Arbeitsrechte - Beförderung ablehnen

Hi liebe Community,
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage zu folgendem Sachverhalt, den ich mal kurz schildern möchte:

In unserem kleinen, mittelständischen Unternehmen (privates Unternehmen ohne Betriebsrat o.ä.) ist eine leitende Stelle mit Personalverantwortung als Teamleiter frei geworden. Aktuell befinde ich mich in den Team selbst ohne leitende Personalverantwortung. Daraufhin gab es eine interne Ausschreibung um diese Stelle im Unternehmen, auf welche man sich **mündlich** melden konnte. Das hab ich getan. Es wird jetzt ein Bewerbungsgespräch (bzw. eine Case Study) mit Geschäftsführung und Head of Human Resources geben. Sollte ich dieses Bewerbungsgespräch bestreiten und sich die Gehaltsverhandlungen (die ich mal als sehr zäh vermute :smile:) für mich nicht positiv herausstellen lassen, kann ich dann im nachhinein die „Beförderung“ zum Teamleiter ablehnen? Vertragstechnisch gäbe es keine Änderung, da es sich hier um eine normale Beförderung im gleichen thematischen Umfeld handeln würde.
Oder gilt die mündliche Zustimmung und das Erfolgen des Bewerbungsgesprächs als willentliche Zustimmung, wo dann am Ende der Arbeitgeber über die Bewerbung entscheidet?

Ich danke Euch herzliche für Eure Antworten.

Besten Gruß,
Peter

Hallo,
die Sklaverei ist in Deutschland zum Glück abgeschafft. Natürlich gehört zur Beförderung eine Veränderung des bisherigen Vertrages, dazu müssen beide Seiten einstimmen. Eine Zusage kann man als AN doch erst abgeben, wenn man alle Informationen hat.

MfG

Hallo Peter,
natürlich kannst Du erst nach Bekanntwerden aller Details entscheiden, ob Du die Stelle haben möchtest - eban auch nach der Gehaltsverhandlung. Genauso wie Dein Chef erst nach allen Gesprächen entscheiden wird, wen er haben will. Und dann macht Ihr das schriftlich. Wenn beide Seiten das wollen.
Viel Erfolg!!!
Phantomin

Ich verstehe Ihre Fragestellung nicht ganz. Warum sollte das Gehalt bei einer Beförderung zum Teamleiter niedriger sein? Wenn Sie eine Beförderung erhalten, dann ist dies bei Personalverantworten sicherlich mit einer Zulage verbunden.

Hallo,

aus meinem Verständnis heraus kannst du wie auch dein Arbeitgeber bis zur Vertragsunterzeichnung noch ablehnen. Ist doch klar, dass du erst das Gehalt bzw. die Rahmenbedingungen verhandeln musst, um dann abschließend zu- oder abzusagen. Ein Bewerbungsgespräch ist doch dazu da, um zum einen zu schauen, ob sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit ihren Vorstellungen vom Arbeitsplatz übereinsttimmen. Zum Anderen werden dort natürlich auch die Bedingungen verhandelt.
Ich drück die Daumen.

okwk

Hallo Peter,
Selbstverständlich kann eine Ablehnung beiderseits erfolgen ,bis zur Vertragsunterzeichnung .
Wird die Stelle als Teamleiter angenommen,so wird im Rahmenvertrag auch eine Gehaltsvorstellung / Erhöhung statt finden.

eine mündliche zusage ist bindend.man kann seine bewerbung nach dem gespräch zurückziehen, wenn die gehaltsvorstellungen nicht nach dem eigenen interesse ausfallen.

Hi zusammen, besten Dank!
Ja, es geht natürlich nicht um Sklaverei oder weniger Gehalt. Die Situation ist nur leider etwas fest gefahren, so dass ich mit der Position eine Gehaltsvorstellung hab, die ich glaub ich aber nicht zwingend erreichen werden. Und für Dumping-Preise werde ich die Verantwortung nicht unbedingt übernehmen wollen.
Vielen Dank und beste Grüße,
P.

eine mündliche zusage ist bindend.man kann seine bewerbung
nach dem gespräch zurückziehen, wenn die gehaltsvorstellungen
nicht nach dem eigenen interesse ausfallen.

wenn die situation so verfahren und wahrscheinlich aussichtslos ist, was die gehaltsvorstellungen betrifft, dann würde ich erst gar nicht an einer bewerbung teilnehmen

ein bewerbungsgespräch hat keinerlei rechtliche bindung, bei einer gehaltsvorstellung,die nicht akzektabel ist.somit kann man auch in nachhinein seine bewerbung zurückziehen.die bewerbung dient ja nur dazu, um sein neues arbeitsfeld zu erfahren und die bezahlung. wenn das alles zusagt, kann man akzeptieren, andernfalls kann man ablehnen.

Hallo Peter,
natürlich kannst Du noch ablehnen. Auch eine Änderung der Aufgaben ist arbeitsrechtlich eine Versetzung und Bedarf somit einer 2seitigen Willenserklärung. Bei der Bewerbung geht es erst einmal um das grundsätzliche Interesse. Erst, wenn die Bedingungen klar sind kann man einen „Vertrag“ schließen. Man kann das auch mit einem Kaufvertrag vergleichen. Wenn man sich für ein Haus interessiert, sagt man ja auch erst zu, nachdem man es eingehend besichtigt und sich nach sorgfältiger Überlegung entschieden hat. Allein die Anforderung eines Exposés ist noch kein Abschluss.

Gruß
Anja

Hallo Peter,

bei einer Bewerbung um eine Tätigkeit mit Führungsverantwortung sollten Sie in der Lage sein, in Ihrer Gesprächsführung dafür zu sorgen, dass die Gegenseite weiss, dass Sie nicht in jedem Fall JA zu der angebotenen Stelle sagen. Dies sollte von den angebotetenen Konditionen abhängig ein und nicht von dem evtl. ausgeübten Druck!

Aus Ihrer Bewerbung alleine, kann man Sie nicht zwingen die neue Verantwortung zu übernehmen, es sei denn es stünde so in Ihrem Arbeitsvertrag.

Was mich wundert: Sie schreiben kleines mittelständisches Unternehmen, in dem die Unternehmensführung noch richtig deutsch Geschäftsführung heisst, die Personalleitung sich aber hochtrabend neudeutsch Head of Human Resources schimpft. Etwas ‚too overdone‘ - oder?

FG
pleitier

P.S. mit Arbeitsrecht hat das aber nichts zu tun - es bedarf etwas Verhandlungsgeschick