Hallo,
ich möchte meinen befristeten Arbeitsvertrag (ohne Sachgrund) gerne vorzeitig kündigen.
Folgender Punkt ist in meinem Vertrag:
Das Anstellungsverhältnis ist befristet, beginnt am… und endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, am… Die Probezeit beträgt 6 Monate. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist Frau… verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt Arbeit suchend zu melden.
Weiterhin ist sie verpflichtet aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Der letzte Satz, wie kann ich das verstehen? Kann ich vorzeitig kündigen, wenn ich eine neue unbefristete Stelle in Aussicht habe?
Die Probezeit ist vorbei und es gab im September 2009 eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Falls weitere Informationen nötig sind, werde ich diese gerne zur Verfügung stellen.
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
das ist ganz einfach. Wenn keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung explizit im Vertrag verreinbart ist, dann kannst Du nicht ordentlich kündigen, § 15 III TzBfG. Aber wer will Reisende aufhalten?
Gruß Der Lastkutscher
schau mal weiter im vertrag nach kündigungsfrist nach-i.d.r. 4-6 wochen.
du kannst auf jeden fall kündigen-wenn du sogar schon was in aussicht hast, dann mach doch einen aufhebungsvertrag.
der letzte satz ist floskel-du bist natürlich verpflichtet, dich bei einem befristeten vertrag rechtzeitig beim amt zu melden, damit du gleich im anschluss alg beziehen kannst und nicht noch 2-3 monate darauf warten musst.
lg
Hallo,
sorry, das ich mich erst jetzt melde.
Ich bekanke mich für Ihre schnelle Antwort.
Viele Grüße
Hallo raupe84,
Vielen Dank für die Info.
leider ist im Vertrag keine Kündigungsfrist vermerkt. Im Tarifvertrag ist auch nichts zu befristeten Verträgen zu finden.
Ich habe mich schon 6 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages Arbeit suchend gemeldet, da ich 3 Monate einfach zu kurz finde.
Viele Grüße
Hallo lastkutscher,
ich habe mich noch weiter auf die Suche gemacht, ob der befristete Vertrag nicht sogar unwirksam ist und bin auf folgendes gestossen:
Was heißt „Verlängerung“ eines sachgrundlosen Zeitvertrags?
Mit „Verlängerung“ eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags ist gemeint, daß die Vertragsparteien
ausschließlich den Beendigungstermin verändern bzw. nach hinten schieben, d.h. keinerlei Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen vornehmen, und daß dies
in rechtsverbindlicher (schriftlicher) Form vor Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragslaufzeit geschieht.
Liegen auch nur einige Tage zwischen dem Ende des ersten und dem Beginn des zweiten Zeitvertrags oder wird zum Beispiel die Vergütung herauf- oder herabgesetzt, liegt nach der Rechtsprechung keine „Verlängerung“ des ersten Zeitvertrags, sondern der erstmalige Abschluß eines neuen Zeitvertrags vor. Dieser „neue Zeitvertrag“ kann aber nicht auf § 14 Abs.2 TzBfG gestützt werden.
Nun zur 2. Verlängerung des Vertrages (Anlage zum eigentlichen Vertrag):
Befristeter Arbeitsvertrag vom 22.09.2008
wir beziehen uns auf den o.g. befristeten Arbeitsvertrag und teilen Ihnen mit, dass wir hiermit die unter Punkt 2. vereinbate Befristung nunmehr ausdehnen bis zum 21.09.2010.
Die Befristung erfolgt gemäß §14 Abs. 2 TzBfG
Zugleich feuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihr monatl. Bruttogehalt ab dem 01.10.2009 auf … anheben werden.
Ihre Zustimmung bitte auf der Kopie…
Nun zu meiner Frage:
so wie ich es verstanden habe, ist der befristete Vertrag unwirksam.
Wie muss ich mich jetzt verhalten, da ich den Sachverhalt des unwirksamen Vertrages kenne. Kann ich bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe (3 Monate vor Ablauf) warten und falls es dann zur Nachricht kommt: „tut uns leid, aber wir übernehmen Sie nicht“, erst dann sagen, dass der Vertrag unwirksam ist?
Muss es über einen Anwalt laufen? Ich möchte gerne in dem Unternehmen bleiben und möchte nicht mit dem Anwalt drohen.
Zur Zeit ist die Lage, dass noch ein weiteres Unternehmen gekauft wurde mit der Bedingung einige Mitarbeiter zu übernehmen. Darunter sind auch Personen, die aus dem Bereich kommen, in dem ich beschäftigt bin.
Vielen Dank im Voraus und schöne Ostertage wünscht
mausemaus