Hallo!
Ich poste hier mal eine Frage, die meiner Freundin auf dem Herzen liegt. Antworten an [email protected] wären sehr willkommen
Hier also die Frage:
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Hallo,
ich hoffe, daß ich hier in der richtigen Rubrik gelandet bin mit meinem arbeitsrechtlichen Problem.
Ich befinde mich als Sekretärin in der Probezeit. Nun habe ich aber von Anfang an keine eigentliche Sekretariatsarbeit leisten müssen. Meine Aufgaben bestehen hauptsächlich darin, Formbriefe mit Namen zu ergänzen und Kopierarbeiten zu erledigen. Nun ist mein Arbeitgeber nicht zufrieden mit meiner Arbeitsleistung, ich nicht zufrieden mit meinem Arbeitsplatz. Mir wurde mitgeteilt, daß ich nach der Probezeit nicht übernommen werde. Ich möchte dort auch nicht weiter arbeiten. Allerdings ist der Arbeitsmarkt in meiner Stadt nicht gerade überwältigend. Das Ende der Probezeit ist am 31.7., das klärende Gespräch war am 31.5., die Kündigungsfrist liegt bei vier Wochen zum Monatsende.
Da ich zusätzlich das Gefühl habe, gemobt zu werden, wäre ich froh, dort nur noch so wenig Zeit wie möglich zu verbringen. Das würde aber bedeuten, daß ich morgen kündigen müßte.
Nun die Frage: Ist es günstiger, selbst zu kündigen? Gilt Mobbing als außerordentlicher Kündigungsgrund, so daß ich im Notfall auch übergangslos Arbeitslosengeld bekäme? Kann ich in Anbetracht der Kurzfristigkeit des „Kündigungsgespräches“ ebenfalls eine kurzfristigere Kündigungsfrist für mich beanspruchen, so daß ich nicht sofort handeln muß?
Zudem stellt sich für mich natürlich die Frage, was sich in meinem Lebenslauf besser ausmacht, eigene Kündigung oder Kündigung seitens des Arbeitgebers…
Vielleicht weiß hier jemand Rat. Ich könnte den Fall in Mails auch ausführlicher beschreiben."
Danke,
Christian
Da ich zusätzlich das Gefühl habe, gemobt zu werden, wäre ich
froh, dort nur noch so wenig Zeit wie möglich zu verbringen.
Das würde aber bedeuten, daß ich morgen kündigen müßte.
Nun die Frage: Ist es günstiger, selbst zu kündigen? Gilt
Mobbing als außerordentlicher Kündigungsgrund, so daß ich im
Notfall auch übergangslos Arbeitslosengeld bekäme? Kann ich in
Anbetracht der Kurzfristigkeit des „Kündigungsgespräches“
ebenfalls eine kurzfristigere Kündigungsfrist für mich
beanspruchen, so daß ich nicht sofort handeln muß?
Hallo Christian,
das Gefühl, gemobbt zu werden, wird zur Vermeidung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nicht reichen. Es geht um Geld. Da muß schon konkret Greifbares vorliegen. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Mobbing kann durchaus ein Grund sein, um einen Arbeitsplatz aufzugeben, ohne eine Sperrfrist für den Bezug von ALG zu erhalten. Dann müssen aber Fakten auf den Tisch, Beweisbares und das über einen längeren Zeitraum. Außerdem muß zunächst versucht werden, im Betrieb Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ein schräges Wort oder allgemeine Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz reichen nicht. Arbeit hinschmeißen, etwas von Mobbing erzählen und auf ALG hoffen, funktioniert nicht.
Wenn Du heute weißt, daß die Anstellung am 31. 07. endet, solltest Du die verbleibenden immerhin 2 Monate für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz nutzen. Ich halte es mindestens für sehr fair vom Betrieb, wenn dort schon feststeht, daß man das Arbeitsverhältnis nicht verlängern will und Dich trotzdem noch 2 Monate beschäftigt.
Gruß
Wolfgang
Hallo.
Das Ende der Probezeit ist am 31.7., das
klärende Gespräch war am 31.5., die Kündigungsfrist liegt bei
vier Wochen zum Monatsende.
– steht die Kündigungsfrist so im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag?
Das würde aber bedeuten, daß ich morgen kündigen müßte.
– Nö. Der Zug ist schon abgefahren! Die Kü hätte bis spätestens Sonntag, 02.06., dem AG nachweislich zugehen müssen. Nächstmöglicher Kütermin ist jetzt eh nur noch der 31.07. Insofern brauchst Du Dir die Frage, wer kündigen soll, eigentlich gar nicht mehr zu stellen…
Nun die Frage: Ist es günstiger, selbst zu kündigen?
– Nein. Du wirst eine Sperre des ALG bekommen.
Gilt Mobbing als außerordentlicher Kündigungsgrund?
– Zunächst einmal wird von Dir auch verlangt, das Arbeitsverhältnis im Rahmen Deiner zumutbaren Möglichkeiten zu retten. Echtes nachweisbares Mobbing kann ein Grund sein, daß keine Sperre verhängt wird. Allerdings behaupte ich mal, daß das bei Dir nicht der Fall ist.
Kann ich in Anbetracht der Kurzfristigkeit des „Kündigungsgespräches“
ebenfalls eine kurzfristigere Kündigungsfrist für mich
beanspruchen, so daß ich nicht sofort handeln muß?
– Dieses „Kündigungsgespräch“, von dem Du redest, irrietiert mich doch ein wenig. Was genau wurde da besprochen? Habt Ihr da Kündigungsfristen vereinbart? Waren Zeugen bei dem Gespräch dabei?
Gruß,
LeoLo