Hallo liebe Community,
am 31.03. endete in meiner alten Firma der Tarifvertrag, ein nahtloser Anschlussvertrag war noch nicht verhandelt. Zum 03.05. wechselte ich innerhalb des Konzerns in eine andere Firma, in der ich mit meinem Gehalt aus der vorigen Firma weiterbeschäftigt wurde. Im Juni wurde dann endlich der Tarifvertrag für den gesamten Konzern ausgehandelt und sah in meiner neuen Firma eine 3,5%-ige Erhöhung ab 01.07. vor, in der alten rückwirkend ebenfalls 3,5% ab 01.04. Nun meine ich, dass mein Arbeitsvertrag mit der neuen Firma angepasst werden müsste, und mir die neue Firma ab dem ersten Tag 3,5% mehr zahlen müsste, und nicht erst ab 01.07., da auch die alte Firma mir neue Gehaltsabrechnungen geschickt hat, in denen rückwirkend zum 01.04. mein Gehalt gesteigert wurde, obwohl ich zum Tarifabschluss schon nicht mehr dort aktiv beschäftigt, sondern in einem Sonderurlaub war. Die neue Firma argumentiert jedoch, dass der Tarifvertrag nach meinem Arbeitsvertrag geschlossen wurde, und somit keine Rückwirkung entfalten kann. Aber das ist doch genau der Sinn des Rückwirkenden: dass der Mitarbeiter keinen Nachteil aus dem verspäteten Abschluss erfährt. Ich habe schon einen Termin bei einem Arbeitsrechts-Anwalt vereinbart, aber die 150€ zzgl. MWSt würde ich mir sparen, wenn mir von Euch jemand erklären könnte, warum meine Firma im Recht sein sollte. Oder gern auch andersrum, wenn Ihr mir sagen könntet, dass ich im Recht bin, würde mich das in meinem Ansinnen bestätigen. Bin dankbar für jeden (konstruktiven) Kommentar, es geht immerhin um mehrere hundert Euro.