Ich habe ein massives Problem.
Kurz zum Hintergrund: Ich bin Betriebsrat und wurde auf massiven Druck, zusammen mit anderen Kollegen, gezwungen, eine Betriebsvereinbarung zu unterschreiben, die in einigen Punkten einen Rechtsbruch darstellt. Das ist nicht das eigentliche Problem, erstmal eher eine Gewissensfrage.
Es lief unglaublich viel Sch…, Mitarbeiter wurden unter Druck gesetzt, die Firmenleitung verbreitete falsche Gerüchte über den Arbeitsprozess, um den Druck auf den Betriebsrat zu erhöhen und viele andere Dinge. Jetzt versucht das Management, die Betriebsräte, die sich gegen diese Betriebsvereinbarung und den Druck gewehrt hat, loszuwerden.
Nun zu meinem Problem: bei facebook habe ich eine nur von mir als Freunden zugängliche Seite.
Dort habe ich „öffentlich“ die Frage gestellt, wie sich ein BR verhalten sollte, der mit den Machenschaften seines Arbeitgebers und des BR nicht mehr zurechtkommt und um Feedback meiner Freunde gebeten.
Es entspann sich eine Diskussion. Ich stellte meine Sichtweise der Dinge dar, ohne der Schweigepflicht unterliegende Daten preiszugeben wie Abstimmungsverhältnisse.
Natürlich äußerte ich mich auch negativ über meinen Arbeitgeber.
Nun hat irgendjemand diesem einen Ausdruck des Chats zur Verfügung gestellt.
Unser Chef behauptet, die Seiten habe er zufällig auf dem Drucker gefunden. Er will diese Aussagen nun gegen mich verwenden. Noch hat er mir das nicht mitgeteilt. Aber ich wurde gewarnt, die Eintrage sind inzwischen auch gelöscht.
Darf mein Chef dieses, zumindest in meinen Augen private Chatprotokoll in irgendeiner Weise arbeitsrechtlich gegen mich verwenden?
Hallo Prometheus30,
als Betriebsrat sollte die Beantwortung dieser Frage eigentlich kein Problem sein.
Einer der facebook-freunde ist wohl kein echter Freund?
OK, zur Frage.
So lange keine Interna preisgegeben wurden, die der Schweigepflicht als Betriebsrat unterliegen, kann der Arbeitgeber diese Informationen nicht arbeitsrechtlich verwenden. Ein Arbeitsgericht würde zumindest auch die Art und Weise hinterfragen wie die Informationen erlangt wurden.
vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich kein Jurist bin, aber seit über 13 Jahren Personalchef.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Meinungsfreiheit! Diese ist nur in so weit eingeschränkt, wenn es die Rechte anderer Bürger oder auch Unternehmen betrifft, wie Bsp. Rufmord, Verleumdung, etc.
Daher ist es ganz wesentlich, was Sie in diesem Chat mitgeteilt haben. So lange Sie niemanden persönlich angegriffen haben, dürfte dies kein Problem sein.
Nichts desto trotz, kann der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis als „zerrüttet“ betrachten und Sie daher versuchen zu kündigen. Da Sie als Betriebsrat jedoch dem Kündigungsschutz unterliegen, kann er dies erst, wenn dieser ausläuft.
Meine Empfehlung:
Als Betriebsratsmitglied sind Sie doch bestimmt einer Gewerkschaft angeschlossen? Wenden Sie sich umgehend an Ihre Ansprechperson und schildern den Fall offen und ehrlich. Normaler Weise erhalten Sie dort professionelle Hilfe.
Ich kann diese Frage nichts rechtssicher beantworten. Sicherlich kann der Arbeitgeber zumindest eine Abmahnung schreiben, wenn man ihm durch negative Äußerungen einen Imageschaden zufügt. Von Interesse dabei ist, wo da die Grenzen zu ziehen sind. Reicht ein Gespräch am Stammtisch? Sicher nicht. Wenn der Gesprächskreis größer ist, schon eher. So könnte es auch bei Facebook o.ä. darauf ankommen, wieviel „Freunde“ man hat, die die Information sehen können. Ich wäre bei solchen Medien immer sehr vorsichtig. Man kann nicht ausschließen, dass Suchmaschinen die Inhalte erfassen. Auch mit dem Löschen von Einträgen ist es ja bekanntermaßen nicht unbedingt getan - das Internet hat ein langes Gedächtnis. Letztlich sind auch schon Menschen, sogar ganze Unternehmen zu Fall gekommen, weil irgendwann diskriminierende persönliche E-Mails bekannt wurden.
Nun, wie auch immer, ich denke, mehr als eine Abmahnung kann daraus eigentlich nicht resultieren, sofern man sich in der Diskussion nicht eklatant geschäftsschädigend geäußert hat. Die würde ich entgegennehmen und solche halböffentlichen Diskussionen künftig einfach sein lassen.
Hallo,
das ist schon ganz schön heftig was Sie schildern. Bei Ihren Angaben wäre es interesant zu wissen: Wieviel Beschäftigte hat das Unternehmen? Um welche bzw. Gegenstand geht es bei der erwähnten Betriebsvereinbarung? Unterliegt das Unternehmen der Tarifbindung?
Mein Tip wäre: Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Arbeitsgericht, zur Abt. Rechtsantragsstelle, schildern Sie den Fall und man wird Ihnen kostenlos rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Genauso würde dies die Rechtsstelle der Gewerkschaft für Sie tun, wenn Sie gewerkschaftlich vertreten sind.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
D. Kühn
Hallo Prometheus30,
da ich BR-Vorsitzende bin kann ich besonders mit dir fühlen. Verwenden kann man diesen Ausdruck nicht, Punkt!
Aber natürlich sind diese Herrschaften immer irgendwie auch der besseren Seiten. Für dich heißt es, nur nicht schwach werden, Kopt hoch und durch. Als Erstes, ruf unbedingt eure Gewerkschaft an und erkundige dich wie du am Besten statekisch vorgehen kannst. Rede mit den anderen BRlern offen darüber, ich hoffe du hast ein gutes Team. Als letztes bleibt die der Anwalt, nur der Beratung wegen. Wenn du das Thema global diskutiert hast, hast du nichts zu befürchten. Schließlich können wir als BR leider nicht mal schnell irgendwo Rechtsberatung einholen, anders als unser AG, der bei allen Unstimmigkeiten seinen Arbeitgeberverband kontaktiert.
Kurz auf die BV zu kommen, bei unrechtlichem ist so eine BV eh in diesem Teil ungültig. Passt nur auf, dass eure Kollegen/innen nicht den Glauben an euch verlieren.
Kopf hoch, und geh mit einer gewissen Gleichgültigkeit an die Sache.
Gruß, Dagmar