Ein Arbeitnehmer will nicht mehr im Betrieb arbeiten. Er lässt sich krankschreiben( Psyche ) . Er will beim Arbeitsgericht eine Kündigung des Arbeitgebers erzwingen um somit eine große Abfindung zu bekommen.
Arbeitgeber möchte aber nicht kündigen braucht Mitarbeiter dringend. Das Arbeitsgericht schlägt eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers vor und darüber hinaus soll Arbeitgeber wegen des Verlust des Arbeitsplatzes dann noch 16000 Euro Abfindung zahlen.
Meine Frage: Kann ein Arbeitgeber vom Richter gezwungen werden ,eine Kündigung auszusprechen auch wenn er das nicht will.
Ich wäre dankbar wenn mir da einer helfen könnte.
Hallo,
ich fürchte, da bin ich der falsche Ansprechpartner.
Bin zwar auch Arbeitgeber, aber damit kenne ich mich nicht aus.
Wie wär’s mit einer telefonischen Anfrage beim Arbeitsgericht? Zumindest in München hat man täglich bis 12 Uhr die Möglichkeit, bei Streitigkeiten erste Informationen einzuholen.
Hoffe, Sie finden einen Experten auf dem Gebiet.
hallo
woher soll ich das wissen,wer mich nur immer als experten empfiehlt, tz
Hallo,
sorry, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Würde in so einem Fall immer einen Anwalt empfehlen.
Grüsse tobi-stern
Die Frage lässt weit und breit keinen Anlass erkennen, aus dem heraus der Arbeitgeber verpflichtet sein könnte eine Abfindung zu zahlen.
Hallo, obwohl der Prozeß sicherlich schon gelaufen ist, will ich aber trotzdem antworten weil auch Andere den Artikel noch lesen werden.
Der Arbeitsgeber kann nicht vom Gericht gezwungen werden einen Arbeitnehmer zu kündigen. Man kündigt selbst oder man lässt es sein. Zur Frage der Abfindungen, einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht!!! es gibt zwar eine gesetzliche Regelung über die Mindesthöhe, aber dass war es dann auch schon. Abfindungsansprüche werden im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in anwendbaren Tarifverträgen der Gewerkschaften vereinbart!!
Die Frage lässt weit und breit keinen Anlass erkennen, aus dem heraus der Arbeitgeber verpflichtet sein könnte eine Abfindung zu zahlen.
Guten Tag,