Arbeitsrechtliche Frage

Liebe WWWler,

ich habe folgende Frage:

Habe ich eigentlich als Vater aus arbeitsrechtlicher Sicht einen Anspruch darauf, an der Geburt meines Kindes teilzunehmen?

Zum Hintergrund: Ich werde im Sommer erstmals Vater, worauf ich mich wahnsinnig freue. Weniger erfreut ist mein Arbeitgeber, denn der will mich zwei Wochen vor dem errechneten Termin zu einer für unsere Firma extrem wichtigen Messe nach Übersee schicken. Das Problem ist, dass die einzige Kollegin, die mich sinnvoll vertreten könnte, schwanger ist und deshalb nicht fliegen will bzw. darf.

Ich will unter keinen Umständen die Geburt meines Kindes verpassen, kann es mir aber auch nicht leisten, den Job zu verlieren. Da wir ein Fünfmannbetrieb sind, haben wir keinen Betriebsrat, an den ich mich wenden könnte.

Ratlose Grüße,

Matthias

probiers mal unter ARBEITSRECHT
,

Hi Matthias,

Habe ich eigentlich als Vater aus arbeitsrechtlicher Sicht
einen Anspruch darauf, an der Geburt meines Kindes
teilzunehmen?

wenns nicht explizit in Deinem Arbeitsvertrag oder irgend welchen Tarifvereinbarungen steht, wirst Du wohl keinen Ansruch haben.

Ich will unter keinen Umständen die Geburt meines Kindes
verpassen, kann es mir aber auch nicht leisten, den Job zu
verlieren. Da wir ein Fünfmannbetrieb sind, haben wir keinen
Betriebsrat, an den ich mich wenden könnte.

Ich kann Dein Begehen nur zu gut verstehen, weil ich selber bei der Geburt meiner Kinder dabei war und diese Erfahrung nicht missen möchte, aber wie gesagt, ich sehe leider eher schwarz.

Gandalf

Hallo,

Habe ich eigentlich als Vater aus arbeitsrechtlicher Sicht
einen Anspruch darauf, an der Geburt meines Kindes
teilzunehmen?

Zur rechtlichen Seite kann ich dir keine Auskunft geben, aber hast du schon mal dran gedacht, dass Kinder selten pünktlich zur Welt kommen? Wieviele Wochen vor bzw. nach dem errechneten Entbindungstermin soll denn dein Arbeitgeber auf deinen Wunsch Rücksicht nehmen (den ich ansonsten übrigens gut verstehen kann)?

Viele Grüße,
Doro

Hallo Doro,

Zur rechtlichen Seite kann ich dir keine Auskunft geben, aber
hast du schon mal dran gedacht, dass Kinder selten pünktlich
zur Welt kommen? Wieviele Wochen vor bzw. nach dem errechneten
Entbindungstermin soll denn dein Arbeitgeber auf deinen Wunsch
Rücksicht nehmen (den ich ansonsten übrigens gut verstehen
kann)?

Naja, wenn es nach mir geht, soll mich der Arbeitgeber ja nur für den Tag freistellen, an dem es ernst wird. Meinetwegen arbeite ich auch am Geburtstag, wenn ich nur dabei sein kann. Das ist aber schwierig, wenn ich in dieser Zeit in Kanada bin… :frowning:
Ich bin also durchaus arbeitswillig - nur nicht in Kanada. Fair fände ich es jedenfalls, wenn ich diesbezüglich die selben Rechte hätte, wie meine schwangere Kollegin.

Gruß,

Matthias

Hallo nochmal,

Ich bin also durchaus arbeitswillig - nur nicht in Kanada.
Fair fände ich es jedenfalls, wenn ich diesbezüglich die
selben Rechte hätte, wie meine schwangere Kollegin.

Sei bitte nicht böse, aber über diesen Satz mußte ich dann doch etwas schmunzeln. Du bist ja schließlich nicht schwanger, und ich stelle es mir ziemlich schwierig vor, wenn werdende Väter die gleichen Rechte hätten wie werdende Mütter. Bei einem so kleinen Betrieb ist es natürlich für den Arbeitgeber nicht leicht, auf die individuellen Bedürfnisse eines Arbeitgebers in der Form einzugehen, wie du es dir vorstellst.

Alles in allem einfach ein ungünstiger Zeitpunkt. Wie lange würde die Messe denn eigentlich dauern? Bist du zum errechneten Termin wieder zurück? Dann bleibt dir wenigstens noch die Hoffnung, dass euer Kind entweder pünktlich oder aber etwas verspätet zur Welt kommt.

Viele Grüße,
Doro

Hi Doro,

Sei bitte nicht böse, aber über diesen Satz mußte ich dann
doch etwas schmunzeln. Du bist ja schließlich nicht schwanger,
und ich stelle es mir ziemlich schwierig vor, wenn werdende
Väter die gleichen Rechte hätten wie werdende Mütter. Bei
einem so kleinen Betrieb ist es natürlich für den Arbeitgeber
nicht leicht, auf die individuellen Bedürfnisse eines
Arbeitgebers in der Form einzugehen, wie du es dir vorstellst.

Die gleichen Rechte fände ich auch übertrieben. Den Anspruch auf Einräumung der Möglichkeit, an der Geburt teilzunehmen halte ich aber für gerechtfertigt. In Schweden und Norwegen ist er übrigens gesetzlich verankert, dort hat der Mann vier Wochen vor und nach dem errechneten Termin Anspruch auf Sonderurlaub.

Alles in allem einfach ein ungünstiger Zeitpunkt. Wie lange
würde die Messe denn eigentlich dauern? Bist du zum
errechneten Termin wieder zurück? Dann bleibt dir wenigstens
noch die Hoffnung, dass euer Kind entweder pünktlich oder aber
etwas verspätet zur Welt kommt.

Die Messe dauert drei Tage plus An- und Abreise. Naja, wenn’s rechtlich nicht klappt und sich mein Arbeitgeber nicht erweichen lässt, breche ich mir im Zweifel irgendeinen nutzlosen Knochen. Das ist sonst nicht mein Stil, aber in diesem Falle ist mir das egal.

Grüße,

Matthias

Hi Matthias,

Kompliment, so „nett“ hätte ich es gerne selber ausgedrückt, gut dass Du da selber drauf gekommen bist!

Im Ernst:
Ich persönlich halte es für sehr wichtig als Vater bei der Geburt des selbst gezeugten Kindes dabei zu sein, wenn sich das irgendwie einrichten lässt.
Ich war z.B. bei der Geburt meines erstgeborenen Sohnes (und auch einige Stunden vor- und nachher) dabei, und möchte die Erinnerung daran bewahren.
Bei der Geburt meiner zweitgeborenen Tochter kam ich ein paar Minuten zu spät, weil ich lange keine Parkplatz gefunden hatte und zu feige war, auf dem Gehsteig vor der Klinik zu parken. Auf die Erinnerung daran würde ich gerne verzichten, sie bleibt mir aber wohl den Rest meines Lebens nicht erspart.

Michael