag rausrücken wollen sondern alles auf Zeitvertrag abzuwimmeln. Vielen dank für die Antworten.
seit einiger Zeit hänge ich mit unserer Geschäftsleitung (weltweites Autohaus) in Festvertragverhandlungen. Ich habe am 31.09.09 meine 2 Jahre Zeitvertrag erfüllt und es würde mir ein festvertrag zustehen. Zur Zeit versuchten den
Zeitvertrag auszuweiten auf 31.12.09 aber das geht jetzt wohl nicht mehr. Zur Zeit sagen die Chefs sie geben mir einen unbefristeten Vertrag und ich muss gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.09 unterschreiben ansonten läuft mein Vertrag am
30.09.09 aus und ich muss gehen.
Das ist Humbug ! Man kann sagen, Wenn ich zuerst den Festvertrag unterschreibe und DANACH (Zug um Zug - das ist ein feststehender Ausdruck) den Aufhebungsvertrag unterschreibe, dann ist das OK ! Ansonsten ist das eine Verar***** - bitte auf alle Formulierungen achten!
Gruß
Rainer
was der AG wirklich bezweckt, kann ich Dir nicht sagen, aber daß die ganze Angelegenheit etwas streng riecht (nach Umgehung des TzBfG) ist m. E. unbestreitbar.
Du solltest Dich auf das „Angebot“ auf keinen Fall einlassen, wenn Du nicht schriftlich die Zusicherung der AA hast, daß sie die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag als nicht ALG-I-schädlich akzeptiert.
Außerdem hebelst Du mit dieser Unterschrift evtl. bestehende nachwirkende Schutzrechte nach TzBfG aus.
Gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
hast Du nämlich nachwirkenden Schutz vor weiterer Befristung ohne Sachgrund bei diesem AG, auch wenn seit dem Auslaufen der letzten Befristung einige Zeit bis zum neuen Arbeitsvertrag vergangen ist. Die Rechtsprechung hat hier auch Zeiträume von bis zu 8 Jahren zwischen dem Ende der letzten Befristung und dem Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses als relevant iSd. o.a. genannten § entschieden.
eine „gerichtsfeste“ Antwort kann ich Dir nicht geben, doch ein paar Einschätzungen. Du hast völlig recht - das Ganze stinkt! M.E. bist Du unproblematisch aus der Sache raus, wenn Du es hinbekommst, dass die Unterschrift unter dem unbefristeten Arbeitsvertrag und dem Aufhebnungvertrag vom gleichen Tag sind. Dann kannst Du nämlich im Streitfall zum Einen beweisen, dass es sich um die - unzulässige - Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes handelt (= Du gewinnst beim Arbetsgericht) und zum Andern (gegenüber der Arbeitsagentur), dass Du Dich nicht leichtfertig um einen unbefristeten Arbeitsplatz gebracht hast, sondern mit dem Rücken zur Wand standst.
Ich würde (zu Beweiszwecken) Deine Anfrage bei Wer-weiss-was und die Antworten mit den Daten abspeichern, das dürfte im Streitfall abenfalls weiter helfen.
Noch ein Tipp: schließe bereits heute eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz ab. Da hast eine 3-monatige Wartezeit, die dann im Streitfall abgelaufen ist.
Ich würde „todesmutig“ den unbefristeten Vertrag unterschreiben und abwarten, ob es überhaupt zum Konflikt kommt. M.E. kannst Du nur gewinnen. Viel Glück!
Ingeborg
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die Rechtsprechung würde solche Konstruktionen in der Regel als Umgehung ansehen und misst einen solchen Vertrag an den gleichen Anforderungen wie eine Befristung mit Sachgrund, die auch über die 2 Jahre hinaus möglich ist. Wirtschaftliche Unsicherheit ist allerdings kein Sachgrund, sondern vom AG zu tragendes Risiko.
Die 2-Jahres-Befristung (=ohne Sachgrund) geht nur bei der Neueinstellung, Wiedereinstellungen beim selben Arbeitgeber gehen nicht.
Eine Sperrzeit wäre mE nicht zulässig, denn ohne die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag bekommen Sie doch gar keinen Anschlussvertrag, d.h. würden der Sozialgemeinschaft früher zur Last fallen.
VG
EK
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