Arbeitsrecht zusatzvertrag urhebberrecht

hi
in einem Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag steht, das die Nennung als Urheber von werken wie Fotos, Bildern 2d3d, Videos, Programme etc. sowie sämtliche Rechte, ebenfalls zur vermarktung und Nutzung an Dritten abgegeben werden. Dies tritt auch Rückwirkend für die letzten 10 Jahre, obwohl ogn Arbeiten nicht unter diesen Bedingungen erstellt wurden.

Ist soetwas Rechtsgültig?
Oder hat der AG das Recht den AN dann zu entlassen wenn das nicht unterschrieben wird?

Danke für eure Antworten